"Leitlinien für militärische Hackerangriffe"

die "Leitlinien für militärische Hackerangriffe" wie in http://www.zeit.de/politik/2017-11/militaerbuendnis-nato-hauptquartiere u.a. erwähnt.

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  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die "Leitli…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
"Leitlinien für militärische Hackerangriffe" [#25238]
Datum
9. November 2017 14:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die "Leitlinien für militärische Hackerangriffe" wie in http://www.zeit.de/politik/2017-11/militaerbuendnis-nato-hauptquartiere u.a. erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte Frau Biselli, zu Ihrer u.a. Anfrage übersende ich Ihnen folgendes Antwortschreiben. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Antrag: "Leitlinien für militärische Hackerangriffe" [#25238]
Datum
13. November 2017 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Biselli, zu Ihrer u.a. Anfrage übersende ich Ihnen folgendes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal vielen Dank für die überaus rasche Antwort und die Klarstellu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: IFG-Antrag: "Leitlinien für militärische Hackerangriffe" [#25238]
Datum
13. November 2017 16:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal vielen Dank für die überaus rasche Antwort und die Klarstellung. Dann noch eine Frage: Wurden bzw. werden die Ergebnisse/die Einigung bezüglich des "set of principles" oder zur Planung eines Cyber Operations Centre schriftlich festgehalten (abgesehen von den Äußerungen im Transkript der Pressekonferenz unter https://www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_148417.htm?selectedLocale=en)? Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 25238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte Frau Biselli, Sie haben sicherlich die Aktivitäten seit dem Gipfel von Wales und Warschau verfolgt.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: RL/AW: IFG-Antrag: "Leitlinien für militärische Hackerangriffe" [#25238]
Datum
15. November 2017 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, Sie haben sicherlich die Aktivitäten seit dem Gipfel von Wales und Warschau verfolgt. Hier wurden verschiedene "Lines of Operations" vereinbart, die von Seiten der NATO als auch von den Nationen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Hierunter fallen bspw. auch solche Maßnahmen, die eine Anpassung der NATO Kommandostruktur und der Verfahren / Vorschriften mit sich führen. Diese Dokumente befinden sich allerdings aktuell noch im Stadium internationaler Verhandlungen, die Entwürfe der Dokumente unterliegen immer noch Veränderungen und Anpassungen auf der Basis der Kommentierungen der Nationen (Beschlüsse fallen erst dann, wenn Konsens zu den Formulierungen erzielt wurde), darüber hinaus sind diese Dokumente entsprechend der NATO Vorschriften mit einem Geheimhaltungsgrad versehen, der eine Veröffentlichung aktuell nicht ermöglicht. Rainer Simon Oberst i.G. und Referatsleiter CIT I 1 Referat CIT I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, D 10785 Berlin Telefon: +49 (0)30 2004-26110 Fax: +49 (0)30 2004-3356111 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmvg.de