Leistungsvergaben an die GIZ

Auf der Homepage der GIZ sind zahlreiche Geschaeftsfelder bezeichnet, bei denen das BMFSFJ mit der GIZ zusammenarbeitet (siehe https://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/1922.html).
Ich bitte um Übersendung einer Projektliste für die Jahre 2012-2014.
In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMFSFJ in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)?
Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?

Ich bitte, mir den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2015
  • Frist
    13. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Homepage…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ [#9769]
Datum
12. Mai 2015 16:38
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Homepage der GIZ sind zahlreiche Geschaeftsfelder bezeichnet, bei denen das BMFSFJ mit der GIZ zusammenarbeitet (siehe https://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/1922.html). Ich bitte um Übersendung einer Projektliste für die Jahre 2012-2014. In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMFSFJ in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte (getrennt nach gnB und IS)? Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe? Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten? Ich bitte, mir den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015 Sehr geehrte Frau Beyerle, Ihr Antrag vom 12.0…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015
Datum
27. Mai 2015 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beyerle, Ihr Antrag vom 12.05.2015 ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegangen. Da Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz anders als sonstige Bürgeranfragen formal beschieden werden müssen, bedarf es gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes einer zustellfähigen Anschrift. Das gilt besonders mit Blick auf mögliche Kosten und deren Vollstreckung. Bitte teilen Sie daher Ihre Postanschrift mit. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung Hinweise auf Kostenfolgen ergeben, werden Sie vor Erteilung des abschließenden Bescheides benachrichtigt. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015 [#9769] Sehr geehrte Damen und Herren, Liebes…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015 [#9769]
Datum
27. Mai 2015 16:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebes Referat DG3, Zunächst wäre es hilfreich, wenn mir eine Organisationseinheit mit der Bezeichnung “Transparenz” im Namen einen Ansprechpartner transparent mitteilt und sich nicht in der Anonymität versteckt. Gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG bitte ich um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Eine postalische Adresse ist daher grundsätzlich nicht notwendig. Ob dies bei einer möglichen, aber nicht erwartbaren Ablehnung meines Antrages erforderlich ist, bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015 [#9769] Sehr geehrte Damen und Herren, Liebes Refe…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.05.2015 [#9769]
Datum
27. Mai 2015 16:10
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebes Referat DG3, Zunächst wäre es hilfreich, wenn mir eine Organisationseinheit mit der Bezeichnung “Transparenz” im Namen einen Ansprechpartner transparent mitteilt und sich nicht in der Anonymität versteckt. Gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG bitte ich um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse jebediah_guthrie_ 9769 @echtemail.de. Eine postalische Adresse ist daher grundsätzlich nicht notwendig. Ob dies bei einer möglichen, aber nicht erwartbaren Ablehnung meines Antrages erforderlich ist, bleibt vorbehalten. Anfragenr: 9769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle መንደፈራ ሃገረ ኤርትራ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.04.2015 Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.04.2015
Datum
10. Juni 2015 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in anbei erhalten Sie einen Bescheid bezüglich Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.04.2015.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erh…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015
Datum
15. Juli 2015 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Nachricht an Sie. Mit freundlichem Gruß Referat DG 3 - Transparenz und Teilhabe, Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-0 Fax: 022899 555-2221 Internet: www.bmfsfj.de
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 [#9769] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 [#9769]
Datum
15. Juli 2015 10:30
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 15.07.2015, Az. DG3-0760/131. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn die Rechte einer dritten Rechtsperson betroffen sind und diese dritte Rechtsperson auch nicht dem IFG-Auskunftsanspruch unterliegt. Anders als Sie hier fälschlicher Weise annimmt, liegen Gründe für ein Drittbeteiligungsverfahren nicht vor. Bei der GIZ, die hier berührt ist, handelt es sich um ein 100%ig im Bundesbesitz befindliches Unternehmen, welches selbst dem IFG unterfällt und auskunftsverpflichtet ist. Die durch die Behörde zitierte Vorschrift schützt jedoch nur solche Dritte, die nicht dem IFG unterfallen. Gleichzeitig ist die GIZ im 100%igem Besitz des Bundes und damit demselben Rechtsträger – der Bundesrepublik Deutschland – zuzurechnen, wie Sie. Damit ist jedoch vorliegend hier überhaupt kein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist auch das Drittbeteiligungsverfahren und eine etwaige Begründungspflicht vor dem Hintergrund des Sinn und Zwecks des IFG zu sehen. Hierzu heißAntragsteller/in es unter Ziffer A.I des Gesetzesbegründung (Drs. 15/4493, S. 6): „Jeder soll gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Information haben, ohne hierfür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen.“ Der Gesetzgeber hat also einen ausdrücklich begründungsfreien Zugang vorgesehen und auf der Basis Par. 7 Abs. 1 Satz 3 IFG kann nur dann ein Begründungsanspruch ausnahmsweise aufgebaut werden, wenn widerstrebende Interessen vorliegen und die Gründe für die Geheimhaltung an sich überragend sind. Dies ist hier bereits deshalb nicht gegeben, da zwei dem IFG unterfallende Behörden beteiligt und weitere Dritte nicht ersichtlich sind. Insofern ist das Begründungsverlangen des Deutschen Bundestages abzulehnen und es ist ein Informationsinteresse vollkommen ausreichend. Soweit Sie eine Begründung verlangen, die jedoch sowieso wegen dem fehlenden Zugang zum Drittbeteiligungsverfahren entfällt, sei darauf hingewiesen, dass hierzu keine Hürden gestellt werden dürfen. Es reicht also aus, dass ein Informationsbedürfnis besteht, da das IFG ausdrücklich auf die Transparenz abzielt. Sie stellen selbst dar, dass ein voraussetzungsloser Zugang zu Informationen besteht und – dies sind die Schranken – die Rechte Dritter (die jedoch nicht bestehen, s.o.) durch Schwärzungen gewahrt werden können. Da hier keine Rechte Dritter berührt sind, entfällt auch die Schwärzungsmöglichkeit. Hinsichtlich der von Ihnen dargestellt Kostenfolgen sind diese nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hier um eine einfache Auskunft, die gem. Anlage zu IFGGebV gebührenfrei zu ergehen hat. Es sind die Dokumente angefragt, die sowieso in Ihrem Haus aktenmäßig vorliegen und daher nicht zu einer übermäßigen Bearbeitung führen dürften. Soweit dies aufgrund einer fehlenden Aktenordnung dennoch zu einem größeren Aufwand führt, ist dies nicht mir als Antragstellerin zuzuordnen, sondern Organisationsversagen Ihres Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr IFG-Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in anbei mein Schreiben vom 26.08.2015 Mit freundlichem Gruß Maaß ____…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
26. August 2015 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei mein Schreiben vom 26.08.2015 Mit freundlichem Gruß Maaß __________________________ Referat DG 3 - Transparenz und Teilhabe, Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-0 Fax: 022899 555-2221 Internet: www.bmfsfj.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag [#9769] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsverg…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag [#9769]
Datum
5. September 2015 18:55
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ" vom 12.05.2015 (#9769) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Unsere Email <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Löschung Ihrer Säumigkeitsmeldung Sehr geehrtAntragsteller/in wahrscheinlich wurde die Erledigung bei Ihnen n…
Von
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Betreff
Löschung Ihrer Säumigkeitsmeldung
Datum
17. September 2015 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wahrscheinlich wurde die Erledigung bei Ihnen nicht registriert. Ein Antwortschreiben ist am 26.08.2015 per Mail vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an Sie verschickt worden und bei fragdenstaat.de bereits eingestellt. Bitte kennzeichnen Sie den Vorgang bei fragdenstaat.de als erledigt. Mit freundlichem Gruß Referat DG 3 - Transparenz und Teilhabe, Informationsfreiheitsgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 022899 555-0 Fax: 022899 555-2221 Internet: www.bmfsfj.de<http://www.bmfsfj.de>