Leistungsumfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Ich studiere physisch im Ausland und es gibt technische Beschränkungen beim Empfang des öffentlich rechtlichen Rundfunks aufgrund fehlender Lizenzrechte.

Gemäß Grundversorgungsauftrag (4. Rundfunkurteil, BVerfGE 73, 118)
"Der Grundversorgungsauftrag beinhaltet:

die technische Gewährleistung des Rundfunkempfanges für die gesamte Bevölkerung [...]"

Ich habe folgende Anfrage.

Da ich im Ausland das Programmangebot nur eingeschränkt wahrnehmen kann, verursacht durch technische Übertragungsbeschränkungen, zum Beispiel bei Sportübertragungen, wer regelt das Recht auf Minderung des Rundfunkbeitrags?

Die Option meine Wohnung abzumelden besteht nicht, aber sie ist im eigentlichen Sinne lediglich meine Nebenwohung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsumfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [#170185]
Datum
10. November 2019 19:09
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich studiere physisch im Ausland und es gibt technische Beschränkungen beim Empfang des öffentlich rechtlichen Rundfunks aufgrund fehlender Lizenzrechte. Gemäß Grundversorgungsauftrag (4. Rundfunkurteil, BVerfGE 73, 118) "Der Grundversorgungsauftrag beinhaltet: die technische Gewährleistung des Rundfunkempfanges für die gesamte Bevölkerung [...]" Ich habe folgende Anfrage. Da ich im Ausland das Programmangebot nur eingeschränkt wahrnehmen kann, verursacht durch technische Übertragungsbeschränkungen, zum Beispiel bei Sportübertragungen, wer regelt das Recht auf Minderung des Rundfunkbeitrags? Die Option meine Wohnung abzumelden besteht nicht, aber sie ist im eigentlichen Sinne lediglich meine Nebenwohung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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