LF Kat´s auslieferung Niedersachsen

1. Sind für das Jahr 2018 auslieferungen von Fahrzeugen des Typen LF Kat´s in Niedersachsen geplant wenn ja in welcher höhe.
2. Bis wann sollen alle Fahrzeuge in Niedersachsen ersatzt sein.
3. Wie hoch ist der zusätzliche bedarf zu den noch in Dienst stehenden 56 Fahrzeugen.
4. Wann ist die erste auslieferung nach Niedersachsen geplant.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2017
  • Frist
    15. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind für das …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LF Kat´s auslieferung Niedersachsen [#25306]
Datum
13. November 2017 21:06
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für das Jahr 2018 auslieferungen von Fahrzeugen des Typen LF Kat´s in Niedersachsen geplant wenn ja in welcher höhe. 2. Bis wann sollen alle Fahrzeuge in Niedersachsen ersatzt sein. 3. Wie hoch ist der zusätzliche bedarf zu den noch in Dienst stehenden 56 Fahrzeugen. 4. Wann ist die erste auslieferung nach Niedersachsen geplant.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LF Kat´s auslieferung Niedersachsen“ vom 13.11…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LF Kat´s auslieferung Niedersachsen [#25306]
Datum
15. Dezember 2017 14:26
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LF Kat´s auslieferung Niedersachsen“ vom 13.11.2017 (#25306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306] Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sei vielen Dank für Ihre Anfrage. …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306]
Datum
18. Dezember 2017 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sei vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei erhalten Sie die Auskünfte unseres Hauses auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG zur LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306]. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich fü…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306]
Datum
18. Dezember 2017 21:05
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich für die ausführliche Antwort. Hätte aber noch ein paar fragen und zwar schreiben sie das derzeit ein Rahmenvertrag geschlossen wurde für 306 Fahrzeuge bis 2020. 1. In welchen Staffelungen die Fahrzeuge jährlich (wenn bekannt) geliefert werden? 2. Werden zuerst ältere Fahrzeuge (25 und älter) ausgetauscht oder erst fehlende Fahrzeuge ergenzt? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
AW: LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306] Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachr…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: LF KatS Auslieferung Niedersachsen [#25306]
Datum
19. Dezember 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
87,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die weiterführenden Fragen zur Thematik "LF KatS Auslieferung Niedersachsen". Ihre Fragen zum angesprochenen Rahmenvertrag (306 Fahrzeuge bis 2020) können wir Ihnen wie folgt beantworten: 1. In welchen Staffelungen werden die Fahrzeuge jährlich (wenn bekannt) geliefert? Verbindlich bestellt sind für das Jahr 2018 71 Stück und für das Jahr 2019 37 Stück. Die vereinbarten Optionsmengen werden im Rahmen der verfügbaren HH-Mittel abgerufen; eine konkrete Staffelung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 2. Werden zuerst ältere Fahrzeuge (25 und älter) ausgetauscht oder erst fehlende Fahrzeuge ergänzt? Die Einsatzfahrzeuge des Bundes im Katastrophenschutz der Länder werden nicht nach bestimmten Laufzeiten, sondern aufgrund wirtschaftlicher Kriterien im Einzelfall von einem Sachverständigen ausgesondert. Insoweit werden neue Fahrzeuge stets den Ländern zugewiesen, die zum Zeitpunkt der Verteilung den größten prozentualen Bedarf aufweisen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen