Lichtverschmutzung in Frankfurt Oder

in der Stadt Frankfurt Oder werden immer wieder Projekte vorgestellt und gefeiert die eine extreme Lichtverschmutzung mit sich bringen.

So wurde zuletzt mit einem extrem hohem Kostenaufwand die Stadtbrücke angestrahlt.
Ein Jahr zuvor hat man sich seitens der Stadtverwaltung damit geschmückt das jetzt der Oderturm ja noch stärker durch neue LED-Technik leuchten würde.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

Thema: Kosten
1. Welche Kosten sind entstanden für die Beleuchtung der Stadtbrücke, wie haben sich diese Kosten seitdem geplant wurde ggf. verteuert und aus welchen Mitteln wurde diese bezahlt.
2. Wann und von wem wurde diese Entscheidung gefällt und auch ggf. höhere Kosten abgesegnet, insbesondere bei kommunalen Mitteln.
3. Die Stadt Frankfurt Oder sagt immer wieder man hätte für dieses und jenes kein Geld, wie viele Straßenlaternen hätte man für die kommunalen Eigenmittel gegen energiesparende und lichtverschmutzungsarme Straßenlaternen austauschen können.

Thema: Lichtverschmutzung
1. Wurde das Thema Lichtverschmutzung in der Stadt Frankfurt Oder schon einmal ananylisert (Oderturm, Stadtbrücke, Leuchtwerbung, Anstrahlung von Gebäuden, LED-Leuchtreklameboards, ...)?
2. Wurde in die politische Entscheidung seitens der Politik, Verwaltung oder Fördermittelgeber ein Gutachten erstellt zur Lichtverschmutzung und dessen Folgen?
3. Ist man sich bei der Stadtverwaltung darüber bewusst welche Auswirkungen die Beleuchtung der Oderbrücke auf die pschychische Belastung für Menschen haben kann (insbesondere wenn man sich anschaut welch ein Lichtkegel nach oben hin wegstrahlt, laut Bildern)?
4. Ist man sich bei der Stadtverwaltung bewusst welche Schäden für die Pflanzen und Tierwelt durch Lichtverschmutzung entstehen können? Insektensterben, Veränderung des Tag/Nachtzyklus bei Vögeln, Schäden für den Fischbestand in der Oder.

Abschließend:
Ist seitens der Stadtverwaltung geplant sich dem Thema Lichtverschmutzung anzunehmen:
wenn ja -> wie
wenn nein -> warum ignoriert man dieses Problem
Es kann insbesondere nicht sein das man seitens der Stadt Fridays for Future durch die entsprechende Behördenleiterin unterstützt und reden hält und auf der anderen die Umwelt mit Füßen tritt.

Vorschläge zur Verbesserung:
Ist es geplant die Beleuchtung des Oderturms per Amtsverfügung in Zukunft nachts ausschalten zu lassen um etwas für den Umweltschutz zu tun?
Ist geplant die Beleuchtung der Brücke zu reduzieren auf z.B. eine Stunde am Abend oder noch besser nur am Wochenende?

Auf Links zur Lichtverschmutzung und seinen Folgen verzichte ich, diese sind durch genügend Studien ausreichend belegt.

