Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256795]
Datum
10. August 2022 08:21
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256795/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Remscheid
Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 10.08.2022, Anfragenummer 256795 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 10.08.2022, Anfragenummer 256795
Datum
18. August 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie die gewünschten Auskünfte sowie darüber hinaus die aktuell geltende Richtlinie der Stadt Remscheid zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 10.08.2022, Anfragenummer 256795 [#256795] Sehr geehrte Damen und …
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 10.08.2022, Anfragenummer 256795 [#256795]
Datum
18. August 2022 10:19
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256795/