Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

Auf Ihrem Internetportal verspricht die Geschäftsführung des Jobcenter Duisburg:

"Viele Fragen an das jobcenter Duisburg können bereits telefonisch über das Service-Center abschließend geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und kommen trotzdem schnell an Ihre notwendigen Unterlagen oder Informationen."
http://www.jobcenter-duisburg.de/site/service_center/

Üblicherweise werden den Callcenter-Mitarbeitern Telefonskripte zur Verfügung gestellt.

1. Bitte übersenden Sie mir den Leitfaden mit dem die Callcenter-Agents die ersten Fragen rund um Leistungsangelegenheiten nach dem SGB II beantworten können und den Kontakt herstellen.
2. Bitte benennen Sie die sozialrechtliche Qualifikation der Callcenter-Mitarbeiter
3. Bitte übersenden Sie mir ein Muster eines solchen Tickets und benennen Sie die Art der Informationsübermittlung
4. Werden die Telefon-Meldungen der Kunden in der Datenverarbeitung eingepflegt oder Teil der Leistungsakte? Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Übersendung der Unterlagen und die Beantwortung der Fragen nach dem Sinn, nicht nach dem Buchstaben zu beantworten sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2014
  • Frist
    31. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrem Intern…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
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Betreff
Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg [#7630]
Datum
27. September 2014 18:49
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrem Internetportal verspricht die Geschäftsführung des Jobcenter Duisburg: "Viele Fragen an das jobcenter Duisburg können bereits telefonisch über das Service-Center abschließend geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und kommen trotzdem schnell an Ihre notwendigen Unterlagen oder Informationen." http://www.jobcenter-duisburg.de/site/service_center/ Üblicherweise werden den Callcenter-Mitarbeitern Telefonskripte zur Verfügung gestellt. 1. Bitte übersenden Sie mir den Leitfaden mit dem die Callcenter-Agents die ersten Fragen rund um Leistungsangelegenheiten nach dem SGB II beantworten können und den Kontakt herstellen. 2. Bitte benennen Sie die sozialrechtliche Qualifikation der Callcenter-Mitarbeiter 3. Bitte übersenden Sie mir ein Muster eines solchen Tickets und benennen Sie die Art der Informationsübermittlung 4. Werden die Telefon-Meldungen der Kunden in der Datenverarbeitung eingepflegt oder Teil der Leistungsakte? Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Übersendung der Unterlagen und die Beantwortung der Fragen nach dem Sinn, nicht nach dem Buchstaben zu beantworten sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobce…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg [#7630]
Datum
31. Oktober 2014 00:13
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg" vom 27.09.2014 (#7630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobce…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg [#7630]
Datum
1. November 2014 09:55
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg" vom 27.09.2014 (#7630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobce…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg [#7630]
Datum
22. November 2014 11:20
An
Jobcenter Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg" vom 27.09.2014 (#7630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Leitfaden für Callcenter-Agents des Jobcenter Duisburg" [#7630]
Datum
18. Januar 2015 16:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7630 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Jobcenter Duisburg ignoriert meine Anfrage seit dem 27.09.2010 kommentarlos. Dies stellt für mich eine offene Verachtung des Informationsfreiheitsgesetzes dar. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 7630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Januar 2015 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
135,0 KB
48,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Anfrage zum Leitfaden für Callcenter-Agnets des Jobcenter Duisburg Sehr [geschwärzt], anliegend ein kurzes An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Anfrage zum Leitfaden für Callcenter-Agnets des Jobcenter Duisburg
Datum
26. Januar 2015 10:31
Status
133,5 KB
48,2 KB
Sehr [geschwärzt], anliegend ein kurzes Anschreiben zum Stand des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]
Jobcenter Duisburg
Ihre Anfrage vom 29.09.2014 - #7630 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre vorbezeichnete Anfrage …
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.09.2014 - #7630
Datum
26. Januar 2015 15:55
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre vorbezeichnete Anfrage übersende ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben nebst einer Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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geschwärzt
63,5 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage beim Jobcenter Duisburg [#7630] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihren Einsatz bedanke ic…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage beim Jobcenter Duisburg [#7630]
Datum
6. Februar 2015 16:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihren Einsatz bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 7630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>