Leitfaden Dublin-Verfahren

Das Referat DU1 des BAMF hat zum März 2017 einen "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" herausgegeben, der darin im Abschnitt "8 Kirchenasyl in Dublin-Fällen" beschriebene Verfahrensablauf wurde durch Erlass AGM4-21003/18#15 des BMI vom 03.07. mit Wirkung zum 01.08.2018 grundlegend verändert.
Bitte stellen Sie mir Änderungen des Leitfaden von März 2017 aufgrund des BMI-Erlasses oder - soweit verfügbar - eine aktualisierte Fassung des Leitfaden zu Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Referat DU1 …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitfaden Dublin-Verfahren [#55553]
Datum
4. Februar 2019 15:56
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Referat DU1 des BAMF hat zum März 2017 einen "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" herausgegeben, der darin im Abschnitt "8 Kirchenasyl in Dublin-Fällen" beschriebene Verfahrensablauf wurde durch Erlass AGM4-21003/18#15 des BMI vom 03.07. mit Wirkung zum 01.08.2018 grundlegend verändert. Bitte stellen Sie mir Änderungen des Leitfaden von März 2017 aufgrund des BMI-Erlasses oder - soweit verfügbar - eine aktualisierte Fassung des Leitfaden zu Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden Dublin-Verfahren“ vom 04.02.2019 (#5…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitfaden Dublin-Verfahren [#55553]
Datum
6. März 2019 06:37
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden Dublin-Verfahren“ vom 04.02.2019 (#55553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Nachfrage zu Ihrer Anfrage nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in für Anfragen zum Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Nachfrage zu Ihrer Anfrage nach dem IFG
Datum
6. März 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz ist Referat 13B zuständig. Im Posteingang liegt Ihre Mail nicht vor. Ihre Nachfrage ging an Referat 13A. Zur Klärung bitte ich um Mitteilung, an welche Mailadresse Ihre ursprüngliche Anfrage ging bzw. bitte ich der Einfachheit halber um erneute Übersendung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage zu Ihrer Anfrage nach dem IFG [#55553] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (am 04.02.2019 15:56 an die …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage zu Ihrer Anfrage nach dem IFG [#55553]
Datum
6. März 2019 12:16
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (am 04.02.2019 15:56 an die Standardadresse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Referat DU1 des BAMF hat zum März 2017 einen "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" herausgegeben, der darin im Abschnitt "8 Kirchenasyl in Dublin-Fällen" beschriebene Verfahrensablauf wurde durch Erlass AGM4-21003/18#15 des BMI vom 03.07. mit Wirkung zum 01.08.2018 grundlegend verändert. Bitte stellen Sie mir Änderungen des Leitfaden von März 2017 aufgrund des BMI-Erlasses oder - soweit verfügbar - eine aktualisierte Fassung des Leitfaden zu Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 55553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes haben Sie um Übermittlung des Dublin-…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Leitfaden Dublin-Verfahren [#55553]
Datum
26. März 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes haben Sie um Übermittlung des Dublin-Leitfadens gebeten. Hierzu teile ich folgendes mit: Es ist nicht ganz eindeutig, was Sie mit dem Begriff „Dublin-Leitfaden“ verbinden. Es existiert ein ABH-Leitfaden aus dem Dublin-Bereich, der sich zurzeit in grundlegender Überarbeitung befindet und die von Ihnen genannten Sachverhalte noch nicht enthält. Hilfsweise übersende ich das Merkblatt zum Kirchenasyl, das bereits an die Kirchen und Bundesländer versendet wurde. Mit Fertigstellung des ABH-Leitfadens ist im 2. Quartal 2019 zu rechnen. Bei Bedarf bitte ich Sie, nach Ablauf dieser Zeitspanne noch einmal einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung, die mir schon weiterhilft. Ich werde - …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitfaden Dublin-Verfahren [#55553]
Datum
6. April 2019 18:06
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung, die mir schon weiterhilft. Ich werde - wie von Ihnen angeregt - Anfang Juli erneut nachfragen. Zu Ihrer Rückfrage: Meine Frage nach dem "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" Ihres Referats DU 1 bezog sich auf das unter https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren/ offengelegte Werk. Die Bezeichnung "ABH-Leitfaden" kann ich dort nicht finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>