Leitfaden Wissenschaftlicher Dienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den aktuellen Leitfaden für die Nutzung der Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD)

Dies ist ein IFG-Antrag.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Leitfaden WD [#16683] Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - D…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Leitfaden WD [#16683]
Datum
6. Mai 2016 08:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den aktuellen Leitfaden für die Nutzung der Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD) Dies ist ein IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [Eingangsbestätigung]
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort
[Eingangsbestätigung]

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Deutscher Bundestag
Leitfaden für die Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD) © 2016 Deutscher Bundestag 18. Februar 2016 -…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Leitfaden für die Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD) © 2016 Deutscher Bundestag 18. Februar 2016 --- 1. Auftragsberechtigung und Auftragsgegenstand 1.1. Aufgabenbeschreibung Die Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (im Folgenden: Fach- bereiche) sowie Hotline W unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer man- datsbezogenen Tätigkeit mit parlamentsgerecht aufbereiteten wissenschaftlichen Informationen. 1.2. Auftragsberechtigung Zur Erteilung von Aufträgen an die Fachbereiche sind alle Mitglieder und Gremien des Deut- schen Bundestages berechtigt. Fraktionslose Mitglieder des Bundestages haben einen besonderen Anspruch auf Rat und Hilfestellung. 1. 3. Auftragsprinzip Die Fachbereiche werden grundsätzlich nur auf Anfrage eines Auftragsberechtigten1 tätig. 1.4. Politische Neutralität und inhaltliche Verantwortlichkeit Alle Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind der politischen Neutralität verpflichtet. Sie geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundes- tagsverwaltung wieder. Sie liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Verfassers und der Fachbereichsleitung. Diese prüft die Art der Erledigung des Auftrags und die Ausgewogenheit der Darstellung. 1.5. Vertraulichkeit Der Name des Auftraggebers ist vertraulich. 1.6. Grenzen der Auftragsbearbeitung Ein Auftrag wird nur bearbeitet, wenn er mandatsbezogen und für einen Auftragsberechtigten be- stimmt ist, Bei Zweifeln an der Auftragsberechtigung oder dem Mandatsbezug ist die Unterschrift des Abgeordneten erforderlich. Die Fachbereiche fertigen keine Plenarvorlagen, Gesetzentwürfe oder politischen Konzeptionen. Sie bearbeiten außerdem einen Auftrag nicht, dessen Gegenstand ausschließlich landes- oder kommunalpolitische Themen sind. Redeentwürfe (Punktationen) wer- den nur für die Mitglieder des Bundestagspräsidiums erstellt. Bei angespannter Auftrags- oder Per- sonallage kann die Ablehnung eines Auftrags überdies dann erfolgen, wenn die Bearbeitung den Fachbereich so stark belasten würde, dass die Erledigung der übrigen Arbeiten in unangemessener Weise beeinträchtigt wäre. In diesem Fall soll die Ablehnung mit einem weiterführenden Hinweis Nachfolgend wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet und schließt männliche und weibliche Personen gleichermaßen ein. oder mit der Übersendung von Material verbunden werden. In Ausnahmefällen kann eine Außen- vergabe nach Ziffer 4.6 vorgeschlagen werden. Ablehnungsschreiben erhält die Unterabteilungslei- tung vor Abgang zur Kenntnis. 1. 7. Rechtsauskünfte im Einzelfall Rechtsauskünfte im Einzelfall werden nicht erteilt. Es können Hinweise auf weiterführende Lite- ratur gegeben werden. Die Rechtsberatung von Gremien und Organen des Deutschen Bundestages bleibt unberührt. 1.8. Unterstützung der Bundestagsverwaltung Die Fachbereiche unterstützen in besonderen Fällen andere Organisationseinheiten der Bundes- tagsverwaltung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit. 2. Unterstützung anderer Organe und Institutionen 2.1. Deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments Anfragen von deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in der Regel mit einem kurzen Schreiben, ggf. unter Übersendung vorhandenen Materials , beantwortet. 2.2. Bundesregierung, Landesparlamente und Landesregierungen Anfragen von Vertretern der Bundesregierung, der Landesparlamente und Landesregierungen werden im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe mit kurzen Schreiben, ggf. unter Beifügung vor- handenen Materials, beantwortet. 2.3. Andere Parlamente Anfragen anderer Parlamente werden nachrangig zu Aufträgen gemäß Ziffer 1.2 als Aufträge bear- beitet. Das Prinzip der Gegenseitigkeit innerhalb der Zusammenarbeit zwischen Parlamentsver- waltungen ist dabei zu beachten. 2.4. Wissenschaftliche und sonstige Institutionen Anfragen wissenschaftlicher und sonstiger externer Institutionen werden in der Regel mit einem kurzen Schreiben, ggf. unter Übersendung vorhandenen Materials, beantwortet. 3. Arbeiten der Fachbereiche 3 .1. Überblick Arbeiten der Fachbereiche sind: - Ausarbeitungen (A; 3.2) - Sachstände (S; 3.3) - Dokumentationen (D; 3.4) - Kurzinformationen (K; 3.5) - Fachbeiträge (F; 3.6) - Redeentwürfe (RE; 3. 7) - "Aktive Informationen" (AI; 3.8) 3.2. Ausarbeitungen Ausarbeitungen sind vertiefte gutachterliehe Untersuchungen einerSachfrage oder eines Themen- bereichs. Sie sollen am Anfang eine maximal einseitige Zusammenfassung und ein Inhaltsver- zeichnis, am Ende ein Literaturverzeichnis enthalten. Anlagen können beigefügt werden. 3.3. Sachstände Sachstände sind kurze wissenschaftliche Zusammenfassungen eines Themas oder Themenbereichs, mit denen essentielle Informationen und Fakten dargestellt werden. Anlagen können beigefügt werden. 3.4. Dokumentationen Dokumentationen sind nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Materialzusammenstellungen, mit denen Unterlagen- z. B. Parlamentsmaterialien, Aufsätze, Auszüge aus Büchern, Presseartikel, Informationen aus dem Internet- zu einer Sachfrage oder einem Themenbereich übersandt werden. Dokumentationen enthalten ein gegliedertes Anlagenverzeichnis und in der Regel eine kurze inhaltliche Erläuterung zu den übersandten Materialien oder zum Thema insgesamt. 3.5 . Kurzinformationen Wenn seitens des Auftraggebers eine zeitnahe Hilfe durch WD gewünscht wird , kann dies durch Kurzinformationen geschehen. Über diese vorwiegend mündlichen oder fernmündlichen Aus- künfte ist ein Gesprächsvermerk zu fertigen. 3.6. Fachbeiträge Fachbeiträge sind von den Fachbereichen erstellte Texte für Publikationen des Deutschen Bundes- tages. Sie können auch in der fachlichen Überprüfung eines Textes oder in der fachlichen Unter- stützung bei der Vorbereitung einer Veranstaltung bestehen. 3. 7. Redeentwürfe Entwürfe und Beiträge (Punktationen) zu Reden für Mitglieder des Bundestagspräsidiums wer- den in Zusammenarbeit mit deren persönlichen Mitarbeitern erstellt. 3.8. "Aktive Informationen" "Aktive Informationen" der Fachbereiche werden ohne Auftrag in Eigeninitiative erstellt und veröffentlicht. Sie behandeln ein aktuelles Thema von politischer Bedeutung und allgemeinem Interesse. Zu den Formaten zählen insbesondere der "Aktuelle Begriff", der "Infobrief" sowie der "Aktuelle BegriffEuropa". Der Verfasser legt den Text der bei der Unterabteilung eingerichteten Redaktionsgruppe W in elektronischer Form vor. Die Redaktionsgruppe W redigiert die Arbeiten in Absprache mit dem Verfasser. Die Fachbereichsleitung prüft die Textversion und leitet die Arbei- ten sodann zur Entscheidung über die Veröffentlichung auf dem Dienstweg an die Abteilungslei- tung weiter. Die Veröffentlichung übernimmt Hotline W. 4. Inhalt und Form der Auftragsbearbeitung 4.1. Absprache mit dem Auftraggeber 4.1.1 Der Fachbereich nimmt Kontakt zum Auftraggeber auf, um die Erwartungen an Inhalt und Form der Bearbeitung sowie deren Frist zu klären. Vor Aufnahme der Arbeit ist zu prüfen, ob und inwieweit das Thema oder ein verwandtes Thema bereits von den Wissenschaftlichen Diensten bearbeitet wurde und diese Bearbeitung den Zwecken des Auftraggebers genügen kann. 4.1.2 Ergeben sich im Laufe der Bearbeitung weitere Fragen (z. B. Eingrenzungen oder Erweite- rungen der Themenstellung), soll der Verfasser diese unverzüglich mit dem Auftraggeber erörtern und eine Klärung herbeiführen. Über das Ergebnis der Absprache sind Vermerke zu fertigen. 