Leitfaden zur Behandlung von Anfragen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne

Anfrage an: Landratsamt Freising

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Gab es (z. B. seiten des Landes NRW) einen Leitfaden oder/und sonstige Informationen/Hinweise/Empfehlungen für die Kommunen und kreisfreien Städte in Bezug auf die Behandlung von Anträgen/Anfragen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne?

2. Falls es Punkt 1 entsprechendes gibt, senden Sie mir dieses bitte zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie …
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitfaden zur Behandlung von Anfragen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne [#205269]
Datum
8. Dezember 2020 15:52
An
Landratsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gab es (z. B. seiten des Landes NRW) einen Leitfaden oder/und sonstige Informationen/Hinweise/Empfehlungen für die Kommunen und kreisfreien Städte in Bezug auf die Behandlung von Anträgen/Anfragen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne? 2. Falls es Punkt 1 entsprechendes gibt, senden Sie mir dieses bitte zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205269/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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