Leistungsgewährung bei der Diagnose Adipositas

Anfrage an: BARMER GEK

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, stellen die meisten Therapie-Optionen bei Vorliegen der Diagnose(n) Adipositas freiwillige Leistungen dar. Die freiwillige Leistungsgewährung und Zuzahlung zu einzelnen Bausteinen der Adipositas-Therapie unterscheidet sich je nach Krankenkasse, was es den von Adipositas betroffenen Versicherten erschwert, informierte Entscheidungen zum bestmöglichen Umgang mit Ihrer Krankheit zu treffen. Unsere Fachgesellschaft möchte gerne zu mehr Transparenz in der Leistungsgewährung beitragen.

Wir bitten daher hiermit um Übersendung aller Arbeitsanleitungen, Leitfäden, Weisungen, Schulungsmaterialien und sonstiger Dokumente, die Ihren Beschäftigten für die Prüfung und Entscheidung über die Kostenübernahme bzw. Leistungsgewährung bei der Diagnose Adipositas (E66.0-, E66.1-, E66.2-, E66.8-, E66.9-) dienen.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe.

Hinweis: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Huizinga
Deutsche Adipositas-Gesellschaft

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Oliver Huizinga
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, stellen die meisten Therapie-Optionen bei Vorliegen der Di…
An BARMER GEK Details
Von
Oliver Huizinga
Betreff
Leistungsgewährung bei der Diagnose Adipositas [#258182]
Datum
1. September 2022 16:49
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, stellen die meisten Therapie-Optionen bei Vorliegen der Diagnose(n) Adipositas freiwillige Leistungen dar. Die freiwillige Leistungsgewährung und Zuzahlung zu einzelnen Bausteinen der Adipositas-Therapie unterscheidet sich je nach Krankenkasse, was es den von Adipositas betroffenen Versicherten erschwert, informierte Entscheidungen zum bestmöglichen Umgang mit Ihrer Krankheit zu treffen. Unsere Fachgesellschaft möchte gerne zu mehr Transparenz in der Leistungsgewährung beitragen. Wir bitten daher hiermit um Übersendung aller Arbeitsanleitungen, Leitfäden, Weisungen, Schulungsmaterialien und sonstiger Dokumente, die Ihren Beschäftigten für die Prüfung und Entscheidung über die Kostenübernahme bzw. Leistungsgewährung bei der Diagnose Adipositas (E66.0-, E66.1-, E66.2-, E66.8-, E66.9-) dienen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe. Hinweis: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen, Oliver Huizinga Deutsche Adipositas-Gesellschaft
Oliver Huizinga Anfragenr: 258182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258182/ Postanschrift Oliver Huizinga << Adresse entfernt >>

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BARMER GEK
Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Huizinga, entsprechend Ihrem Antrag vom 01.09.2022 übermitteln wir die von…
Von
BARMER GEK
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
4. Oktober 2022 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huizinga, entsprechend Ihrem Antrag vom 01.09.2022 übermitteln wir die von Ihnen gewünschten Informationen, soweit nicht wettbewerbliche und damit wirtschaftliche Interessen der Kasse entgegenstehen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die ambulanten Therapie-Optionen bei Adipositas bezieht. Das IFG konkretisiert den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen für die Sozialversicherungen in § 3 Nr. 6 Alt. 2 IFG. Danach ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Informationen zu internen Dokumenten und allgemeinen oder spezifischen Weisungen eines Unternehmens, die sich auf die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungsanträgen beziehen, können Konkurrenten gegebenenfalls wettbewerbsrelevante Hinweise geben. Insofern ist zu berücksichtigen, dass die Krankenkassen in einem wirtschaftlichen Wettbewerb miteinander stehen. Es besteht daher ein schutzwürdiges Interesse daran, konkurrenzrelevante Informationen anderen Wettbewerbern nicht zugänglich zu machen. Neben den anliegenden Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen auf der Grundlage von § 43 SGB V vom 02.12.2013 und 08.02.2017 (jeweils in der Fassung vom 01.02.2022) und Auszügen aus unserem internen (digitalen) Wissens- und Informationenmanagement verweisen wir hinsichtlich der von der BARMER angebotenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) "Zanadio" und "Oviva Direkt" auf das entsprechende Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.diga.bfarm.de/de/verzeichnis<http://www.diga.bfarm.de/de/verzeichnis>), deren Vorgaben wir unserer Leistungsprüfung zugrunde legen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides bei der BARMER, Lichtscheider Straße 89, 42289 Wuppertal, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen