Leistungsvergaben an die GIZ

TB-13
Sie hatten bislang auf unsere Anfrage vom 28.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9571) nicht geantwortet und auch keinen Hinderungsgrund benannt, der eine Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist hindert.
Sie hatten dabei u.a. ausgeführt, dass dies eine händische Aktensuche erforderlich macht. Hier dürfen wir darauf hinweisen, dass für das Auswärtige Amt wie das Bundesumweltministerium eine Übersendung der gleichzeitig erfragten Information problemlos möglich ist. Nachdem Sie Ihren Angaben dieselbe Software einsetzen, wäre diese Aussage damit unglaubwürdig.

Wir dürfen daher um Beantwortung der nachfolgenden Frage bitten.
In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMI in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?

Gleichzeitig dürfen wir um Übersendung der Projektvereinbarung mit dem saudischen Innenministerium zum Training der saudischen Polizeien bitten sowie den Vertrag mit der GIZ in diesem Zusammenhang.
Wurde dieser Vertrag ausgeschrieben? Wenn nicht, warum?

Wir bitten um elektronische Beantwortung und um Eingangsbestätigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: TB-13 Sie hatten…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
25. Juni 2015 14:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TB-13 Sie hatten bislang auf unsere Anfrage vom 28.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9571) nicht geantwortet und auch keinen Hinderungsgrund benannt, der eine Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist hindert. Sie hatten dabei u.a. ausgeführt, dass dies eine händische Aktensuche erforderlich macht. Hier dürfen wir darauf hinweisen, dass für das Auswärtige Amt wie das Bundesumweltministerium eine Übersendung der gleichzeitig erfragten Information problemlos möglich ist. Nachdem Sie Ihren Angaben dieselbe Software einsetzen, wäre diese Aussage damit unglaubwürdig. Wir dürfen daher um Beantwortung der nachfolgenden Frage bitten. In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMI in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten? Gleichzeitig dürfen wir um Übersendung der Projektvereinbarung mit dem saudischen Innenministerium zum Training der saudischen Polizeien bitten sowie den Vertrag mit der GIZ in diesem Zusammenhang. Wurde dieser Vertrag ausgeschrieben? Wenn nicht, warum? Wir bitten um elektronische Beantwortung und um Eingangsbestätigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#592 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 12. Mai 2015 übermittle ich Ihnen meinen Besche…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
ZI4-13002/4#592
Datum
26. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 12. Mai 2015 übermittle ich Ihnen meinen Bescheid vom 25. Juni 2015. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
TB-13 Ihr Zeichen ZI4-13002/4#592 Ihr Schreiben vom 25.06.2015, eingegangen 26.06.2015 Sehr geehrt<< Anr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
26. Juni 2015 09:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
TB-13 Ihr Zeichen ZI4-13002/4#592 Ihr Schreiben vom 25.06.2015, eingegangen 26.06.2015 Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 25.06.2015. Zunächst eine Vorbemerkung: Ich halte die Geheimniskrämerei, mit der Sie sich umgeben, für wenig dienlich. Warum gehen Sie nicht pro-aktiv auf IHRE Bürger zu? Zunächst bitte ich um Auskunft, was für Information hinter der geschwärzten Spalte verbergen. Leider haben Sie jedoch meine Anfrage nicht vollständig beantwortet. Unabhängig von den erfragten Zeiträumen 2012 und 2013 fehlt sowohl die Aufschlüsslung nach dem gnB und IS wie auch die Angabe, wie die Leistungen vergeben wurden. Darüber hinaus haben Sie nicht auf die Zusammenarbeit mit den Behörden des Königreichs Saudi-Arabien geantwortet. Leider muss ich offenbar extra danach fragen, aber ich bitte ebenfalls um Ergänzung der Angabe des Projektvolumens. Es ist richtig, dass Sie nicht verpflichtet sind, Informationen erst zu beschaffen. Bei den von mir erfragten Angaben handelt es sich jedoch nicht um Angaben, die erst beschafft werden müssen, sondern die mindestens in Ihrem Projektverwaltungssystem vorliegen. Es sind also Informationen, die Sie nicht erst beschaffen müssen, sondern vorliegen und daher sind Sie hier zur Herausgabe selbstverständlich verpflichtet. Ich darf darauf hinweisen, dass Ihre Aussage auch vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar ist, da beispielsweise für das Auswärtige Amt wie das Bundesumweltministerium die Herausgabe der entsprechenden Angaben ohne Probleme möglich war. Ihre Kollegen des Bundesumweltministeriums waren dabei sehr hilfsbereit und versuchten in keiner Form durch übertriebene Hürden die Herausgabe zu unterbinden. Sie hatten selbst ausgeführt, dass das BMI dieselben Softwarelösungen wie die anderen Bundesministerien verwendet. Daher dürfte es Ihnen ebenso möglich sein, diese Angaben problemfrei heraus zugeben, die schließlich bei Ihnen vorliegen. Ich bitte daher vor diesem Hintergrund um vollständige Beantwortung und darf bereits vorsorglich darauf hinweisen, dass die Hinhaltetaktik nicht zu einer Kostenpflicht führt, da sie einzig und allein darauf zurück zu führen ist, dass Sie sich mit einer Hinhaltetaktik weigern, Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Auskunftsanspruch zu unterlaufen versuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
TB-13 NGI-124 Ihr Zeichen IX-725/002 II#0164 Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hatten uns unter dem oben…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#10321]
Datum
