Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Eine Kopie der Akten der Senatskanzlei zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes), darunter, aber nicht beschränkt auf Akten im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzes im Bundesrat

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2015
  • Frist
    22. August 2015
  • 3 Follower:innen
Mathias Schindler
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Leistungsschutzrecht für Presseverleger [#10737]
Datum
21. Juli 2015 16:39
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Kopie der Akten der Senatskanzlei zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes), darunter, aber nicht beschränkt auf Akten im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzes im Bundesrat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsschutzrecht für Presseverleger&q…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Leistungsschutzrecht für Presseverleger [#10737]
Datum
22. August 2015 00:45
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" vom 21.07.2015 (#10737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Anfragenr: 10737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>