Leistungsverweigerung durch einzelne Rechtsanwaltskammern

Ihre Herangehensweise (Leitfaden) oder Beurteilung zu der fehlenden Bereitschaft einiger Rechtsanwaltskammern, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Herangehensweise (Lei…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
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Betreff
Leistungsverweigerung durch einzelne Rechtsanwaltskammern [#224947]
Datum
14. Juli 2021 19:49
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Herangehensweise (Leitfaden) oder Beurteilung zu der fehlenden Bereitschaft einiger Rechtsanwaltskammern, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224947/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Rechtsan…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.07.2021 - Leistungsverweigerung durch einzelne Rechtsanwaltskammern [#224947]
Datum
26. Juli 2021 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Rechtsanwalt Krautschneider zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.07.2021 [#224947] - Bescheid Sehr Antragsteller/in se…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.07.2021 [#224947] - Bescheid
Datum
13. August 2021 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem o. g. Antrag zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen