Leistungsvergaben an die GIZ – Nachgefragt I

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Auf unsere Anfrage vom 28.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9567) hatten Sie uns nach Vermittlung durch die Bundesbeauftragte doch noch entsprechend Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach anfänglicher sachgrundloser Verweigerung eine Projektliste der Aufträge an die GIZ übersandt.

Folgende Teil-Frage wurde dabei in Ihrer Antwort aussen vor gelassen:
„Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?”

Sie schreiben dort: „Aufgrund der rechtlichen Verfasstheit (vgl. Rahmenvereinbarung und Generalvertrag) sowie des Umstandes, dass sie im Wesentlichen für deutsche öffentliche Auftraggeber tätig wird, sind bei der GIZ die Voraussetzungen für eine sog. Inhousevergabe erfüllt, d.h. die Bundesministerien können Aufträge direkt, ohne Ausschreibung, an die GIZ vergeben.“

Ich bitte um ergänzende Antwort (soweit moeglich unter Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse) der nicht beantworteten Teilfrage.
Desweiteren bitte ich um Angabe der entsprechenden rechtlichen Vorschriften aus dem Vergaberecht, die diese Auffassung unterstützen.
Wurde der Generalvertrag mit der GIZ ausgeschrieben?

Ich bitte um Uebersendung der von Ihnen angesprochenen Rahmenvereinbarung und des von Ihnen benannten Generalvertrages.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage und um elektronische Beantwortung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf unsere Anfra…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ – Nachgefragt I [#10303]
Datum
25. Juni 2015 06:08
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf unsere Anfrage vom 28.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9567) hatten Sie uns nach Vermittlung durch die Bundesbeauftragte doch noch entsprechend Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach anfänglicher sachgrundloser Verweigerung eine Projektliste der Aufträge an die GIZ übersandt. Folgende Teil-Frage wurde dabei in Ihrer Antwort aussen vor gelassen: „Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?” Sie schreiben dort: „Aufgrund der rechtlichen Verfasstheit (vgl. Rahmenvereinbarung und Generalvertrag) sowie des Umstandes, dass sie im Wesentlichen für deutsche öffentliche Auftraggeber tätig wird, sind bei der GIZ die Voraussetzungen für eine sog. Inhousevergabe erfüllt, d.h. die Bundesministerien können Aufträge direkt, ohne Ausschreibung, an die GIZ vergeben.“ Ich bitte um ergänzende Antwort (soweit moeglich unter Vorlage entsprechender Untersuchungsergebnisse) der nicht beantworteten Teilfrage. Desweiteren bitte ich um Angabe der entsprechenden rechtlichen Vorschriften aus dem Vergaberecht, die diese Auffassung unterstützen. Wurde der Generalvertrag mit der GIZ ausgeschrieben? Ich bitte um Uebersendung der von Ihnen angesprochenen Rahmenvereinbarung und des von Ihnen benannten Generalvertrages. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage und um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von I…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsvergaben an die GIZ – Nachgefragt I [#10303]
Datum
21. Juli 2015 11:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von Ihnen beantwortet ist und auch keine Hinderungsgründe benannt sind. In wenigen Tagen läuft die Frist für die Beantwortung ab. Sollten Hinderungsgründe eintreten, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wurde zu statistischen Zwecken bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015
Datum
23. Juli 2015 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit einer Anlage unter Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303] Sehr geehrte Damen und …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303]
Datum
23. Juli 2015 12:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.07.2015, Az. 505-511.E-IFG 121-2015. Ich bitte um ergänzende Information 1) Sie schreiben, dass Ihnen der Generalvertrag nicht vorliegt. Muss ich also davon ausgehen, dass das Auswärtige Amt Verträge auf einer vertraglichen Grundlage vergibt, die ihm überhaupt nicht bekannt ist? 2) Es wurde aufgrund Ihrer Auskunft keine Prüfung vorgenommen, ob die vergaberechtliche Unbedenklichkeit Vergaben an die GIZ aufgrund Rahmenvereinbarung und Generalvertrag erfolgte? Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Zusendung des Vermerks. Gerne nutzen Sie hinsichtlich Zusendungen folgende Email <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303] Sehr geehrte Damen und H…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303]
Datum
23. Juli 2015 13:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergaenzend zu meiner letzten Mail darf ich darauf hinweisen, dass die Anlagen zu dem Vertrag, welches zum Vertragsbestandteil deklariert wurden, Ihrer Zusendung fehlten. Ich bite dies nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303] Sehr geehrte Damen u…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.06.2015 , Vg. 121-2015 [#10303]
Datum
11. August 2015 16:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leistungsvergaben an die GIZ – Nachgefragt I" vom 25.06.2015 (#10303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten (hinsichtlich meine Nachfragen vom 23.07.2015). Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>