Lernförderung BuT

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256789]
Datum
10. August 2022 08:17
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256789/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lernförderung BuT“ [#256789]
Datum
13. September 2022 06:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256789/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256789.pdf Anfragenr: 256789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256789/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Stadt Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage, diese is…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Antwortentwurf Frau << Antragsteller:in >>; Lernförderung BuT
Datum
28. September 2022 14:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage, diese ist erst am Montag, den 26.09., an mich weitergeleitet worden. Die Muster der Kooperationsvereinbarungen (Stufe 2 und 3) bzw. das Zulassungsschreiben (Stufe 1) habe ich Ihnen beigefügt. Es gibt verschiedene Stufen der Zulassungen und auch dafür geltende Preise: Stufe 45 min 60 min ab 01.08.2021 1. 9,00 12,00 Schüler Studenten sonstige (Nachhilferfahrung, pädag. Ausbildung) 2. 12,00 16,00 Lehramtsstudenten Pädagogen mit Studium 3. 18,00 24,00 Institute, Vereine - Institutionelle Anbieter hauptberuflich Tätige Lehrer In der Stufe 3 gibt es außerdem folgende Gruppenpreise: Gruppenpreise 45 min 60 min Kleinstgruppe 15 20 2-3 Kinder Kleingruppe 12 16 3-5 Kinder Zu 1) Die Vergütung wird unabhängig von der Klassenstufe gezahlt. Zu 2) Ja, die Vergütung in der Stufe 3 ist abhängig davon, ob die Lernförderung als Einzel- oder Gruppenunterricht gegeben wird, siehe oben. Zu 3) Nein, lediglich eine Anmeldegebühr wird erstattet. Zu 4) Nur tatsächlich stattgefundene Lernförderung wird erstattet, keine Fehlstunden. Zu 5) In der Regel werden diese Informationen telefonisch an den/die Lernanbieter*in weitergegeben. Außerdem erfolgt ein Zulassungsgespräch, in dem der/die Lernanbieter*in über die Modalitäten erneut informiert wird. Bei Schülern*innen erfolgt in der Regel eine Information durch den/die Schulsozialarbeiter*in. (Bei der Frage bin ich mir nicht sicher, ob ich sie richtig verstanden habe, fragen Sie ggf. nochmal bei mir nach.) Die Höhe der Vergütung der Stufe 3 wurde zuletzt für das Schuljahr 2021/22 angepasst. Im Rahmen dieser Anpassung gibt es die Möglichkeit, zwischen Einzel- und Gruppenunterricht zu differenzieren. Die Unterlage dazu habe ich Ihnen ebenfalls beigefügt. Für das Schuljahr 2022/23 erfolgt eine neue Preisermittlung. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über Ihre Ergebnisse informieren könnten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen