Letzter Kontrollbericht für Sababa, München

Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung
Sababa
Westenriederstr. 9
80331 München

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzter Kontrollbericht für Sababa, München [#31970]
Datum
14. Juli 2018 10:36
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Letzten Kontrollbericht für die Einrichtung Sababa Westenriederstr. 9 80331 München
Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Letzter Kontrollbericht für Sababa, München [#31970]
Datum
14. Juli 2018 10:59
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Bel…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Letzter Kontrollbericht für Sababa, München [#31970], Empfangsbestätigung
Datum
25. Juli 2018 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange der Firma Sababa betroffen sind, wird der Firma Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 I VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 II Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 II Satz 2 VIG). Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Wir bitten gemäß § 4 I Satz 3 VIG noch um Mitteilung Ihrer Anschrift, ohne die wir den Antrag nicht weiterbearbeiten können. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten müssen wir diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offenlegen (§ 5 II Satz 3,4 VIG). Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten gemäß § 4 I Satz 3 VIG nochmal um Mitteilung Ihrer Anschrift, ohne die wi…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Letzter Kontrollbericht für Sababa, München
Datum
3. August 2018 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten gemäß § 4 I Satz 3 VIG nochmal um Mitteilung Ihrer Anschrift, ohne die wir den Antrag nicht weiter bearbeiten können. Sollten wir bis zum 17.08.18 nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen