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Leistungsvergaben an die GIZ

In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMU in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchem Umfan…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#9568]
Datum
28. April 2015 11:55
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMU in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner An…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Leistungsvergaben an die GIZ [#9568]
Datum
23. Mai 2015 15:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in wenigen Tagen abläuft. Leider habe ich bislang keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte, mir ggf. mitzuteilen, ob Hinderungsgründe vorliegen, die die Beantwortung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Beyerle, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2015 zu Leistungsvergaben an die GIZ, deren…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Leistungsvergaben an die GIZ [#9568]
Datum
26. Mai 2015 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beyerle, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2015 zu Leistungsvergaben an die GIZ, deren Eingang wir hiermit gern bestätigen. Ihre Nachricht wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet, da für die Beantwortung eine fachliche Zuarbeit bzw. Abstimmung erforderlich ist. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Beyerle, Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werten wir als…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Leistungsvergaben an die GIZ [#9568]
Datum
29. Mai 2015 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beyerle, Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werten wir als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies verlangen, erhalten Sie auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen, Bescheid nach dem IFG. Dieser würde Ihnen auch die Möglichkeit eröffnen, Rechtsmittel einzulegen. Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMU in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte? Folgende Zahlungen hat die GIZ in den jeweiligen Jahren für Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhalten: 2012: 70.124.227,68 € 2013: 86.251.953,45 € 2014: 99.559.664,30 € Diese Zahlungen beziehen sich auf die in der Anlage aufgelisteten Vorhaben. 2. Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Die Vergabe von Aufträgen des Bundes an die GIZ erfolgt auf der Grundlage eines zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der GIZ im Jahr 2003 vereinbarten Generalvertrages. Demnach unterliegen die Aufträge des Bundes an die GIZ nicht dem öffentlichen Vergaberecht. 3. Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten? Das mit Abstand größte Portfolio der BMUB-Aufträge betrifft die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI). Projekte der IKI wählt das BMUB grundsätzlich durch einen Ideenwettbewerb aus. Die IKI ist hierbei offen für unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland. Vorhabenträger sind Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland sowie internationale und multilaterale Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen. Das Projektauswahlverfahren ist zweistufig: 1. Verfahrensstufe: Das BMUB veröffentlicht in der Regel jährlich einen Aufruf, Projektskizzen einzureichen (Ideenwettbewerb), sowie die dazugehörigen Förderinformationen. Innerhalb einer festgelegten Frist können Interessenten aussagekräftige Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Das Ministerium trifft auf Grundlage der verfügbaren Finanzmittel eine Auswahl unter den Projektskizzen und stimmt die Auswahl mit anderen relevanten Bundesministerien ab. Die Interessenten werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 2. Verfahrensstufe: Die Interessenten der ausgewählten Projektskizzen werden in der zweiten Stufe schriftlich zur Abgabe eines formalen Projektvorschlags aufgefordert. Das BMUB prüft die eingehenden Projektvorschläge und entscheidet abschließend. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Lieber BMU Bürgerservice, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch einige Nachf…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
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Betreff
AW: AW: Leistungsvergaben an die GIZ [#9568]
Datum
29. Mai 2015 14:29
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Lieber BMU Bürgerservice, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch einige Nachfragen zum Vergabeverfahren, würde diese jedoch in einer gesonderten Anfrage stellen auch um zu verhindern, dass Sie so aus der gesetzlichen Beantwortungsfrist hinaus laufen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>