Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256788]
Datum
10. August 2022 08:16
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256788/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lernförderung BuT“ [#256788]
Datum
13. September 2022 06:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256788/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256788.pdf Anfragenr: 256788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256788/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Gültige Rahmenverträge od…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256788]
Datum
20. September 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Gültige Rahmenverträge oder Kooperationsvereinbarungen für den Bereich der Lernförderung existieren nicht. Zu Frage 1: Die Höhe der Vergütung ist vorrangig abhängig von der Qualifikation der Person, die die Lernförderung erteilt. Zu Frage 2: Es wird nur unterschieden zwischen Einzel- und Gruppenunterricht. Zu Frage 3: Weitere Kosten, die über die Vergütung pro Stunde hinausgehen, sind nicht abrechnungsfähig. Zu Frage 4: Es sind nur die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden abrechnungsfähig, nicht die Fehlstunden. Zu Frage 5: Den leistungsberechtigten Personen werden die Vergütungshöhen auf Anfrage mitgeteilt. Die Vergütungshöhen befinden sich zurzeit in Überarbeitung. Unterlagen über das Zustandekommen der bisherigen Vergütungen liegen nicht mehr vor. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sobald die neuen Vergütungssätze vorliegen, la…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256788]
Datum
20. September 2022 15:56
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sobald die neuen Vergütungssätze vorliegen, lassen Sie mir diese bitte zusammen mit der Berechnungs- bzw. Festsetzungsgrundlage zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256788/
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> da nunmehr vier Monate vergangen sind, möchte ich höflich nachfragen…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.5-6498/22 Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT #256788 Oberhausen [#256788]
Datum
27. Januar 2023 12:35
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> da nunmehr vier Monate vergangen sind, möchte ich höflich nachfragen, ob die neuen Vergütungssätze bereits vorliegen bzw. wann mit dem Vorliegen zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256788/

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Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr << Antragsteller:in >> die angesprochene Überarbeitung der Vergütungssätze dauert weiterhin an. …
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
AW: 209.2.3.2.5-6498/22 Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT #256788 Oberhausen [#256788]
Datum
31. Januar 2023 15:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die angesprochene Überarbeitung der Vergütungssätze dauert weiterhin an. Da der festgesetzte Rahmen, innerhalb dessen Kosten für Lernförderung übernommen werden, noch den ortsüblichen Preisen entspricht, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Es werden fortlaufend Werte und Preise gesammelt, um die Notwendigkeit einer Anpassung beurteilen zu können. Den Zeitpunkt einer abschließenden Entscheidung kann ich Ihnen daher leider nicht mitteilen. Mit freundlichen Grüßen