Letzter Kontrollbericht für Pureburrito, München

Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung
Pureburrito
Lindwurmstr. 57
80337 München

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Letzten Kontroll…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Letzter Kontrollbericht für Pureburrito, München [#30452]
Datum
31. Mai 2018 23:01
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung Pureburrito Lindwurmstr. 57 80337 München
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem VIG. IFG Das I…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Eingangsbestätigung des Antrages nach dem VIG; AW: Letzter Kontrollbericht für Pureburrito, München [#30452]
Datum
1. Juni 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem VIG. IFG Das IFG gilt für Behörden des Bundes (vgl. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Die Landeshauptstadt München ist eine kommunale Gebietskörperschaft und keine Behörde des Bundes, sondern übernimmt staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Somit gilt das IFG nicht für die Stadt München. UIG Bitte wenden Sie sich für einen Antrag nach dem UIG an das zuständige städtische Referat für Gesundheit und Umwelt, Email: <<E-Mail-Adresse>> VIG Da durch Ihre Anfrage Belange der Lebensmittelunternehmer betroffen sind, wird den Unternehmern Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> die 2-Monatsfrist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Letzter Kontrollberich…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung des Antrages nach dem VIG; AW: Letzter Kontrollbericht für Pureburrito, München [#30452]
Datum
16. August 2018 00:13
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die 2-Monatsfrist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Letzter Kontrollbericht für Pureburrito, München“ vom 31.05.2018 (#30452) ist inzwischen überschritten. Ich möchte Sie daher um eine Antwort bitten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 30452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Antrag auf Informationsgewährung vom 31. 05.2018 nach dem Verbraucherinformationsgesetz Antrag auf Informationsgew…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationsgewährung vom 31. 05.2018 nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
27. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationsgewährung vom 31. 05.2018 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich Pureburrito, Lindwurmstr. 57, 80337 München Die Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - erlässt gegenüber dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. folgenden Bescheid I. 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung in Form der Übersendung des letzten Kontrollberichts wird stattgegeben. Die Auskunft wird schriftlich zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides im Rahmen einer schriftlichen Information erteilt. 2. Die Ziffer 1. dieses Bescheides ist kraft Gesetz sofort vollziehbar. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. II. 1. Sachverhalt Der Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (bevollmächtigt: Herr Arne Semsrott) stellte am 31.05.2018 perEmail u.a. einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß § 4 Absatz 1, § 2 Absatz 1 VIG bezüglich dem letzten Kontrollbericht für den Betrieb pureburrito, Lindwurmstr. 57, 80337 München. Am 01.06.2018 wurde Herrn Semsrott per Email mitgeteilt, dass die Lebensmittelüberwachung der Stadt München nicht für die zeitgleich eingereichten Anträge nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zuständig ist. Der Betrieb, dessen rechtliches Interesse durch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen Informationen zu äußern. Der Betrieb hat sich nicht geäußert. 2. Rechtliche Würdigung 2. 1. Zuständigkeit Die Landeshauptstadt München ist gemäߧ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) sowie § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIG , Art. 21 a Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. Für die zeitgleichen Anträge nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ist die Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München nicht zuständig. Das IFG gilt nur für Behörden des Bundes, die Landeshauptstadt München ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Anträge nach dem UIG sind bei dem zuständigen städtischen Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zu stellen. 2.2. Entscheidungsgründe Die Information wird gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG antragsgemäß erteilt. Die Email vom 31.05.2018, stellt einen Antrag gemäߧ 4 Absatz 1 Satz 1 VIG dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Der Antragsteller begehrt folgende Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG: Übersendung des letzten Kontrollberichts. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung betroffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, 2 VIG Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Informationsherausgabe zu äußern. Der äußerte sich im Rahmen der Anhörung nicht. Im Übrigen hat eine Abwägung der Interessen des Betriebes gegenüber dem Interesse von Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. an einer Herausgabe der Informationen ergeben, dass ein Informationsanspruch besteht. Der Betrieb erhält eine Ausfertigung dieses Bescheides und kann gegen diesen Bescheid Klage erheben. 2.3 Ausführungen zur Ziffer 1.2 Gemäß § 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. 2.4 Ausführungen zur Ziffer 1.3 (Kostenentscheidung): Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergeht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 VIG kostenfrei, der Verwaltungsaufwand lag unter 1.000 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München.

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