Leitfaden für Grenzschutzbeamte und BestGrepo

- "Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)"
- "Bestimmungen zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (BestGrepo)" (BRAS 120)

Mich interessieren vor allem die Umsetzung/Praxis von EU-Richtlinien und -Verordnungen (insbesondere RL 2004/38/EG und VO (EG) 810/2009) und die Erteilungspraxis von Ausnahmevisa gemäß § 14 Abs. 2 AufenthG. Da beide Dokumente VS-NfD sind, stimme ich im Vorfeld einer Schwärzung aus Gründen der Gefahrenabwehr(z.B. fachliche Hinweise zur Extremisten-/Terroristenerkennung, konkrete und kritische Hinweise/Anweisung zur Bekämpfung von illegalen Grenzübertritten etc.) zu.

Vielen Dank

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. September 2016
  • Frist
    29. Oktober 2016
  • Kosten dieser Information:
    33,80 Euro
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - "Leitfade…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Leitfaden für Grenzschutzbeamte und BestGrepo [#17965]
Datum
27. September 2016 22:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- "Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)" - "Bestimmungen zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (BestGrepo)" (BRAS 120) Mich interessieren vor allem die Umsetzung/Praxis von EU-Richtlinien und -Verordnungen (insbesondere RL 2004/38/EG und VO (EG) 810/2009) und die Erteilungspraxis von Ausnahmevisa gemäß § 14 Abs. 2 AufenthG. Da beide Dokumente VS-NfD sind, stimme ich im Vorfeld einer Schwärzung aus Gründen der Gefahrenabwehr(z.B. fachliche Hinweise zur Extremisten-/Terroristenerkennung, konkrete und kritische Hinweise/Anweisung zur Bekämpfung von illegalen Grenzübertritten etc.) zu. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 27. Septemb…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: IFG-Anfrage Leitfaden für Grenzschutzbeamte und BestGrepo [#17965]
Datum
28. September 2016 15:58
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 27. September 2016. Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert an. Ich werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
IFG Anfrage 71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihne…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Anfrage
Datum
4. Oktober 2016 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihnen angeforderte BRAS 120 sehr umfangreich ist. Für die Überprüfung auf Ausschlussgründe nach den §§ 3 ff IFG werden, nach vorläufiger Erstbewertung, Gebühren und Auslagen in Höhe von ca. 180,00 € erhoben (§ 10 IFG i. V. m. Informationsgebührenverordnung). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag aufrecht halten und um die Übermittlung einer Postanschrift. Eine Übermittlung in elektronischer Form gem. § 8 EGovG ist nicht möglich. Ihre Antwort bitte ich an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Der Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Anlage 1) ist öffentlich zugänglich (www.eu-lex.europa.de) und kann von Ihnen ohne unzumutbaren Aufwand auf anderer Weise beschafft werden, vgl. § 9 Abs. 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: IFG Anfrage [#17965] Sehr geehrt<< Anrede >> bevor ich 180 € ausgebe, wäre ich auch mit einer biß…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: IFG Anfrage [#17965]
Datum
4. Oktober 2016 19:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bevor ich 180 € ausgebe, wäre ich auch mit einer bißchen älteren aber bereits zensierten BRAS 120 Ausgabe zufrieden. Es scheint als wäre diese bereits für die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV zensiert und bereitgestellt worden. Die BRAS 120 wird als Dokument 2410 auf folgender Seite aufgelistet: http://www.dav-auslaender-und-asylrecht.de/page/ana-documents/year/2015 Ich würde mich freuen wenn sie mir die zuletzt zensierte BRAS 120 Ausgabe mir kostenlos zuschicken. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 17965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
WG: IFG Anfrage [#17965] 71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, für die Übersendung der BRAS 1…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: IFG Anfrage [#17965]
Datum
17. Oktober 2016 13:24
Status
71 - 10 00 11 - 0003 - 16-12 Sehr geehrter Herr Abbasi, für die Übersendung der BRAS 120 aus 2015 würden noch Kopierkosten in Höhe von 33,80 € anfallen. Ich bitte Sie um kurze Bestätigung, ob Sie die Kopierkosten erstatten. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
AW: WG: IFG Anfrage [#17965] Sehr geehrt<< Anrede >> da ich ein Studium aufgenommen habe und derzeit …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage [#17965]
Datum
30. Oktober 2016 02:06
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich ein Studium aufgenommen habe und derzeit knapp bei Kasse bin, muss ich auf meine Finanzen achten. Ich ziehe darum meinen Antrag zurück aber komme ggf. wieder auf das Angebot zurück. Ich bitte um Verständnis und Danke für Ihren Einsatz. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 17965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>