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Leitungsvorlagen Informationsfreiheit

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Leitungsvorlagen für Fragen zum HmbTG im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. Juli 2021 (insbesondere hier an StR Pörksen und den Leitungsbereich der Senatskanzlei)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgen…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitungsvorlagen Informationsfreiheit [#225422]
Datum
23. Juli 2021 14:11
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Leitungsvorlagen für Fragen zum HmbTG im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. Juli 2021 (insbesondere hier an StR Pörksen und den Leitungsbereich der Senatskanzlei) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225422/
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage Nr. 225422 Sehr Antragsteller/in ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift für den…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 225422
Datum
23. Juli 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift für den Fall, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage die Erhebung einer Gebühr erfordert. Dies kann ich erst nach Ermittlung des vollständigen Umfang der vorzulegenden Unterlagen abschließend bewerten. Sollte nur ein einfacher Aufwand entstehen, fallen keine Gebühren an. Mit einer Veröffentlichung meiner Daten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. 225422 [#225422] Sehr << Anrede >> meine zustellungsfähige Anschrift ist einstwe…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 225422 [#225422]
Datum
23. Juli 2021 21:47
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine zustellungsfähige Anschrift ist einstweilen: <<E-Mail-Adresse>>. Um weitere Auskünfte zu erlangen, müsste von Ihnen eine konkrete Aufwandsschätzung vorgelegt werden. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht die datenschutzrechtliche Verpflichtung, datensparsam zu arbeiten. Vor dem Hintergrund, dass die Unterlagen jedoch in der Hamburgischen Verwaltung ordnungsgemäß geführt werden, dürfte bei der Herausgabe sicher kein nennenswerter Aufwand entstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225422/
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage 225422 Guten Tag <Information-entfernt> die von Ihnen übermittelte Mailadresse lässt keine wirk…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage 225422
Datum
26. Juli 2021 13:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag <Information-entfernt> die von Ihnen übermittelte Mailadresse lässt keine wirksame Zustellung eines Gebührenbescheids zu und ermöglicht keine Geltendmachung einer festgesetzten Gebührenforderung. Ich kann Ihnen einen datensparsamen Umgang versichern, eine weitere Bearbeitung ohne die erforderlichen Personenangaben kann und wird aber nicht erfolgen. Zur Gebührenhöhe kann ich Ihnen aktuell noch keine belastbare Einschätzung geben. Da sich Ihre Anfrage aber allgemein auf Leitungsvorlagen zum HmbTG bezieht, erfordert sie eine Suche über alle Aufgabenbereiche der Senatskanzlei hinweg und somit eine Einbindung diverser Stellen, so dass ich mit einer Gebühr mindestens im unteren Bereich des Gebührenrahmens rechnen würde. Der Gebührenrahmen beträgt für ein Zugänglichmachen von Informationen in sonstiger Weise 15 bis 125 Euro. Sollten von Ihrem Antrag auch Vorgänge umfasst werden, die personenbezogene Daten von Dritten enthalten könnte auch der Gebührenrahmen bei besonderem Prüfungsaufwand zur Anwendung kommen, dieser beträgt 30 bis 500 Euro. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Leitungsvorlagen Informationsfreiheit“ [#225422]
Datum
27. Juli 2021 16:34
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225422/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Vorgehen der Senatskanzlei widerspricht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Offenbar werden hier rein vorsorglich Daten angefordert. Es dürfte der Senatskanzlei innerhalb ihres Verantwortungsrahmen und der geregelten Dienst- und Vorlagewege bekannt sein, welche Vorlagen hier für den Leitungsbereich der Senatskanzlei - also den zuständigen Senator (Dr. Tschentscher) und Staatsrat (Herr Pörksen) - gefertigt werden. Der Suchaufwand dürfte dadurch reduziert sein, zumal solche Vorlagen auch veraktet sind und daher mittels der digitalen Aktenführung der Senatskanzlei entsprechend einfach findbar sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225422.pdf Anfragenr: 225422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225422/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 27.7.2021 ist bei uns …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021)
Datum