4.2. Festlegung des Themas, des Umfangs und der Art der Darstellung Thema, Umfang und Art der Darstellung (siehe Ziffer 3.2 bis 3.6) sind- grundsätzlich in Rückspra- che mit dem Auftraggeber- durch die Fachbereichsleitung und den Verfasser so zu wählen, dass eine Bearbeitung Anlass, Erwartungen und Verwendungszweck des Auftraggebers entspricht. Der Umfang der Bearbeitung ist so zu wählen, dass der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit Rech- nung getragen wird. Einschränkungen und spezielle Zielrichtungen der Bearbeitung sind deut- lich zu machen. 4.3. Bearbeitungsfrist Die Fachhereiche erstellen die Arbeiten bis zu dem gewünschten Termin, bei fehlender Termin- vorgabe so zügig wie möglich. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist frühzeitig mit dem Auftraggeber Kontakt aufzunehmen. 4.4. Materielle und formale Anforderungen 4 .4. 1 Sofern zu einem Thema unterschiedliche Wertungen vorliegen, sind diese und ihre jeweili- gen Begründungen darzustellen. Eigene Wertungen des Verfassers sind als solche zu kennzeichnen. Sie sollen nur vorgenommen werden, wenn und soweit das Thema dieses erfordert. Wird eine eigene Wertung vorgenommen, ist die zu dieser Wertung führende Argumentation vollständig darzustellen. 4.4.2 Die formale Gestaltung der Arbeiten ist geregelt in Anlage 1. 4.5. Autorenschaft und Übersendung 4.5.1 Der Fachbereich benennt im Anschreiben an den Auftraggeber den Verfasser der Arbeit. Ha- ben mehrere Personen die Arbeit verfasst, werden sie gemeinsam benannt, wobei mindestens eine von ihnen für Gutachten oder Sachbearbeitung im Fachbereich zuständig sein muss. Vorüberge- hend in den Fachbereichen Beschäftigte, die an der Erstellung der Arbeit mitgewirkt haben (wie geprüfte Rechtskandidaten, Rechtsreferendare oder Praktikanten), werden aufgeführt. 4.5 .2 Aufträge des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Minister, der Fraktionsvorsitzenden, der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, der Parlamentarischen Geschäftsführer, der Parla- mentarischen Staatssekretäre, der Ausschussvorsitzenden sowie des Direktors sind ebenso wie Aufträge von besonderer politischer Bedeutung der Abteilungsleitung auf dem Dienstweg zur Kenntnis zu bringen. 4.6. Außenvergabe 4.6.1 In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann ein Auftrag im Ausnahmefall an eine wissen- schaftliche Institution oder einen Wissenschaftler vergeben werden, sofern bei einer hohen Auftrags- und angespannten Personallage die Bearbeitung den Fachbereich so stark belasten würde, dass die Erledigung der übrigen Arbeiten in unangemessener Weise beeinträchtigt wäre. 4.6.2 Über die Außenvergabe und die Wahl einer wissenschaftlichen Institution bzw. eines Wis- senschaftlers entscheidet die Abteilungsleitung, nachdem die Fachbereichsleitung im Haushalts- referat sichergestellt hat, dass die für den geplanten Auftrag benötigten Haushaltsmittel zur Ver- fügung stehen und eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Justitiariat. 5. Verfahren der Auftragsbearbeitung 5.1. Auftragseingang und Feststellung der Zuständigkeit 5.1.1 Die zentrale Annahmestelle für Aufträge von Abgeordneten und parlamentarischen Gremien ist Hotline W. Sie berät den Auftraggeber, klärt die Zuständigkeit für die Bearbeitung in Abspra- che mit den Fachbereichsleitungen und leitet die Aufträge an die Fachbereiche weiter. Ergibt die Zuständigkeitsprüfung (s. Anlage Stichwortverzeichnis, Anlage 2), dass ein Auftrag in das Ar- beitsgebiet von zwei oder mehreren Fachbereichen fällt, ist mit allen Fachbereichen Kontakt auf- zunehmen, die für eine Teilfrage zuständig sind. 5.1.2 Lässt sich die Frage der Zuständigkeit zwischen den Fachbereichsleitungen und Hotline W nicht einvernehmlich klären, entscheidet die Unterabteilungsleitung. 5.1.3 Nach Auftragseingang nimmt der Fachbereich Rücksprache mit dem Auftraggeber auf (Zif- fer 4.1.1). Sollte sich bei der Konkretisierung des Themas herausstellen, dass der Fachbereich entgegen der ersten Annahme nicht für die Erledigung des Auftrags zuständig ist, wird Hotline W verständigt. Diese leitet den Auftrag an den zuständigen Fachbereich weiter. Falls aus arbeitsöko- nomischen Gründen die direkte Weiterleitung an diesen Fachbereich sinnvoller erscheint, ist auch das möglich. In diesem Fall wird Hotline W über die veränderte Zuständigkeit informiert. 