Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife

-Antwort auf folgende Frage:
Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) besuchen bzw. besucht haben für ganz NRW, für den Regierungsbezirk Detmold, für die Stadt Bielefeld oder für den Kreis Gütersloh?

-Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12662]
Datum
23. Januar 2016 23:36
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) besuchen bzw. besucht haben für ganz NRW, für den Regierungsbezirk Detmold, für die Stadt Bielefeld oder für den Kreis Gütersloh? -Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 2016-027 Sehr geehrtAntragsteller/in Statistiken über den Übergang von Schülern nach dem Schulabsch…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2016-027 Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12662]
Datum
4. Februar 2016 08:11
Status
Auftrags-Nr. 2016-027 Sehr geehrtAntragsteller/in Statistiken über den Übergang von Schülern nach dem Schulabschluss an allgemeinbildenden Schulen in die beruflichen Schulen finden Sie z.B. in der Landesdatenbank unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;jsessionid=08C95097E8D90F4A40A21F993DA19241?operation=statistikAbruftabellen&levelindex=0&levelid=1453882981757&index=4, dort in den Tabellen E12.1 und E12.2. Sie können in der Landesdatenbank auch nach den von Ihnen genannten regionalen Gliederungen filtern. Leistungsdaten zu den Schülerinnen und Schülern mit Erwerb der Fachhochschulreife werden von IT.NRW nicht erhoben. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Leistungsstudien an das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Informationen zu Leistungsstudien finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Schulleistungsstudien/index.html. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.