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Leistungsbewilligung minderjährige Kinder: Kosten der Unterkunft KdU Mietobergrenze Differenz ungedeckte Miete Zuzahlung Regelsatz

in Vertretung eines MINDERJÄHRIGEN deutschen Kindes erfolgt diese Anfrage.

Mit Schreiben vom 06.12.2019 wurde dieses zur Mitwirkung aufgefordert:

"Angabe mit Nachweisen, mit welchen Mitteln Ihre Bedarfsgemeinschaft die von Ihnen angegebene Differenz zwischen Ihren angegebenen Lebensunterhaltskosten und den bewilligten Leistungen in Höhe von Euro 250,00 monatlich in den Zeiträumen 01.04.2015 bis 30.06.2018 gedeckt haben."

Hier folgende Ergänzungen zur Verdeutlichung des Sachverhaltes:
a) Jobcenter Zahlungen nur teilweise, da Einzel-/Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung seit Jahren verweigert wird.
b) Wohnung seit 01.10.2018 innerhalb der Mietobergrenze.
c) Minderjähriges Kind unter 14 Jahren.
d) Vordrucke, Kontoauszüge, etc., vollständig vorgelegt.
e) Gerichtsverfahren seit Jahren anhängig und offen.
f) Bisher ungedeckte Zuzahlungen aus dem Regelsatz und Münchner Tafel nachgewiesen.
g) monatliche Zuzahlung betrugen "bis" zu monatlich Euro 250,00; lt. letzter Bewilligung vom 19.06.2018 Euro 67,00.

Meine Fragen:
1) Wie viele Haushalte mit Zuzahlungen der Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz haben identisches schikanösen Schreiben erhalten?
2) Wie viele Haushalte wurden aufgefordert, keine Zuzahlungen aus dem Regelsatz zu leisten, damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache zwischenzeitlich die Zahlungs- und Räumungsklage des Vermieters durch uns, um dann die Sozialleistungen insgesamt vorzuenthalten?
3) Welche Summe hat das Jobcenter München dadurch eingespart?
4) Welche Folgekosten sind durch die dann entstandene Wohnungs- und Obdachlosigkeit entstanden?
5) Gefährdet das Jobcenter München damit das Kindeswohl?
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2585/
6) Wie vielen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaften wurde unzulässig das soziale Existenzminimum gemäß EuGH vorenthalten, zB verbotene Sanktionen oder falscher Unterstellungen in der Mitwirkung wie hier:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2588/
"Der EuGH stellt mit dem Urteil klar, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht verhandelbar ist und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden darf und die BVerfG-Entscheidung zu Sanktionen eben nicht EU-konform seien.
Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten."

Für eine Antwort danke ich Ihnen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Vertretung eines…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsbewilligung minderjährige Kinder: Kosten der Unterkunft KdU Mietobergrenze Differenz ungedeckte Miete Zuzahlung Regelsatz [#171877]
Datum
10. Dezember 2019 14:28
An
Jobcenter Stadt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Vertretung eines MINDERJÄHRIGEN deutschen Kindes erfolgt diese Anfrage. Mit Schreiben vom 06.12.2019 wurde dieses zur Mitwirkung aufgefordert: "Angabe mit Nachweisen, mit welchen Mitteln Ihre Bedarfsgemeinschaft die von Ihnen angegebene Differenz zwischen Ihren angegebenen Lebensunterhaltskosten und den bewilligten Leistungen in Höhe von Euro 250,00 monatlich in den Zeiträumen 01.04.2015 bis 30.06.2018 gedeckt haben." Hier folgende Ergänzungen zur Verdeutlichung des Sachverhaltes: a) Jobcenter Zahlungen nur teilweise, da Einzel-/Härtefallentscheidung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung seit Jahren verweigert wird. b) Wohnung seit 01.10.2018 innerhalb der Mietobergrenze. c) Minderjähriges Kind unter 14 Jahren. d) Vordrucke, Kontoauszüge, etc., vollständig vorgelegt. e) Gerichtsverfahren seit Jahren anhängig und offen. f) Bisher ungedeckte Zuzahlungen aus dem Regelsatz und Münchner Tafel nachgewiesen. g) monatliche Zuzahlung betrugen "bis" zu monatlich Euro 250,00; lt. letzter Bewilligung vom 19.06.2018 Euro 67,00. Meine Fragen: 1) Wie viele Haushalte mit Zuzahlungen der Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz haben identisches schikanösen Schreiben erhalten? 2) Wie viele Haushalte wurden aufgefordert, keine Zuzahlungen aus dem Regelsatz zu leisten, damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache zwischenzeitlich die Zahlungs- und Räumungsklage des Vermieters durch uns, um dann die Sozialleistungen insgesamt vorzuenthalten? 3) Welche Summe hat das Jobcenter München dadurch eingespart? 4) Welche Folgekosten sind durch die dann entstandene Wohnungs- und Obdachlosigkeit entstanden? 5) Gefährdet das Jobcenter München damit das Kindeswohl? https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2585/ 6) Wie vielen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaften wurde unzulässig das soziale Existenzminimum gemäß EuGH vorenthalten, zB verbotene Sanktionen oder falscher Unterstellungen in der Mitwirkung wie hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2588/ "Der EuGH stellt mit dem Urteil klar, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht verhandelbar ist und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden darf und die BVerfG-Entscheidung zu Sanktionen eben nicht EU-konform seien. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten." Für eine Antwort danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171877 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stadt München
Minderjähriges Kind: fehlende Mitwirkung
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Minderjähriges Kind: fehlende Mitwirkung
Datum
10. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Stadt München
Mitwirkung Zuzahlung Kosten der Unterkunft
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Mitwirkung Zuzahlung Kosten der Unterkunft
Datum
10. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Jobcenter Stadt München
Nachweis zur Differenz der Lebenserhaltungskosten
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Nachweis zur Differenz der Lebenserhaltungskosten
Datum
11. Dezember 2019
Status
Jobcenter Stadt München
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Stadt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Januar 2020
Status

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachweis zur Differenz der Lebenserhaltungskosten [#171877] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachweis zur Differenz der Lebenserhaltungskosten [#171877]
Datum
11. Februar 2020 18:56
An
Jobcenter Stadt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungsbewilligung minderjährige Kinder: Kosten der Unterkunft KdU Mietobergrenze Differenz ungedeckte Miete Zuzahlung Regelsatz“ vom 10.12.2019 (#171877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171877 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.