Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256790]
Datum
10. August 2022 08:17
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256790/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantwo…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256790] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
15. August 2022 15:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur außerschulischen Lernförderung im Rahmen der Bildung und Teilhabe in der Stadt Duisburg. Die Antworten sind in Rot – jeweils nach ihrer Frage – hinterlegt. Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Ich verweise Sie auf die Informationen der Webseite „duisburg.de/but“. Unter „Links und Downloads“ finden Sie außerdem die FAQs Lernförderung. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Nein, die Höhe der Vergütung ist nicht abhängig von der Klassenstufe der Schüler*innen. Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Nein, die Höhe der Vergütung ist ebenfalls nicht von der Gruppengröße abhängig. Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Nein, es dürfen keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Ja, es dürfen nur die tatsächlich durchgeführten Lernförderstunden abgerechnet werden. Fehlstunden werden nicht vergütet. Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Im Bewilligungsbescheid an die Eltern werden diese darüber informiert, dass nur wahrgenommene Lernförderstunden erstattet werden können. Ebenfalls wird der Bewilligungszeitraum, das Fach/ die Fächer der Lernförderung, die Höhe der Stundensätze und die Abrechnungsmodalitäten angegeben. Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Die hierzu vorliegenden Informationen sind intern und können daher nicht weitergegeben werden. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. ./. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke ich Ihnen für die sehr schnelle Rückmeldung sowie den damit verbund…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256790] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#256790]
Datum
15. August 2022 21:15
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke ich Ihnen für die sehr schnelle Rückmeldung sowie den damit verbundenen Antworten. Leider haben Sie bei der Frage der Vergütung bzw. deren Berechnungsgrundlage auf eine interne Verwendung verwiesen. Da diese Daten nicht schutzbedürftig scheinen und auch keine datenschutzrechtlichen Punkte entgegenstehen, bitte ich Sie hiermit erneut um die Beantwortung meiner Fragen und damit der Herstellung von Transparenz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256790/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lernförderung BuT“ [#256790]
Datum
13. September 2022 06:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256790/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Rückfrage nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256790.pdf - 2022-08-15_1-logo-duisburgimpft-signatur-v3.jpg Anfragenr: 256790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256790/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lernförderung BuT“ vom 10.08.2022 (#256790) wu…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.5-6496/22 Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT #256790 Duisburg [#256790]
Datum
9. November 2022 05:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lernförderung BuT“ vom 10.08.2022 (#256790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die (ursprüngliche) E-Mail von der Stadt Duisburg zur K…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Erinnerung; Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 10.08.2022 auf Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT
Datum
9. November 2022 07:42
Status
Warte auf Antwort
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34,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die (ursprüngliche) E-Mail von der Stadt Duisburg zur Kenntnis, die wohl hier untergegangen ist. Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 7. November 2022 13:09 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <….@ldi.nrw.de> Betreff: AW: Erinnerung; Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 10.08.2022 auf Informationszugang bzgl. der Lernförderung BuT Sehr geehrte------, Ihre Anfrage vom 16.09.2022 wurde bereits mit Datum vom 26.09.2022 beantwortet. Die damalige E-Mail hänge ich Ihnen an. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen