Leistungsvergaben an die GIZ

In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMI in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchem Umfan…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#9571]
Datum
28. April 2015 11:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMI in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#583 Sehr geehrte Frau Beyerle , leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten I…
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG:150428 Beyerle: Leistungsvergaben an die GIZ - 583
Datum
28. April 2015 13:13
Status
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ZI4-13002/4#583 Sehr geehrte Frau Beyerle , leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin mit einer elektronischen Beantwortung einverstanden. Meine Emailadres…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG:150428 Beyerle: Leistungsvergaben an die GIZ - 583 [#9571]
Datum
28. April 2015 13:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin mit einer elektronischen Beantwortung einverstanden. Meine Emailadresse ist <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle
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Sehr geehrt<< Anrede >> Ergänzend zu meiner Email noch: ich kann Ihre Kontaktdaten vollumfänglich seh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: IFG:150428 Beyerle: Leistungsvergaben an die GIZ - 583 [#9571]
Datum
28. April 2015 13:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ergänzend zu meiner Email noch: ich kann Ihre Kontaktdaten vollumfänglich sehen. Die Schwärzung betrifft nur den öffentlich einsehbaren Teil und hier nur die personenbezogenen Daten wie Emailadresse. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Frau Beyerle, mit E-Mail vom 28.04.2015 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (…
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
IFG: Leistungsvergaben an die GIZ - 583‏
Datum
11. Mai 2015
Status
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Sehr geehrte Frau Beyerle, mit E-Mail vom 28.04.2015 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu Leistungen, die die GIZ als Bundesunternehmen für das BMI in 2012, 2013 und 2014 erbringt. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#583 Sehr geehrte Frau Beyerle, die öffentliche Verwaltung führt ein Aktensystem, dass sich an Sachauf…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
IFG: Leistungsvergaben an die GIZ - 583‏
Datum
12. Mai 2015
Status
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ZI4-13002/4#583 Sehr geehrte Frau Beyerle, die öffentliche Verwaltung führt ein Aktensystem, dass sich an Sachaufgaben orientiert und nicht an "Auftragnehmern". Auch wenn inzwischen viele Akten nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form geführt werden, sind die Zugriffsrechte für die einzelnen Organisationseinheiten genau definiert, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Zugriffe auf Akten erfolgen können. Ein Zugriff auf alle für die Beantwortung eines IFG-Antrages infrage kommenden Akten "auf Knopfdruck" ist daher leider nicht möglich. Einen Hinweis auf das vielfältige Aufgabenspektrum des BMI erhalten Sie unter http://www.bmi.bund.de/DE/Home/startseite_node.html . Wenn verschiedene Organisationseinheiten von einem Antrag betroffen sein könnten, müssen diese durch Abfrage ausfindig gemacht werden. So sind auch in diesem Fall in mehreren Referaten Akten zu sichten, auf einen Informationsanspruch nach dem IFG zu prüfen und die Ergebnisse in einem IFG-Bescheid zusammenzufassen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte den Dialog mit Ihnen offen und transparent führen. Deshalb antwort…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG: Leistungsvergaben an die GIZ - 583‏ [#9571]
Datum
12. Mai 2015 07:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte den Dialog mit Ihnen offen und transparent führen. Deshalb antworte ich Ihnen auf diesem Weg, so dass auch meine öffentliche Anfrage in einem öffentlich einsehbaren Dialog erkenntlich wird. Ich bitte um Erläuterung, warum es sich hier nicht um eine einfache Angabe handelt, die innerhalb von maximal einer halben Stunde beantwortbar ist. Es handelt sich hier um EINEN Auftragnehmer, der eigentlich aus der Auftragnehmerdatei und Ihrer Buchhaltung rasch und unkompliziert ermittelbar sein müsste. Ich gehe davon aus, dass das BMI eine moderne Buchhaltungssoftware verwendet. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9571]
Datum
12. Mai 2015 16:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium des Inneren. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9571 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Seitens des BMI wird davon ausgegangen, dass die Anfrage mehr al seine halbe Stunde benötigt und daher gebührenpflichtig ist. Es handelt sich hier jedoch ausdrücklich nur um eine Abfrage von Aufträgen der Behörde des BMI, nicht des Geschäftsbereichs. Eine solche Abfrage geht bei modernen Buchhaltungssystemen, wie sie das BMI und die Bundesverwaltung nutzt, heute jedoch mittels einer vereinfachten Abfrage nach den Zahlungsempfängern und bei Projektdateien nach den Projektpartnern. Das BMI versucht hier im vorliegenden Falle daher bewusst zu verhindern, dass das Auftragsvolumen des BMI mit der GIZ öffentlich wird. Der Hinweis auf ein Aktensystem verschleiert nur anstatt es hilft. Es müssen hier, im Gegensatz zur Annahme des BMI, nicht die einzelnen Akten durchgegangen werden, sondern eine zusammenfassende Darstellung ist vorliegend vollkommen ausreichend und wie bereits dargestellt auch möglich. Es wurden bislang keine Akten angefordert, sondern eine summarische Information erbeten. Mit dem Hinweis auf mögliche Gebühren versucht das BMI den Sinn und Zweck des IFG zu unterlaufen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9571]
Datum
12. Mai 2015 16:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9571 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Seitens des BMI wird davon ausgegangen, dass die Anfrage mehr al seine halbe Stunde benötigt und daher gebührenpflichtig ist. Es handelt sich hier jedoch ausdrücklich nur um eine Abfrage von Aufträgen der Behörde des BMI, nicht des Geschäftsbereichs. Eine solche Abfrage geht bei modernen Buchhaltungssystemen, wie sie das BMI und die Bundesverwaltung nutzt, heute jedoch mittels einer vereinfachten Abfrage nach den Zahlungsempfängern und bei Projektdateien nach den Projektpartnern. Das BMI versucht hier im vorliegenden Falle daher bewusst zu verhindern, dass das Auftragsvolumen des BMI mit der GIZ öffentlich wird. Der Hinweis auf ein Aktensystem verschleiert nur anstatt es hilft. Es müssen hier, im Gegensatz zur Annahme des BMI, nicht die einzelnen Akten durchgegangen werden, sondern eine zusammenfassende Darstellung ist vorliegend vollkommen ausreichend und wie bereits dargestellt auch möglich. Es wurden bislang keine Akten angefordert, sondern eine summarische Information erbeten. Mit dem Hinweis auf mögliche Gebühren versucht das BMI den Sinn und Zweck des IFG zu unterlaufen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt<< Anrede >> leider ist Ihre Aussage nicht zutreffend und scheinbar wird seitens des BMI a…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" [#9571]
Datum
12. Mai 2015 16:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider ist Ihre Aussage nicht zutreffend und scheinbar wird seitens des BMI aus welchen Gründen auch immer versucht, das IFG zu unterlaufen, in dem unzulässiger Weise von Gebührenpflichtig ausgegangen wird. Es wurden gerade keine Akten angefordert, die eine Suche in den einzelnen Akten erforderlich machen. Ihnen ist sicher bekannt, dass auch bei Bundesbehörden Projektdatenbanken geführt werden und derzeit wurde nur das gesamte Geschaeftsvolumen, nicht jedoch die Einzelauftragswerte abgefragt. Dies ist „auf Knopfdruck“ möglich – wenn dies gewollt ist. Der Hinweis auf ein Aktensystem verschleiert nur anstatt es hilft. Es muss hier, im Gegensatz zur Ihrer falschen Annahme, nicht die einzelnen Akten durchgegangen werden, sondern eine zusammenfassende Darstellung ist vorliegend vollkommen ausreichend und wie bereits dargestellt auch möglich. Es wurden bislang keine Akten angefordert, sondern eine summarische Information erbeten. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium d…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI)
Datum
26. Mai 2015 11:33
Status
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197,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-725/002 II#0164 Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Projektliste der Projekte mit der GIZ Das BMI hat hier (https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungsvergaben-an-die-…
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Projektliste der Projekte mit der GIZ
Datum
26. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
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AW: Projektliste der Projekte mit der GIZ [#9571] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: Projektliste der Projekte mit der GIZ [#9571]
Datum
14. Juli 2015 09:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 28.04.2015 (#9571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Projektliste der Projekte mit der GIZ [#9571] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: Projektliste der Projekte mit der GIZ [#9571]
Datum
14. Juli 2015 09:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 28.04.2015 (#9571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium d…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI)
Datum
15. Juli 2015 11:34
Status
Warte auf Antwort
204,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-725/002 II#0164 Mit freundlichen Grüßen
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministeri…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI) [#9571]
Datum
15. Juli 2015 11:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 28.04.2015 (#9571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesminis…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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Betreff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI) [#9571]
Datum
12. Januar 2016 04:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>