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Leistungsverzeichnis der Gutachtenaufträge zur Frage der 1:1-Umsetzung

In der AG-Sitzung des NBG am 13.12.2017 wurden folgende Aufträge in Aussicht gestellt:

Gutachterlich soll die Frage geklärt werden, wie mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission, die in deren Abschlussbericht enthalten sind, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs umgegangen worden ist.

Es wurden dann die Gutachten unter
http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/KurzgutachtenWollenteit.pdf?__blob=publicationFile&v=3

und
http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/KurzgutachtenSmeddinck.pdf?__blob=publicationFile&v=7

öffentlich gemacht. In einem der Gutachten wird die Quasi-Leistungsbeschreibung zitiert mit:

"Allerdings kann es nicht vordringliche Aufgabe eines juristischen Kurzgutachtens sein, die Übernahme von naturwissenschaftlichen Kriterien zu prüfen." Zitat aus der Mail der Geschäftsstelle vom 19.12.2016

Hiermit beantrage ich die Zusendung der vollständigen Leistungsbeschreibung zu den Gutachten per PDF-Dokument.

Weiterhin bitte ich um Auskunft, warum nicht zu dem wirklichen Kernpunkt der Umsetzung der Kommissionsempfehlung, der naturwissenschaftlichen(?) Kriterien, bisher offensichtlich kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde und deshalb auch kein einziges vorliegt. Da die Kriterien neu in das StandAG aufgenommen werden, ist dieser Teil von größerer Relevanz als der übrige nur zu novellierende juristische Teil. Insofern hätten hier mindestens zwei wenn nicht gar vier Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen.

Eine entsprechende Frage wurde auf der Veranstaltung zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge in das StandAG am 11.02.2017 nicht beantwortet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der AG-Sitzun…
An Nationales Begleitgremium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsverzeichnis der Gutachtenaufträge zur Frage der 1:1-Umsetzung [#20310]
Datum
12. Februar 2017 22:07
An
Nationales Begleitgremium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der AG-Sitzung des NBG am 13.12.2017 wurden folgende Aufträge in Aussicht gestellt: Gutachterlich soll die Frage geklärt werden, wie mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission, die in deren Abschlussbericht enthalten sind, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs umgegangen worden ist. Es wurden dann die Gutachten unter http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/KurzgutachtenWollenteit.pdf?__blob=publicationFile&v=3 und http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/KurzgutachtenSmeddinck.pdf?__blob=publicationFile&v=7 öffentlich gemacht. In einem der Gutachten wird die Quasi-Leistungsbeschreibung zitiert mit: "Allerdings kann es nicht vordringliche Aufgabe eines juristischen Kurzgutachtens sein, die Übernahme von naturwissenschaftlichen Kriterien zu prüfen." Zitat aus der Mail der Geschäftsstelle vom 19.12.2016 Hiermit beantrage ich die Zusendung der vollständigen Leistungsbeschreibung zu den Gutachten per PDF-Dokument. Weiterhin bitte ich um Auskunft, warum nicht zu dem wirklichen Kernpunkt der Umsetzung der Kommissionsempfehlung, der naturwissenschaftlichen(?) Kriterien, bisher offensichtlich kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde und deshalb auch kein einziges vorliegt. Da die Kriterien neu in das StandAG aufgenommen werden, ist dieser Teil von größerer Relevanz als der übrige nur zu novellierende juristische Teil. Insofern hätten hier mindestens zwei wenn nicht gar vier Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen. Eine entsprechende Frage wurde auf der Veranstaltung zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge in das StandAG am 11.02.2017 nicht beantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Nationales Begleitgremium
Kein Nachrichtentext
Von
Nationales Begleitgremium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Gutachteraufträge: Ihre Antwort vom 13.03.2017 [#20310] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort…
An Nationales Begleitgremium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachteraufträge: Ihre Antwort vom 13.03.2017 [#20310]
Datum
5. April 2017 22:25
An
Nationales Begleitgremium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Leider vermissen ich eine Antwort auf die Frage, weshalb kein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben wurde? Ich zitiere aus meiner Anfrage vom 12.02.2017: "Weiterhin bitte ich um Auskunft, warum nicht zu dem wirklichen Kernpunkt der Umsetzung der Kommissionsempfehlung, der naturwissenschaftlichen(?) Kriterien, bisher offensichtlich kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde und deshalb auch kein einziges vorliegt. Da die Kriterien neu in das StandAG aufgenommen werden, ist dieser Teil von größerer Relevanz als der übrige nur zu novellierende juristische Teil. Insofern hätten hier mindestens zwei wenn nicht gar vier Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen. Eine entsprechende Frage wurde auf der Veranstaltung zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge in das StandAG am 11.02.2017 nicht beantwortet." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>