Leitfaden UIG

Guten Tag << Antragsteller:in >>

nachdem ich mit der Regierung Oberfranken im Gespräch bin und dort zwischenzeitlich meinungsverschiedenheiten entstanden, würde ich gerne wissen ob Sie als "Oberste Baubehörde für Bayern" einen Leitfaden zum Umgang mit dem UIG-Anfragen besitzen und/oder interne Regelngen vorhanden sind die ggf. auch für alle untergeordneten Behörden gültig sind.
Ich bitte Sie mir diesen zuzusenden (PDF)

Vergleichbar:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/uig_leitfaden.pdf

Ergebnis der Anfrage

Gibt keinen Leitfaden...

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag die Damen und …
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitfaden UIG [#224640]
Datum
9. Juli 2021 09:04
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag die Damen und Herre, nachdem ich mit der Regierung Oberfranken im Gespräch bin und dort zwischenzeitlich meinungsverschiedenheiten entstanden, würde ich gerne wissen ob Sie als "Oberste Baubehörde für Bayern" einen Leitfaden zum Umgang mit dem UIG-Anfragen besitzen und/oder interne Regelngen vorhanden sind die ggf. auch für alle untergeordneten Behörden gültig sind. Ich bitte Sie mir diesen zuzusenden (PDF) Vergleichbar: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/uig_leitfaden.pdf Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224640/
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in zunächst fällt auf, dass sich der Fragesteller ausweislich der Einordnung auf der Internets…
Von
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Betreff
Leitfaden UIG [#224640]
Datum
9. Juli 2021 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in zunächst fällt auf, dass sich der Fragesteller ausweislich der Einordnung auf der Internetseite fragdenstaat.de an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wenden will. Wir weisen darauf hin, dass die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr seit März 2018 nicht mehr existiert. Ihre Aufgaben werden seitdem vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fortgeführt. Jedenfalls können wir mitteilen, dass wir unserem Geschäftsbereich keine (internen) Leitfäden zur Bearbeitung von Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz vorgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für die Nachricht. Gibt es in Ihrem Haus Anhaltspunkte oder verfahren wi…
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitfaden UIG [#224640]
Datum
27. Juli 2021 12:15
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Nachricht. Gibt es in Ihrem Haus Anhaltspunkte oder verfahren wie ein solchen Antrag grundsätzlich bearbeitet wird oder steht das jedem Mitarbeiter in der Behörde frei zu entscheiden wie er damit umgeht? Einfache Informationen wie zum Beispiel ein Gutachten welches mit 15-20 (vermutlich extra) zu scannenden Seiten geschickt wurde. Ab wann z.B. wird das scannen von Dokumenten für die Beantwortung einer Anfrage nach dem UIG in einer Form so umfangreich, dass es sich nicht mehr um eine Einfache information handelt? Anfragenr: 224640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224640/

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Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in die Verwaltung vollzieht die geltenden Gesetze, interner Erläuterungen bedarf es dafür nich…
Von
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Betreff
Leitfaden UIG [#224640]
Datum
28. Juli 2021 19:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die Verwaltung vollzieht die geltenden Gesetze, interner Erläuterungen bedarf es dafür nicht. Sollte der Anspruchsteller nicht mit der Bewertung der ggf. die Auskunft verweigernden Behörde einverstanden sein, stehen im Rechtsstaat entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung. Verbindliche Aussagen zum UIG kann Ihnen im Übrigen ggf. das zuständige Bundesministerium erteilen. Mit freundlichen Grüßen