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Letzter Kontrollbericht für Alte Zeit, Kaarst

Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung
Alte Zeit
Bruchweg 105
41564 Kaarst

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Letzten Kontro…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzter Kontrollbericht für Alte Zeit, Kaarst [#30022]
Datum
23. Mai 2018 12:15
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung Alte Zeit Bruchweg 105 41564 Kaarst
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach IFG / UIG / VIG ['Watchdog': checked] Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrage…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach IFG / UIG / VIG ['Watchdog': checked]
Datum
25. Mai 2018 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres Antrages - Mail v. 23.05.2018- bestätige ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Letzter Kontrollbericht für "Alte Zeit", Bruchweg 105-107, 41564 Kaarst Sehr geehrtAntragsteller/in mit…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Letzter Kontrollbericht für "Alte Zeit", Bruchweg 105-107, 41564 Kaarst
Datum
11. Juni 2018 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 22.05.2018 haben Sie um Zusendung des letzten Kontrollberichtes für den o.a. Betrieb gebeten. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass eine Bereitstellung amtlicher Informationen dieser Art über eine öffentlich zugängige Internetplattform (wie "Frag den Staat") nicht zulässig ist. (in analoger Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 "Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften") Als natürliche Person haben Sie einen Anspruch auf Informationserteilung gemäß § 2 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes. Daher können sie als Privatperson einen Antrag auf Informationsgewährung stellen. In diesem Falle würde sich die Bearbeitungszeit nach Antragseingang auf zwei Monate verlängern, da der betroffene Lebensmittelunternehmer als beteiligter Dritter vor der Entscheidung über den Antrag anzuhören ist. Mit freundlichen Grüßen
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