26. Juni 2015 10:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
TB-13 NGI-124 Ihr Zeichen IX-725/002 II#0164 Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hatten uns unter dem oben bezeichnetem Aktenzeichen den Eingang unseres Vermittlungsersuchens mitgeteilt und gleichzeitig das Bundesministerium des Inneren aufgrund unseres Antrages vom 28.04.2018 (https://fragdenstaat.de/a/9571) um Auskunft gebeten. Das BMI hat uns nunmehr unter dem 25.06.2015 (siehe https://fragdenstaat.de/a/10321) eine leider unvollstaendige Auskunft geschickt, die sowohl dem Zeitraum nach wie dem Inhalt nach hoechst unvollstaendig ist. Angeblich wuerden die ergebenen Informationen nicht vorliegen und muessten erst beschafft werden. Dies ist jedoch nicht richtig, wir verweisen auf unsere Rueckantwort an das BMI (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungsvergaben-an-die-giz-21/#nachricht-29232). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#628 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen gegenüber keine Stellungn…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
2. Juli 2015 11:47
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#628 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen gegenüber keine Stellungnahme zu dem von Ihnen unten angegebenen laufenden IFG-Verfahren abgebe. Da die Daten des ursprünglichen Antrages im Internet lesbar sind, ist für mich nicht sichergestellt, dass es sich bei Ihnen und der bisherigen Antragstellerin um identische Antragsteller handelt. Ich kann Ihnen daher lediglich mitteilen, dass auf die seinerzeit gestellte Anfrage geantwortet wurde. Den Schriftverkehr entnehmen Sie bitte der von Ihnen zitierten Web-Seite. Sollten Sie mit Ihrer E-Mail einen neuen IFG-Antrag stellen wollen, weise ich Sie darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vorsieht. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beantworten. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, bitte ich Sie, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens eine zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Eine Zustellung an die von Ihnen derzeit angegebene Postanschrift dürfte nicht zielführend sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen ZI4-13002/4#628 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bin damit ei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
2. Juli 2015 12:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Ihr Zeichen ZI4-13002/4#628 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bin damit einverstanden, dass Sie auf die dortige Anfrage antworten, die wir zitiert haben. Nur haben Sie dort bislang nicht geantwortet, weshalb wir die Anfrage erneut gestellt haben. Sie haben vielmehr Ausflüchte gesucht, um um eine inhaltliche Antwort herum zu kommen und u.a. ausgeführt, solche Daten wären bei Ihnen nur durch eine aufwendige Suche generierbar. Dies ist, nachdem Sie selbst bestätigt haben, das selbe Datenverarbeitungssystem wie alle anderen Bundesressort zu verwenden, nun leider nachweislich falsch und ggf. liegt hier sogar ein Dienstvergehen vor. Beispielsweise haben das Auswärtige Amt (wenn auch nach anfänglichem Streuben) und das Bundesumweltministerium (ganz ohne Verhinderungstaktik) bereitwillig Auskunft gegeben und auch andere Bundesministerien waren gerne bereit, die erfragten Information heraus zu geben. Wie kommen Sie dazu, dass es sich vorliegend um ein Pseudonym handelt? Ebenso stelle ich mir die Frage, wie Sie dazu kommen zu behaupten, dass die Postanschrift nicht zielführend ist. Hier kann es sich nur um eine Annahme handeln, die aufgrund Ihrer nicht vorhandenen Ortskenntnis herrührt. Unabhängig hatten wir ausdrücklich um elektronische Beantwortung gebeten und an diesen Wunsch sind Sie aus den gesetzlichen Vorschriften heraus auch gebunden. Die Postanschrift ist daher auch nicht relevant, damit die Beantwortung erfolgt. Unabhängig davon schreibt das IFG nun ausdrücklich nicht eine Namensnennung und Ihr Hinweis auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung läuft hier deshalb ins Leere. Bei der GOBREG handelt es sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift und gerade dem Verfassungsministerium sollte hinreichend die Normenhierarchie bekannt sein. Unabhängig davon können Sie einen Antrag qua Gesetz nicht einfach liegen lassen, sondern sind zu einer Verbescheidung verpflichtet. Auch dies sollte gerade dem Verfassungsministerium bekannt sein. Ich darf daher um Beendigung der Hinhalte- und Verzögerungstaktik und um Beantwortung meiner Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen gegenüber keine Stellungnahme zu dem von …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
7. Juli 2015 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen gegenüber keine Stellungnahme zu dem von Ihnen unten genannten IFG-Verfahren abgebe. Das von Ihnen angegebene Schreiben des BMI vom 25. Juni 2015 wurde aufgrund eines IFG-Antrages einer Privatperson an diese übermittelt. Zu einer Stellungnahme Ihnen gegenüber bin ich nicht befugt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache den Text in der zitierten Anfragen zum Gegenstand dieser Anfrage, Mit f…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungsvergaben an die GIZ [#10321]
Datum
7. Juli 2015 16:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache den Text in der zitierten Anfragen zum Gegenstand dieser Anfrage, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI)
Datum
15. Juli 2015 13:37
Status
Warte auf Antwort
204,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-725/002II#164 Mit freundlichen Grüßen