Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Leitlinien feministische Außenpolitik

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dokument zu den Leitlinien feministischer Außenpolitik, das hier erwähnt wird:

https://www.dw.com/de/feministische-au%C3%9Fenpolitik-wird-arbeitsprinzip/a-64837317

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument zu den Leitlinien feministis…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitlinien feministische Außenpolitik [#271674]
Datum
28. Februar 2023 08:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument zu den Leitlinien feministischer Außenpolitik, das hier erwähnt wird: https://www.dw.com/de/feministische-au%C3%9Fenpolitik-wird-arbeitsprinzip/a-64837317
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 271674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271674/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Leitlinien feministische Außenpolitik [#271674]", Vg. Nr. 102-2023
Datum
1. März 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB


Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie mir zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Bitte nennen Sie in diesem Kontext auch Ihren Namen. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Sehr <Information-entfernt> mit nachstehender Nachricht hatte das Auswärtige Amt Sie um eine zustellungsfäh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Leitlinien feministische Außenpolitik [#271674]", Vg. Nr. 102-2023
Datum
21. März 2023 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB
image002.png
8,7 KB


Sehr <Information-entfernt> mit nachstehender Nachricht hatte das Auswärtige Amt Sie um eine zustellungsfähige Anschrift sowie Ihren Namen gebeten, da IFG-Verfahren des Auswärtigen Amts grundsätzlich mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid abgeschlossen werden. Eine Rückmeldung hierzu ist hier bisher nicht eingegangen. Bitte reichen Sie noch eine Anschrift und Ihren Namen nach. Sollte dem Auswärtigen Amt bis zum 10.04.2022 keine Antwort von Ihnen vorliegt, wird das Verfahren gebührenfrei eingestellt. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.