30. Juli 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 27.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2378/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 23.7.2021 über das Portal „Frag den Staat“ an die Senatskanzlei gewandt und Auskunft beantragt über Leitungsvorlagen für Fragen zum HmbTG im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. Juli 2021 (insbesondere hier an StR Pörksen und den Leitungsbereich der Senatskanzlei). Die Senatskanzlei hat Sie daraufhin aufgefordert, eine zustellfähige Anschrift anzugeben für den Fall, dass bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren entstehen. Ob und in welcher Höhe die Auskunft gebührenpflichtig sei, sei aber noch nicht abzuschätzen. Sie halten die vorsorgliche Abfrage Ihrer Daten für rechtswidrig. Die Frage, ob Antragsteller:innen Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige Anschrift angeben müssen, ohne dass dies für die Gewährung des Informationszugangs oder eine Gebührenforderung unmittelbar und konkret erforderlich ist, ist derzeit ungeklärt und Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesministerium des Innern (BMI). In dem Verfahren geht es um eine datenschutzrechtliche Weisung bzw. Verwarnung, mit denen sich der BfDI sich gegen die Praxis des BMI wendet, regelmäßig den Klarnamen und die Postanschrift von Antragstellern zu erheben. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Maßnahmen des BfDI in erster Instanz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, hält die Praxis des BMI also für rechtmäßig (13 K 1189/20 und 13 K 1190/20). Nach meinem Kenntnisstand sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig geworden. Vor diesem Hintergrund wären die Erfolgsaussichten für Sie, die Senatskanzlei zur Herausgabe der Informationen ohne Preisgabe Ihrer zustellfähigen Anschrift zu bewegen, aktuell bestenfalls offen. Der Senatskanzlei ist bekannt, dass unsere Dienststelle dieser Praxis im Interesse eines möglichst niedrigschwelligen Antragsverfahren kritisch gegenübersteht, ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass sie außergerichtlich von ihrer Forderung nach der Preisgabe Ihrer Anschrift abrücken wird. Aus diesem Grund kann ich Ihnen leider derzeit nicht dabei helfen, die gewünschten Informationen ohne Angabe Ihrer Anschrift zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422] Liebe <Information-entfernt> es besteht …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422]
Datum
1. August 2021 21:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> es besteht doch die Möglichkeit der offiziellen Beanstandung durch Ihre Behörde? Die Senatskanzlei hat im Übrigen gar nicht geprüft, ob überhaupt eine Gebühr in Frage kommt. Frau Schmidt-Hoffmann schreibt hierzu am 23. Juli 2021: "ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift für den Fall, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage die Erhebung einer Gebühr erfordert." Gleichzeitig wird auch deutlich, dass die Senatskanzlei gar nicht einheitlich verfährt. Sie hat erst vor wenigen Tagen auch einen Bescheid sogar über fragdenstaat.de zugestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/der-burgermeister-gluht-nach/). Frau Schmidt-Hoffmann geht es vorliegend gar nicht darum, eine Zustellung zu ermöglichen, sondern will durch die profilaktische Adressforderung die Beantwortung unterbinden. Sie missbraucht damit auch die Rechtsprechung zu nicht dem Transparenzziel entsprechenden Zwecken. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 225422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225422/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422] Sehr Antragsteller/in der Fall ist aus unserer…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422]
Datum
2. August 2021 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Fall ist aus unserer Sicht für eine förmliche Beanstandung nicht geeignet. Durch eine Beanstandung wird ein von uns festgestellter Gesetzesverstoß gerügt. In Ihrem Fall ist die Rechtslage allerdings bestenfalls unklar. Zudem hilft Ihnen die Beanstandung durch uns bei der Durchsetzung Ihres Informationszugangsanspruchs gegen die Senatskanzlei nicht weiter. Die Beanstandung ist nicht vollstreckbar. Einen vollstreckbaren Titel gegen die Senatskanzlei können Sie nur persönlich erstreiten. Ich werde Ihre Eingabe daher schließen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422] Sehr << Anrede >> nachdem offenbar…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/2378/2021) [#225422]
Datum
2. August 2021 21:37
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem offenbar die Eingrenzung das zentrale Problem ist, mache ich dies gerne und gehe davon aus, dass die Beantwortung ohne weiteres möglich ist. Gemeint sind hier alle Leitungsvorlagen aus dem engeren Bereich der Senatskanzlei (Planungsstab), also nicht der Ämter, an die Leitung der Senatskanzlei, Herrn StR Pörksen. Ich denke, damit erübrigt sich eine breit angelegte Suche, sondern das Büro von Herrn StR Pörksen ist die einzig relevante Organisationseinheit, hilfsweise Ihre Abteilung, die sich offenbar mit den zentralen Fragen des Informationszugangs beschäftigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/225422/upload/fa59a669be91270606b2d9946f2ba3a6df4669de/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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