Leverkusen Brücke - Mängel Verzögerung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Medien habe ich heute erfahren, dass der Landesbetrieb Straßen NRW dem Bau ausführenden Unternehmen Porr AG den Vertrag über die Errichtung einer Rheinüberquerung in Leverkusen gekündigt hat. Medienberichten zufolge hat es dort Mängel an 22 in China produzierten Stahlteilen gegeben. Es ist die Rede von 250 - 600 Mängeln an jeweils einem Bauteil. Weiterhin hat sich das Unternehmen wohl verweigert die Teile neu anzufertigen. Als fachfremder Mensch interessiert mich wie solche Mängel aussehen könnten. Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie mir Beschreibungen zu einigen Mängeln und eventuell dazu angefertigte Bilder zusenden könnten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in über die Medien habe ich heu…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leverkusen Brücke - Mängel Verzögerung [#185279]
Datum
24. April 2020 20:23
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in über die Medien habe ich heute erfahren, dass der Landesbetrieb Straßen NRW dem Bau ausführenden Unternehmen Porr AG den Vertrag über die Errichtung einer Rheinüberquerung in Leverkusen gekündigt hat. Medienberichten zufolge hat es dort Mängel an 22 in China produzierten Stahlteilen gegeben. Es ist die Rede von 250 - 600 Mängeln an jeweils einem Bauteil. Weiterhin hat sich das Unternehmen wohl verweigert die Teile neu anzufertigen. Als fachfremder Mensch interessiert mich wie solche Mängel aussehen könnten. Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie mir Beschreibungen zu einigen Mängeln und eventuell dazu angefertigte Bilder zusenden könnten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185279/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgäng…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Leverkusen Brücke - Mängel Verzögerung [#185279]
Datum
18. Mai 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgänge über in sich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge dem Informationssuchenden an die Hand gegeben werden. Weiterhin gehört das Beantworten von Fragen nicht zum Anwendungsgebiet des IFG. Wir verweisen aber auf den Bericht des NRW-Landtags, der den Vorgang an sich sehr ausführlich wiedergibt und auch die Mängel aufzeigt. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3340.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich bedauere, dass Ihre Behörde bei der Kommunikation des Sachverhalts nach außen hin, insb…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Leverkusen Brücke - Mängel Verzögerung [#185279]
Datum
2. Juni 2020 20:00
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bedauere, dass Ihre Behörde bei der Kommunikation des Sachverhalts nach außen hin, insbesondere bei IFG-Anträge von der Plattform "FragDenStaat", von einem Textbaustein Gebrauch macht. Gleichzeitig möchte ich mich jedoch für die Übermittlung des Berichts bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185279/

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
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Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juni 2020 20:08
Status
Anfrage abgeschlossen

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