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Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc.

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Informationen über die aktuellen Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung im Land durch Werbetafeln, Schaufenster etc..

Welche Maßnahmen sie bereits getroffen oder geplant haben. Welche weiteren Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben sie geplant haben, insbesondere um geschäftliche Schaufenster und Werbetafeln einzuschränken.

Welche Informations-Materialen für die Bevölkerung haben sie geplant, oder wollen sie planen.

Über eine detaillierte und ausführliche Antwort, freue ich mich.

Der Landkreis OHV hat mich an sie als Zuständige Behörde verwiesen, für Lichtverschmutzung die nicht durch Straßenbeleuchtung verursacht ist, sondern geschäftlich bzw. werblich bedingt ist.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
26. Mai 2023 12:05
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die aktuellen Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung im Land durch Werbetafeln, Schaufenster etc.. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Maßnahmen sie bereits getroffen oder geplant haben. Welche weiteren Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben sie geplant haben, insbesondere um geschäftliche Schaufenster und Werbetafeln einzuschränken. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Informations-Materialen für die Bevölkerung haben sie geplant, oder wollen sie planen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Über eine detaillierte und ausführliche Antwort, freue ich mich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Landkreis OHV hat mich an sie als Zuständige Behörde verwiesen, für Lichtverschmutzung die nicht durch Straßenbeleuchtung verursacht ist, sondern geschäftlich bzw. werblich bedingt ist. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine unverzügliche Antw…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
30. Mai 2023 13:26
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine unverzügliche Antwort kann ich leider nicht geben. Jedoch werde ich Ihnen Information zu Lichtverschmutzung oder eine kompetent Ansprechpartner mitteilen, sobald ich mich schlau gemacht habe. Hintergrund: T21 ist als Überwachungsreferat angelegt, sodass ich keine Informationen zu geplanten Gesetzesvorhaben habe. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Gesetzgeber in Land( hier: Landtag des Landes Brandenburg, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, Pressesprecher: Gerold Büchner Telefon: (0331) 966-1035). Mit freundlichen Grüßen