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Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und nächtl. Leuchtreklame + allg. Beleuchtung

da die Lichtverschmutzung immer mehr zunimmt und wesentliche Auswirkungen auf Tiere und Menschen innerhalb eines Stadtgebietes hat, ist es von allg. Interesse diese so stark wie möglich zu reduzieren.

- welche Maßnahmen hat die Stadt Kiel bereits ergriffen um die Lichtverschmutzung zu senken?
- Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie für die Zukunft zu Vermeidung/Verringerung der Lichtverschmutzung im innerstädtischen Bereich in Bezug auf:
- Straßenbeleuchtung?
- Leuchtreklame in/an Geschäften/Kreuzfahrer?

- Welche finanziellen Mittel sollen eingesetzt werde und in welchem Zeitrahmen?
- Gibt es eine, bzw. ist eine gesetzliche Vorgabe geplant?

Ergebnis der Anfrage

Leider sind die Informationen nicht bei dem Land vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: da die Lichtverschmutzung i…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und nächtl. Leuchtreklame + allg. Beleuchtung [#223952]
Datum
25. Juni 2021 10:15
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da die Lichtverschmutzung immer mehr zunimmt und wesentliche Auswirkungen auf Tiere und Menschen innerhalb eines Stadtgebietes hat, ist es von allg. Interesse diese so stark wie möglich zu reduzieren. - welche Maßnahmen hat die Stadt Kiel bereits ergriffen um die Lichtverschmutzung zu senken? - Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie für die Zukunft zu Vermeidung/Verringerung der Lichtverschmutzung im innerstädtischen Bereich in Bezug auf: - Straßenbeleuchtung? - Leuchtreklame in/an Geschäften/Kreuzfahrer? - Welche finanziellen Mittel sollen eingesetzt werde und in welchem Zeitrahmen? - Gibt es eine, bzw. ist eine gesetzliche Vorgabe geplant?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223952/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und nächtl. Leuchtreklame + allg. Beleuchtung [#223952]
Datum
27. Juli 2021 07:29
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und nächtl. Leuchtreklame + allg. Beleuchtung“ vom 25.06.2021 (#223952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223952/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir leider erst heute zugeleitet. Da Sie mit Ihrer Anfrage Belange de…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung und nächtl. Leuchtreklame + allg. Beleuchtung [#223952]
Datum
28. Juli 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir leider erst heute zugeleitet. Da Sie mit Ihrer Anfrage Belange der Landeshauptstadt Kiel und nicht des Landes ansprechen, schlage ich vor, dass Sie sich direkt an die Stadtverwaltung, z.B. Kontakt zu kiel.de<https://www.kiel.de/de/_info/kontakt.php> wenden. Über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen liegen hier keine Informationen vor. Als Information habe ich die "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) beigefügt. Eventuell finden Sie darin bereits einige Antworten. Warum Ihre Anfrage durch den Webservice "fragdenstaat" an die Stadt Kiel geleitet wurde, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen