Leistungsschutzrecht für Presseverleger / Notifizierung

1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

Dies umfasst insbesondere (und ist nicht beschränkt auf):

* Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schreiben "Notification according to Article 8(1) Directive 98/34/EC" vom 27. Februar 2013 der Kommission an das BMWi (Referat EB2)

* Alle Informationen im Zusammenhang mit der Ressortabstimmung zwischen BMWi, BMJ, BKM und anderen zum Thema Notifizierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger.

* Alle Informationen im Rahmen der Beantwortung von Fragen durch Dritte zu Notifizierungspflichten nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch durch MdB Lars Klingbeil (Schriftliche Fragen 3-53 bis -56 von 2013) und andere Abgeordnete und Verbände.

* Alle Informationen im Rahmen der deutsch-französischen Medienkonsultationen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

* Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zu Anfragen von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Behörden zum Thema Notifizierung nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch zur Anfrage französischer Stellen an Referat K31 vom Herbst 2012.

2. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Anwendbarkeit der Richtlinie 98/34/EG auf Gesetzesvorhaben des Bundes, insbesondere des Leistungsschutzrechts für Presseverleger

3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    72,90 Euro
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Informat…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Leistungsschutzrecht für Presseverleger / Notifizierung [#10246]
Datum
22. Juni 2015 16:09
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. Dies umfasst insbesondere (und ist nicht beschränkt auf): * Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schreiben "Notification according to Article 8(1) Directive 98/34/EC" vom 27. Februar 2013 der Kommission an das BMWi (Referat EB2) * Alle Informationen im Zusammenhang mit der Ressortabstimmung zwischen BMWi, BMJ, BKM und anderen zum Thema Notifizierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. * Alle Informationen im Rahmen der Beantwortung von Fragen durch Dritte zu Notifizierungspflichten nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch durch MdB Lars Klingbeil (Schriftliche Fragen 3-53 bis -56 von 2013) und andere Abgeordnete und Verbände. * Alle Informationen im Rahmen der deutsch-französischen Medienkonsultationen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. * Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zu Anfragen von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Behörden zum Thema Notifizierung nach Richtlinie 98/34/EG, darunter auch zur Anfrage französischer Stellen an Referat K31 vom Herbst 2012. 2. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Anwendbarkeit der Richtlinie 98/34/EG auf Gesetzesvorhaben des Bundes, insbesondere des Leistungsschutzrechts für Presseverleger 3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. 4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsschutzrecht für Presseverleger /…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Leistungsschutzrecht für Presseverleger / Notifizierung [#10246]
Datum
24. Juli 2015 00:07
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsschutzrecht für Presseverleger / Notifizierung" vom 22.06.2015 (#10246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler Anfragenr: 10246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leistungsschutzrecht für Presseverleger / Notifizierung" [#10246]
Datum
4. August 2015 22:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10246 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die vom IFG vorgesehene Frist inzwischen deutlich überschritten wurde und auch auf schriftliche Nachfrage keinerlei Reaktion erfolgt. Telefonisch war die IFG-Stelle des BKM erreichbar und kündigte eine Rückmeldung an, diese ist bislang nicht erfolgt. Ich bitte insbesondere deshalb um Vermittlung durch den BfDI, um mögliche strukturelle Probleme beim allgemeinen Prozess der Informationsfreiheitsanfragen beim BKM ausfindig zu machen und zu beheben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Anfragenr: 10246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes bei der Beauftragten der Bundesre…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien; hier: Anfrage #10246; Bezug: Ihre E-Mail vom 4.8.2015
Datum
5. August 2015 17:04
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-734/002 II#0037 Sehr geehrter Herr Schindler, für Ihre E-Mail vom 4. August 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Beantwortung der IFG-Anfrage
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Beantwortung der IFG-Anfrage

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Beauftragten der Bund…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Datum
29. September 2015 15:15
Status
geschwärzt
111,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-734/002 II#0037 Mit freundlichen Grüßen