Leistungsträger bei Schwermetallvergiftung

Welcher Leistungsträger ist für Schwermetallvergiftungen und daraus resultierende Behandlungen zuständig?
Wie stellt man hierzu Anträge zur Feststellung der Vergiftung?
Welche Institutionen sind zur Feststellung in Baden-Württemberg zu gelassen?
Wann entstehr hierzu ein fiktiver Leistungsbescheid zur Erbringung?
Welche medizinischen Behandlungen werden beim Erhalt der Gesundheit und der Vorsorge erbracht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    29. November 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Leistungs…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Leistungsträger bei Schwermetallvergiftung [#169533]
Datum
30. Oktober 2019 13:46
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Leistungsträger ist für Schwermetallvergiftungen und daraus resultierende Behandlungen zuständig? Wie stellt man hierzu Anträge zur Feststellung der Vergiftung? Welche Institutionen sind zur Feststellung in Baden-Württemberg zu gelassen? Wann entstehr hierzu ein fiktiver Leistungsbescheid zur Erbringung? Welche medizinischen Behandlungen werden beim Erhalt der Gesundheit und der Vorsorge erbracht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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