Leistungsvergaben an die GIZ

In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMVg in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchem Umfan…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#9570]
Datum
28. April 2015 11:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMVg in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Reminder: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570]
Datum
23. Mai 2015 15:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in wenigen Tagen abläuft. Leider habe ich bislang keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte, mir ggf. mitzuteilen, ob Hinderungsgründe vorliegen, die die Beantwortung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte Frau Beyerle ich bitte um Mitteilung Ihrer Postadresse, um Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach d…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Reminder: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570]
Datum
27. Mai 2015 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beyerle ich bitte um Mitteilung Ihrer Postadresse, um Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung unmit…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#9570]
Datum
27. Mai 2015 15:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung unmittelbar vor Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist. Gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG bitte ich um elektronische Beantwortung meiner Anfrage unter Verwendung meiner Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> Deshalb ist die Angabe einer Adresse nicht erforderlich. Darüber hinaus war meiner letzten Email auch eine Adressangabe bereits beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
IFG Anfragen hier: Postadresse Betr: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570] IFG-Anfragen und Ressourcenschonung [#99…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Anfragen hier: Postadresse
Datum
28. Mai 2015 07:29
Status
Warte auf Antwort
Betr: Leistungsvergaben an die GIZ [#9570] IFG-Anfragen und Ressourcenschonung [#9988] Bezug: Ihre Mail vom 27.05.2015 15:01:11 Sehr geehrte Frau Beyerle, Vielen Dank für Ihre Mail vom 27. Mai. Sie schreiben, dass Ihre Postadresse dort vermerkt ist. Tatsächlich wird der entsprechende Absatz wie folgt bei uns dargestellt: Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Daher bitte ich erneut um Zusendung Ihrer Postadresse, um Ihnen Ihre beiden IFG Anfragen beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> w…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570]
Datum
28. Mai 2015 08:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> was soll ich sagen? Ich habe diese Adresse nicht gemacht. Wie gesagt, ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG. Offenbar ist Ihnen das IFG nicht hinreichend bekannt. Danach haben Sie meinem Wunsch entsprechend zu folgen und eine elektronische Beantwortung vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Le…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570]
Datum
2. Juli 2015 16:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 28.04.2015 (#9570) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage &quo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: IFG Anfragen hier: Postadresse [#9570]
Datum
14. Juli 2015 09:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 28.04.2015 (#9570) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9570]
Datum
14. Juli 2015 09:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9570 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil hinreichenden Grund nicht im Rahmen der gesetzlichen Frist geantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-727/002 II#0048 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9570]; Bezug: Ihre E-Mail vom 14.7.2015; Az. IX-727/002 II#0048
Datum
15. Juli 2015 12:34
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-727/002 II#0048 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe vom 14. Juli 2015 habe ich zum Anlass genommen, das Bundesministerium der Verteidigung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Datum
16. November 2015 14:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
247,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-727/002 II#0048 Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 16.11.2015. Ich hatte eine Adress…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9570]
Datum
3. Januar 2016 01:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 16.11.2015. Ich hatte eine Adresse angegeben. Diese ist auch durch das Ministerium vermerkt. Unabhängig davon macht die Unterscheidung keinen Sinn. Wenn die Wahl der Form des Informationszugangs beim Antragsteller liegt, so impliziert dies auch die Art der Auskunftserteilung. Eine Unterscheidung zwischen Form und Art ist sachlogisch nicht möglich. Überdies will der Gesetzgeber einen möglichst einfachen und kostengünstigen Verfahrensweg. Im Gesetzentwurf (BT Drs. 15/4493, S. 1) heißAntragsteller/in es klar und deutlich: „Es werden zusätzliche Personal- und Sachkosten für den Bundeshaushalt entstehen; eine Bezifferung ist noch nicht möglich. Deren Höhe hängt vor allem von der Zahl der Antragsteller und dem organisatorischen Aufwand der Informationsaufbereitung und -veröffentlichung für die Behörde ab.“ Das Ministerium versucht hier nunmehr den Verwaltungsaufwand und die dadurch entstehenden Kosten künstlich in die Höhe zu treiben, da durch eine postalische Zustellung hohe Kosten entstehen, die nicht gerechtfertigt sind. Die Frage, ob es sich um eine einfache Auskunft handelt, wurde zudem durch das Ministerium gar nicht aufgeworfen. Ich bitte daher, das Ministerium nochmals anzuhalten, sich gesetzeskonform zu verhalten und mir ergänzend die Stellungnahme des Ministeriums zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Harald Andreesen Anfragenr: 9570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>