Leistungsverweigerung durch einzelne Rechtsanwaltskammern
Anfrage an:
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihre Herangehensweise (Leitfaden) oder Beurteilung zu der fehlenden Bereitschaft einiger Rechtsanwaltskammern, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum14. Juli 2021
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17. August 2021
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