Lernförderung - Bildung und Teilhabe

Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir für Dortmund bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung - Bildung und Teilhabe [#251240]
Datum
12. Juni 2022 16:35
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir für Dortmund bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251240/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Hallo << Antragsteller:in >> mit Mail vom 12.06.2022 haben Sie folgende Anfrage nach dem IFG NRW ges…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Lernförderung - Bildung und Teilhabe [#251240]
Datum
1. Juli 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> mit Mail vom 12.06.2022 haben Sie folgende Anfrage nach dem IFG NRW gestellt: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir für Dortmund bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Bildung und Teilhabe lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Die Regularien zur Vergütung und Abrechnung der Lernförderung sind auf der städtischen Homepage veröffentlicht. www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß der Für die Stadt Dortmund kann die Stadt Düsseldorf keine Angaben machen; bitte wenden Sie sich unmittelbar an die Stadt Dortmund. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach Sichtung der pdf ergeben sich zwei Nachfrag…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lernförderung - Bildung und Teilhabe [#251240]
Datum
1. Juli 2022 16:45
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach Sichtung der pdf ergeben sich zwei Nachfragen für mich: Werden nur erteilte Stunden oder auch Fehlstunden der Schüler abgerechnet? Erfolgt die Abrechnung also spitz oder pauschal? Müssen die Lernförderanbieter eine Anwesenheitsliste führen, in welcher die Teilnahme dokumentiert wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251240/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lernförderung - Bildung und Teilhabe“ [#251240]
Datum
24. Juli 2022 21:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251240/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Rückfrage unbeantwortet blieb. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251240.pdf - 2022-07-01_1-arbeitshilfebutstanddezember2021.pdf Anfragenr: 251240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251240/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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