Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz im Bundestag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Information mittels Bescheid nach [§126 BGB und §§37.39 VwVfG] wann die jeweiligen 3 Lesungen waren und welche Abgeordneten anwesend waren und wer die Aussprachen führten?
und gibt es weitere derartigen Lesungen zu gleichartigen Gesetzen danach und in der jetzigen Legislaturperiode?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Information …
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Von
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Betreff
Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz im Bundestag [#16457]
Datum
20. April 2016 08:35
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Information mittels Bescheid nach [§126 BGB und §§37.39 VwVfG] wann die jeweiligen 3 Lesungen waren und welche Abgeordneten anwesend waren und wer die Aussprachen führten? und gibt es weitere derartigen Lesungen zu gleichartigen Gesetzen danach und in der jetzigen Legislaturperiode?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereini…
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Betreff
AW: Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz im Bundestag [#16457]
Datum
25. Mai 2016 10:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz im Bundestag" vom 20.04.2016 (#16457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde Ihnen am 28. April 2…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Lesungen des 1. und 2. Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz im Bundestag [#16457]
Datum
26. Mai 2016 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde Ihnen am 28. April 2016 ein Bescheid mit Datum vom 25. April 2016 an die von Ihnen genannte Anschrift Thomas Gerhard Antragsteller/in Lohweg 31 85049 Ingolstadt übersandt. Sollte dieser nicht angekommen sein, bitte ich um Prüfung und ggf. Korrektur Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen