Leistungsvergaben an die GIZ – Nachgefragt I
Auf unsere Anfrage vom 28.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9567) hatten Sie uns nach Vermittlung durch die Bundesbeauftragte doch noch entsprechend Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach anfänglicher sachgrundloser Verweigerung eine Projektliste der Aufträge an die GIZ übersandt.
Folgende Teil-Frage wurde dabei in Ihrer Antwort aussen vor gelassen:
„Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?”
Sie schreiben dort: „Aufgrund der rechtlichen Verfasstheit (vgl. Rahmenvereinbarung und Generalvertrag) sowie des Umstandes, dass sie im Wesentlichen für deutsche öffentliche Auftraggeber tätig wird, sind bei der GIZ die Voraussetzungen für eine sog. Inhousevergabe erfüllt, d.h. die Bundesministerien können Aufträge direkt, ohne Ausschreibung, an die GIZ vergeben.“
Ich bitte um ergänzende Antwort (soweit moeglich unter Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse) der nicht beantworteten Teilfrage.
Desweiteren bitte ich um Angabe der entsprechenden rechtlichen Vorschriften aus dem Vergaberecht, die diese Auffassung unterstützen.
Wurde der Generalvertrag mit der GIZ ausgeschrieben?
Ich bitte um Uebersendung der von Ihnen angesprochenen Rahmenvereinbarung und des von Ihnen benannten Generalvertrages.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage und um elektronische Beantwortung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Juni 2015
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28. Juli 2015
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