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Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc.

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Informationen über die aktuellen Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung im Land durch Werbetafeln, Schaufenster etc..

Welche Maßnahmen sie bereits getroffen oder geplant haben. Welche weiteren Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben sie geplant haben, insbesondere um geschäftliche Schaufenster und Werbetafeln einzuschränken.

Welche Informations-Materialen für die Bevölkerung haben sie geplant, oder wollen sie planen.

Über eine detaillierte und ausführliche Antwort, freue ich mich.

Der Landkreis OHV hat mich an sie als Zuständige Behörde verwiesen, für Lichtverschmutzung die nicht durch Straßenbeleuchtung verursacht ist, sondern geschäftlich bzw. werblich bedingt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
26. Mai 2023 12:05
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die aktuellen Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung im Land durch Werbetafeln, Schaufenster etc.. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Maßnahmen sie bereits getroffen oder geplant haben. Welche weiteren Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben sie geplant haben, insbesondere um geschäftliche Schaufenster und Werbetafeln einzuschränken. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Informations-Materialen für die Bevölkerung haben sie geplant, oder wollen sie planen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Über eine detaillierte und ausführliche Antwort, freue ich mich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Landkreis OHV hat mich an sie als Zuständige Behörde verwiesen, für Lichtverschmutzung die nicht durch Straßenbeleuchtung verursacht ist, sondern geschäftlich bzw. werblich bedingt ist. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine unverzügliche Antw…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
30. Mai 2023 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine unverzügliche Antwort kann ich leider nicht geben. Jedoch werde ich Ihnen Information zu Lichtverschmutzung oder eine kompetent Ansprechpartner mitteilen, sobald ich mich schlau gemacht habe. Hintergrund: T21 ist als Überwachungsreferat angelegt, sodass ich keine Informationen zu geplanten Gesetzesvorhaben habe. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Gesetzgeber in Land( hier: Landtag des Landes Brandenburg, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, Pressesprecher: Gerold Büchner Telefon: (0331) 966-1035). Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Vollzugsbehörde ist das LfU für die Kon…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Antwort zur Anfrage: Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
6. Juni 2023 11:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Vollzugsbehörde ist das LfU für die Kontrolle der Einhaltung bestehender Regelungen zuständig. Da sich ihre Anfrage nicht auf eine konkrete beschwerderelevante und überprüfbare Situation bezieht, haben wir im Folgenden einige Punkte zu Lichtimmissionen zusammengestellt: Aus dem Bereich Überwachung: Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Gesetzgeber hat bisher keine Regelungen zur Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsgrenzen für Lichtimmissionen erlassen und auch nicht in Aussicht gestellt. Die Licht-Leitlinie des Landes Brandenburg vom 16.4.2014 mit der Änderung vom 13.10.2021 gibt Maßstäbe zur Beurteilung der Lästigkeitswirkung an. Eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 22 Absatz 1 BImSchG tritt in der Regel auf, wenn die unter Nummer 4.1 beziehungsweise Nummer 5.2 dieser Leitlinie angegebenen Immissionsrichtwerte überschritten werden. Zusätzlich weist die Nummer 7 der Lichtleitlinie auf die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - und Vorschläge zu deren Minderung hin. Aus dem Bereich Planungs -und Genehmigungsverfahren/Naturschutz: Bei der Prüfung aller naturschutzrechtlichen und fachlichen Belange in den Planungs -und Genehmigungsverfahren auf Landesebene zB. bei BImSchG verfahren und einigen Bebauungsplänen aber auch bei Anträgen in Zuständigkeit der Landkreise durch die Untere Naturschutzbehörde wird das Thema Licht in der Eingriffsregelung gemäß §§14.15 BNatSchG abgearbeitet. Hierbei wird geprüft, ob durch das Vorhaben negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna bestehen. Dabei wird auch die Gruppe der Insekten betrachtet. Insbesondere sind alle Nachtfalterarten betroffen, da für sie die nächtliche Dauerbeleuchtung zur Todesfalle wird. Aber auch alle anderen Insekten sind in ihrem Lebenszyklus bedroht. Daher werden als Vermeidungsmaßnahmen, welche zur Eingriffsminimierung dienen, Festlegungen zu entsprechenden technischen Beleuchtungen getroffen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre ausführliche Antwort und die Hinweise zu den be…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zur Anfrage: Licht-Verschmutzung durch Werbetafeln, Schaufenster etc. [#279868]
Datum
6. Juni 2023 11:48
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre ausführliche Antwort und die Hinweise zu den bestehenden Gesetzen. Ich habe die Anfrage als erfolgreich abgeschlossen von meiner Seite. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279868/