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Liberalisierung der Führerscheinprüfung

Kann das Ministerium eine Auskunft geben, ob bzw. wann geplant ist, die Führerscheinprüfungen nach §§16,17 FeV zu liberalisieren, sprich diese dem Markt zugänglich zu machen, so dass auch andere Prüforganisationen die Prüfungen durchführen können.
Der TÜV als Prüforganisation ist stark überlastet, und es kommt immer wieder zu Terminverschiebungen, die sowohl Prüflingen, als auch Fahrlehrern an die Substanz gehen. Die Politik ist nun gefragt, die Führerscheinprüfung zu reformieren, und das Quasi-Monopol des TÜV zu beseitigen, sowie es die Freie Demokratische Partei im Koalitionsvertrag der Bundesregierung besiegelt hat

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liberalisierung der Führerscheinprüfung [#259729]
Datum
27. September 2022 12:24
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann das Ministerium eine Auskunft geben, ob bzw. wann geplant ist, die Führerscheinprüfungen nach §§16,17 FeV zu liberalisieren, sprich diese dem Markt zugänglich zu machen, so dass auch andere Prüforganisationen die Prüfungen durchführen können. Der TÜV als Prüforganisation ist stark überlastet, und es kommt immer wieder zu Terminverschiebungen, die sowohl Prüflingen, als auch Fahrlehrern an die Substanz gehen. Die Politik ist nun gefragt, die Führerscheinprüfung zu reformieren, und das Quasi-Monopol des TÜV zu beseitigen, sowie es die Freie Demokratische Partei im Koalitionsvertrag der Bundesregierung besiegelt hat
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail. Zu Ihrer Frage, ob das Ministerium …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Liberalisierung der Führerscheinprüfung [#259729]
Datum
28. September 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail. Zu Ihrer Frage, ob das Ministerium eine Auskunft geben, ob bzw. wann geplant ist, die Führerscheinprüfungen nach §§ 16,17 FeV zu liberalisieren, sprich diese dem Markt zugänglich zu machen, so dass auch andere Prüforganisationen die Prüfungen durchführen können, kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes erfolgten Vereinbarung "das Monopol bei der Fahrerlaubnisprüfung unter Wahrung geltender Qualitätsstandards" aufzuheben, wurde vom Bundesverkehrsministerium eine Bund-Länder-AG einberufen, die die Möglichkeiten für eine Umsetzung des Beschlusses diskutiert. Mit freundlichen Grüßen