Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020

Ich bitte höflich darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

1. Im Sommer 2020 fand in den letzten beiden Wochen der Sommerferien (31.08. - 11.09.2020) das Lern- und Förderprogramm "Lernbrücken" statt.
Wie viele Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe wurden für die Durchführung dieses Angebots ("Lernbrücken") an Realschulen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch eingesetzt?

2. Wie wurde deren Einsatz vergütet?

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte höfl…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020 [#264912]
Datum
7. Dezember 2022 13:50
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte höflich darum, mir folgende Fragen zu beantworten: 1. Im Sommer 2020 fand in den letzten beiden Wochen der Sommerferien (31.08. - 11.09.2020) das Lern- und Förderprogramm "Lernbrücken" statt. Wie viele Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe wurden für die Durchführung dieses Angebots ("Lernbrücken") an Realschulen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch eingesetzt? 2. Wie wurde deren Einsatz vergütet? Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264912/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 7. Dezember 2022. Die von Ihnen …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020 [#264912]
Datum
16. Dezember 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 7. Dezember 2022. Die von Ihnen begehrte Information unterfällt nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UVwG). Zudem gilt das UVwG nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 1 Abs. 2 UVwG). Es handelt sich ferner nicht um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen An-spruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß § 3 Nummer 3 LIFG sind amtliche Informationen im Sinne des genannten Gesetzes jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Beim Kultusministerium sind jedoch keine Ihrem Antrag auf Aktenauskunft entsprechenden amtlichen Informationen vorhanden, da Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe nicht in das Programm "Lernbrücken" eingebunden waren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Danke für Ihre Antwort. Ich wundere mich jetzt aber schon darüber, dass dem…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020 [#264912]
Datum
16. Dezember 2022 20:48
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Danke für Ihre Antwort. Ich wundere mich jetzt aber schon darüber, dass dem Kultusministerium keine Informationen dieser Art vorliegen. Ist es möglich, dass ein Staatliches Schulamt dem Einsatz (auch zur Unterstützung von erfahrenen Lehrkräften) von Oberstufenschüler*innen für das Programm "Lernbrücke" in den letzten beiden Wochen der Sommerferien 2020 zugestimmt hat, ohne diese Information (aus welchen Gründen auch immer) dem Kultusministerium mitzuteilen? Sollten Sie mir auf diese Frage nicht antworten wollen/ können/ dürfen, bitte ich Sie es mir mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264912/

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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