Leitfaden Dublin-Verfahren

Das Referat DU1 des BAMF hat zum März 2017 einen "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" herausgegeben. Bitte machen Sie mir zu Forschungszwecken eine Version dieses Leitfadens zugänglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Referat DU1 …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Leitfaden Dublin-Verfahren [#21450]
Datum
10. Mai 2017 12:53
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Referat DU1 des BAMF hat zum März 2017 einen "Leitfaden Dublin Verfahren - Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" herausgegeben. Bitte machen Sie mir zu Forschungszwecken eine Version dieses Leitfadens zugänglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den gewünschten Leitfaden. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Leitfaden Dublin-Verfahren [#21450]
Datum
23. Mai 2017 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den gewünschten Leitfaden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und das Dokument, sie haben mir sehr weitergehol…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Leitfaden Dublin-Verfahren [#21450]
Datum
24. Mai 2017 16:09
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und das Dokument, sie haben mir sehr weitergeholfen! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>