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Letzte Lärmmessung Prenzlauer Promenade

- letzte Lärmmessung in der Prenzlauer Promenade im Abschnitt zwischen Ostseestraße und Stadt-Autobahnbeginn (A114), bzw. zweckdienliche Angaben für die Berechnung der durchschnittlichen Lärmbelastung an einem Werktag vor Corona (stündliche Verkehrsmenge; Anteil daran, den LKWs ausmachen, etc.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Letzte Lärmmessung Prenzlauer Promenade [#184819]
Datum
17. April 2020 21:24
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- letzte Lärmmessung in der Prenzlauer Promenade im Abschnitt zwischen Ostseestraße und Stadt-Autobahnbeginn (A114), bzw. zweckdienliche Angaben für die Berechnung der durchschnittlichen Lärmbelastung an einem Werktag vor Corona (stündliche Verkehrsmenge; Anteil daran, den LKWs ausmachen, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184819 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Verkehrslärm wird nach bundesweit einheitlichen Vo…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Letzte Lärmmessung Prenzlauer Promenade [#184819]
Datum
24. April 2020 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Verkehrslärm wird nach bundesweit einheitlichen Vorschriften rechnerisch ermittelt; Messungen werden von uns in der Regel nicht durchgeführt; Messergebnisse für die Prenzlauer Allee liegen bei uns nicht vor. Die für Berlin nach den Vorgaben des §47c Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erstellenden strategischen Lärmkarten sind im Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung online unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/… einsehbar. Lärmkartierungen sind alle 5 Jahre durchzuführen, die letzte wurde in Berlin im Jahr 2017 durchgeführt und die Daten veröffentlicht. Ermittelt werden dabei Rasterlärmkarten und auch gebäudescharfe Fassadenpegel. Die zur Berechnung verwendeten Grundlagendaten (neben den Verkehrsdaten insbesondere Gebäude- und Straßendaten) werden in einem digitalen Geländemodell zusammengeführt und mit einem Schallausbreitungsprogramm werden dann die Lärmpegel berechnet. Dies ist ein aufwändiges Verfahren und diese Datensätze sind recht umfangreich. Die verwendeten Verkehrsdaten sind aber auch online unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/… einsehbar. Der von Ihnen erfragte Abschnitt ist mit insgesamt 2 km recht lang und beinhaltet unterschiedliche Situationen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Bebauungssituationen; entsprechend gibt es hier auch unterschiedliche Lärmbelastungen. Einen durchschnittlichen Lärmpegel für einen solch langen Abschnitt anzugeben, ist wenig aussagekräftig. Insofern schlage ich folgendes Verfahren vor: Sofern es Ihnen möglich ist, sehen Sie sich doch bitte die veröffentlichten Daten an; ggf. können Sie so die erwünschten Informationen erhalten. Falls dies nicht möglich ist, können Sie mir einen kürzeren Bereich (von Kreuzung zu Kreuzung) oder eine Adresse mitteilen, damit wir Ihnen die Daten explizit hierfür mitteilen. Der Aufwand ist relativ gering und daher ist eine solche Auskunftserteilung kostenfrei. Sofern Sie die kompletten Daten für den von Ihnen genannten Abschnitt haben wollen, müssten wir uns zunächst über Datenformate und ähnliches verständigen, damit wir den entstehenden Aufwand abschätzen können. Kosten werden dann anhand des Zeitaufwandes berechnet. Mit freundlichen Grüßen