Lernförderung BuT
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.
Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?
Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?
Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?
Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?
Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?
Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.
Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.
Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. August 2022
-
13. September 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Lernförderung BuT [#256790]
- Datum
- 10. August 2022 08:17
- An
- Kommunalverwaltung Duisburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Duisburg
- Betreff
- AW: Lernförderung BuT [#256790] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
- Datum
- 15. August 2022 15:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Lernförderung BuT [#256790] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#256790]
- Datum
- 15. August 2022 21:15
- An
- Kommunalverwaltung Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Lernförderung BuT“ [#256790]
- Datum
- 13. September 2022 06:26
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 13. September 2022 11:18
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. September 2022 10:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.2.5-6496/22 Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT #256790 Duisburg [#256790]
- Datum
- 9. November 2022 05:19
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: Erinnerung; Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 10.08.2022 auf Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT
- Datum
- 9. November 2022 07:42
- Status
- Warte auf Antwort
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