LF 20 Kats Bund

Sind LF 20 Kats des Bund für Feuerwehren in Schleswig-Holstein vorgesehen und wann werden dieses ausgeliefert?

Ist geplant LF 20 Kats bei der Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr der Stadt Kiel zu stationieren und wenn ja, wieviele?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind LF 20 Kats …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LF 20 Kats Bund [#29269]
Datum
27. April 2018 15:32
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind LF 20 Kats des Bund für Feuerwehren in Schleswig-Holstein vorgesehen und wann werden dieses ausgeliefert? Ist geplant LF 20 Kats bei der Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr der Stadt Kiel zu stationieren und wenn ja, wieviele?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.04.2017. Hiermit bestätigen wir Ih…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: LF 20 Kats Bund [#29269]
Datum
2. Mai 2018 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.04.2017. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 29269 erhalten haben und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke für Ihre Anfrage zur Bereitstellung von bundesfinanzierten Löschgruppenfa…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
WG: LF 20 Kats Bund [#29269]
Datum
3. Mai 2018 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke für Ihre Anfrage zur Bereitstellung von bundesfinanzierten Löschgruppenfahrzeugen Katastrophenschutz (LF-KatS) für das Land Schleswig-Holstein. Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass der Bund im Rahmen der Erfüllung seiner grundgesetzlichen Aufgabe nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung lediglich ergänzt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 13 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) werden die vom Bund bereitgestellten Fahrzeuge zur Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder in erster Linie für Zwecke des Zivilschutzes zur Verfügung gestellt, denn nur hierfür hat der Bund eine Finanzierungskompetenz. Die Verantwortung für eine angemessene Ausstattung und Ausbildung der im landeseigenen Katastrophenschutz und in der allgemeinen Gefahrenabwehr integrierten Hilfeleistungseinheiten liegt allein in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder bzw. der betroffenen Kommunen (Art. 30, 70 GG). An der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung wird deutlich, dass Länder und Kommunen ihre Verantwortlichkeit für eine wirksame Gefahrenabwehr nicht von der „ergänzenden" Ausstattung des Bundes abhängig machen dürfen. Die vom Bund finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausstattungskonzept beschafft und ausschließlich an die Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Die Aufteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Diese kann sich jederzeit aufgrund von geänderten Sicherheitsbewertungen und daraus resultierenden Anpassungen der Risikovorbereitungen ändern. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines Landes. Er hält sich jedoch streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern. D. h. er bedient mit jedem neuen Fahrzeug zuerst das Land mit der größten prozentualen Lücke (Soll-Ist-Vergleich) zum Zeitpunkt der Auslieferungen. Die Verteilung wird allerdings dadurch beeinflusst, dass in die Jahre gekommene Bundesfahrzeuge ausgesondert und damit ersetzt werden müssen. Dadurch können sich ständig Verschiebungen bei der Zuweisung von Fahrzeugen an die Länder ergeben. Dieses Vorgehen bei der Verteilung von Bundesfahrzeugen wurde zuletzt in der Sitzung des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 11./12.10.2017 erörtert und nicht beanstandet. Nach dem aktuellen Ausstattungsstand verfügt das Land Schleswig-Holstein derzeit über 16 von 33 Löschgruppenfahrzeugen Katastrophenschutz (48%). Die hier zwischenzeitlich in Schleswig-Holstein entstandene Ausstattungslücke ist durch die Aussonderung von Fahrzeugen verursacht, die wegen ihres Alters nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnten. Diese gilt es selbstverständlich alsbald zu schließen. Gleichzeitig haben aber auch andere Länder gerade im Brandschutzbereich viele Fahrzeuge ausgesondert, so dass auch dort größere Lücken bei den bundesfinanzierten Zivilschutzfahrzeugen entstanden sind. Derzeit werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe insgesamt 108 Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz mit einer Option über 198 weitere Fahrzeuge beschafft. Gleichzeitig wurde auch eine Beschaffung von 41 Schlauchwagen Katastrophenschutz mit einer Option über weitere 53 Fahrzeuge vorgenommen. Wie viele Fahrzeuge davon nach Schleswig-Holstein – und dann ggf. zur Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr der Stadt Kiel - gehen, kann in jedem Fall erst zum Zeitpunkt der konkreten Auslieferung der Fahrzeuge an die Länder bestimmt werden. Der Beschaffungsprozess dieser Maßnahmen erfordert allerdings noch etwas Zeit, so dass mit den ersten Fahrzeugen nicht vor dem 4. Quartal 2018 gerechnet werden kann. Die Inanspruchnahme der jeweiligen Optionen hängt allein von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab und soll möglichst vollständig realisiert werden. Selbstverständlich bleibt das BBK bemüht, die Beschaffungsmaßnahmen zügig voranzutreiben, um die Ausstattungslücken im bundesfinanzierten Katastrophenschutz in allen Ländern möglichst rasch schließen zu können. Deshalb wird auch das Land Schleswig-Holstein einen entsprechenden Anteil von den in den nächsten drei Jahren zugehenden Katastrophenschutzfahrzeugen des Bundes erhalten. Nach dem derzeitigen Sachstand bei den bundesweiten Aussonderungen wird dies jedoch voraussichtlich nicht vor 2019 gelingen können. Ich bitte daher um Verständnis, dass der Bund bei der Verteilung der von ihm für Zivilschutzzwecke beschafften Fahrzeuge die Interessen aller Länder berücksichtigen muss und damit nicht immer die Erwartungen aller im Zivil- und Katastrophenschutz beteiligten Institutionen und Gebietskörperschaften erfüllen kann. Im Auftrag Jürgen H. Ritter Referent ______________________ Referat III.5 Fahrzeugtechnik und Beschaffung Abteilung III Wissenschaft und Technik Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Provinzialstraße 93, 53127 Bonn Tel: +49 228 99 550-4603 Fax: +49 228 99 10550-4603 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bbk.bund.de <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie könne sich sicher denken aus wel…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LF 20 Kats Bund [#29269]
Datum
3. Mai 2018 21:26
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie könne sich sicher denken aus welcher Richtung der Wind weht, dass es Freiwilligen Feuerwehren in S-H gibt, die wie wir noch mit den alten LF 16 TS auskommen müssen. Auch in meiner örtlichen Freiwilligen Feuerwehr in Kiel kocht dieses Thema immer mal wieder hoch. :-) Garade wenn einige der jungen Kameraden das Internet durchforsten, um auch ja raus zu bekommen, wo die neuen Fahrzeuge nun wieder hin gehen und ob eines der Auto‘s nach S-H kommt. Dann hört man auch ab und an mal gefährliches Halbwissen und damit kann ich mich persönlich immer schwer anfreunden. Aber nun habe ich von Ihnen eine Antwort bekommen, die dem einen oder anderen in unserer FF zwar bestimmt nicht so richtig schmecken wird, aber ich kann das schon gut kommunizieren. Zumal das BBK ja an der Stationierung in den Bundesländern selbst dann ja auch garnicht mehr beteiligt ist. Wir hoffen, auch aus Sicht der Haushaltlage, dass wir nicht mehr allzu lange warten und hoffen müssen, bis wir so ein Fahrzeug bei uns begrüßen dürfen. Ich wünsche ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>