5.2. Zusammenarbeit mehrerer Fachbereiche 5.2.1 Die Fachbereiche erledigen die ihnen übertragenen Aufträge selbstständig. Müssen weitere Fachbereiche beteiligt werden, übernimmt ein Fachbereich die Federführung. Der Verfasser im federführenden Fachbereich bespricht in geeigneter Weise die Arbeitsaufteilung und Bearbeitungs- zeit. 5.2.2 Der Auftraggeber erhält in der Regel eine vom federführenden Fachbereich zusammenge- fasste Arbeit, die alle beteiligten Fachbereiche nennt. In diesem Fall trägt jeder Fachbereich nach Ziffer 1.4 die fachliche Verantwortung für den von ihm erstellten Beitrag. Die Gesamtverantwor- tung liegt bei dem federführenden Fachbereich. 5.2.3 Wird ein Auftrag in mehrere Themen aufgeteilt, deren zusammenfassende Bearbeitung nicht sinnvoll erscheint, so ist eine getrennte Bearbeitung der Teile zulässig. Jeder Fachbereich verweist bei der Übersendung seines Teilbeitrages auf die Teilbeiträge der anderen Fachbereiche. 5.3. Bearbeitungsgang bei der Veröffentlichung von Arbeiten ("Redaktionsgruppe W") Der Vorschlag zur Veröffentlichung von Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste erfolgt durch den Verfasser mit Zustimmung der Fachbereichsleitung. Er legt den Text der bei der Unterabteilung eingerichteten Redaktionsgruppe W in elektronischer Form vor. Die Redaktionsgruppe W redigiert die Arbeiten in Absprache mit dem Verfasser. Die Fachbereichsleitung prüft die Textversion und leitet die Arbeiten sodann zur Entscheidung über die Veröffentlichung an die Abteilungsleitung weiter. Die Veröffentlichung übernimmt Hotline W. 6. Weitergabe von Arbeiten der Fachbereiche 6.1. Schutzfrist Innerhalb von vier Wochen nach Übersendung stehen Arbeiten nur dem Auftraggeber zur Verfü- gung. Sie dürfen nur mit seiner Zustimmung weitergegeben werden. Über Ausnahmen entschei- det die Abteilungsleitung. 6.2. Auftragsberechtigte Die Fachbereiche und Hotline W dürfen- in Abstimmung mit den Fachbereichen -Arbeiten auf Anfrage grundsätzlich an andere Auftragsberechtigte weitergeben. 6.3. Dritte Die Fachbereiche dürfen den unter Ziffer 2 genannten Organen und Institutionen Arbeiten auf Anfrage zur Verfügung stellen. 6.4. Veröffentlichung 6.4.1 Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste werden bereits bei der Erstellung darauf geprüft, ob und ggf. unter welchen Bedingungen sie nach den geltenden rechtlichen Vorschriften an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden können. 6.4.2. Nach der vierwöchigen Schutzfrist (6.1.) wird die Arbeit von Hotline W aufbundestag.de veröffentlicht. Angaben nach 4.5.1 erfolgen nicht. 6.4.3. Ist eine Arbeit nicht für die Veröffentlichung geeignet, wird dies dem Auftraggeber bei Übersendung mitgeteilt. Wünscht dieser eine Veröffentlichung, teilt er dies dem Fachbereich mit. Nach entsprechender Bearbeitung erfolgt dann eine Veröffentlichung durch den Fachbereich und Hotline W. 6.4.4. Wünscht der Auftraggeber eine Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe einer Ar- beit aus dem Zeitraum vor 2015 über den Kreis der Auftragsberechtigten hinaus, ist er gehalten, den Fachbereich darüber zu informieren, so dass dieser die Unterlagen nach rechtlichen und in- haltlichen Kriterien prüfen kann. 6.4.4 Anlagen zu Arbeiten werden an Dritte nur insoweit weitergegeben oder veröffentlicht, als dies urheberrechtlich zulässig ist. 6.5. Disclaimer Die Arbeiten werden dem Auftragsberechtigten mit folgendem Disclaimer übersandt: "Die Wis- senschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbe reichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstel- lung des Textes aktuellen Stand w1eder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundes- tages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten.· Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbe- reich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen." 6.6. Verschlusssachen Geheimschutzrechtliche Vorschriften über die Behandlung von Verschlusssachen bleiben unbe- rührt. Wissenschaftliche Dienste 7. Inkrafttreten Leitfaden für die Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD) Dieser Leitfaden tritt am 18. Februar in Kraft. Mit Irrkrafttreten dieses Leitfadens tritt der Leitfa- den für die Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste (WD) vom 3. März 2008 außer Kraft. Berlin, den 17. Februar 2016 Direktor