Lernförderung - Bildung und Teilhabe
Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.
Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?
Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?
Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?
Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?
Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?
Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir für Dortmund bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.
Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.
Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juni 2022
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15. Juli 2022
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