Ich bitte um die Veröffentlichung alle Unterlagen zu den Themen Lichtverschmutzung die Stadt Frankfurt Oder betreffend, zu den Kosten der Beleuchtung der Oderbrücke und sonstiger im Zusammenhang mit dieser Anfrage stehenden Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtverschmutzung in Frankfurt Oder [#232445]
Datum
5. November 2021 21:44
An
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Stadt Frankfurt Oder werden immer wieder Projekte vorgestellt und gefeiert die eine extreme Lichtverschmutzung mit sich bringen. So wurde zuletzt mit einem extrem hohem Kostenaufwand die Stadtbrücke angestrahlt. Ein Jahr zuvor hat man sich seitens der Stadtverwaltung damit geschmückt das jetzt der Oderturm ja noch stärker durch neue LED-Technik leuchten würde. Hierzu habe ich folgende Fragen: Thema: Kosten 1. Welche Kosten sind entstanden für die Beleuchtung der Stadtbrücke, wie haben sich diese Kosten seitdem geplant wurde ggf. verteuert und aus welchen Mitteln wurde diese bezahlt. 2. Wann und von wem wurde diese Entscheidung gefällt und auch ggf. höhere Kosten abgesegnet, insbesondere bei kommunalen Mitteln. 3. Die Stadt Frankfurt Oder sagt immer wieder man hätte für dieses und jenes kein Geld, wie viele Straßenlaternen hätte man für die kommunalen Eigenmittel gegen energiesparende und lichtverschmutzungsarme Straßenlaternen austauschen können. Thema: Lichtverschmutzung 1. Wurde das Thema Lichtverschmutzung in der Stadt Frankfurt Oder schon einmal ananylisert (Oderturm, Stadtbrücke, Leuchtwerbung, Anstrahlung von Gebäuden, LED-Leuchtreklameboards, ...)? 2. Wurde in die politische Entscheidung seitens der Politik, Verwaltung oder Fördermittelgeber ein Gutachten erstellt zur Lichtverschmutzung und dessen Folgen? 3. Ist man sich bei der Stadtverwaltung darüber bewusst welche Auswirkungen die Beleuchtung der Oderbrücke auf die pschychische Belastung für Menschen haben kann (insbesondere wenn man sich anschaut welch ein Lichtkegel nach oben hin wegstrahlt, laut Bildern)? 4. Ist man sich bei der Stadtverwaltung bewusst welche Schäden für die Pflanzen und Tierwelt durch Lichtverschmutzung entstehen können? Insektensterben, Veränderung des Tag/Nachtzyklus bei Vögeln, Schäden für den Fischbestand in der Oder. Abschließend: Ist seitens der Stadtverwaltung geplant sich dem Thema Lichtverschmutzung anzunehmen: wenn ja -> wie wenn nein -> warum ignoriert man dieses Problem Es kann insbesondere nicht sein das man seitens der Stadt Fridays for Future durch die entsprechende Behördenleiterin unterstützt und reden hält und auf der anderen die Umwelt mit Füßen tritt. Vorschläge zur Verbesserung: Ist es geplant die Beleuchtung des Oderturms per Amtsverfügung in Zukunft nachts ausschalten zu lassen um etwas für den Umweltschutz zu tun? Ist geplant die Beleuchtung der Brücke zu reduzieren auf z.B. eine Stunde am Abend oder noch besser nur am Wochenende? Auf Links zur Lichtverschmutzung und seinen Folgen verzichte ich, diese sind durch genügend Studien ausreichend belegt. Ich bitte um die Veröffentlichung alle Unterlagen zu den Themen Lichtverschmutzung die Stadt Frankfurt Oder betreffend, zu den Kosten der Beleuchtung der Oderbrücke und sonstiger im Zusammenhang mit dieser Anfrage stehenden Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232445/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lichtverschmutzung in Frankfurt Oder“ vom 05.1…
An Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lichtverschmutzung in Frankfurt Oder [#232445]
Datum
7. Dezember 2021 07:41
An
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lichtverschmutzung in Frankfurt Oder“ vom 05.11.2021 (#232445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232445/

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Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Beantwortung der Anfrage 232445 vom 05.11.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.11.2021 über die Plattfo…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Betreff
Beantwortung der Anfrage 232445 vom 05.11.2021
Datum
10. Dezember 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 05.11.2021 über die Plattform „fragdenstaat.de“ wird durch die Stadt Frankfurt (Oder) wie folgt beantwortet: Anfrage In der Stadt Frankfurt (Oder) werden immer wieder Projekte vorgestellt und gefeiert die eine extreme Lichtverschmutzung mit sich bringen. So wurde zuletzt mit einem extrem hohen Kostenaufwand die Stadtbrücke angestrahlt. Ein Jahr zuvor hat man sich seitens der Stadtverwaltung damit geschmückt das jetzt der Oderturm ja noch stärker durch neue LED-Technik leuchten würde. Hierzu habe ich folgende Fragen: Thema: Kosten 1. Welche Kosten sind entstanden für die Beleuchtung der Stadtbrücke, wie haben sich diese Kosten seitdem geplant wurde ggf. verteuert und aus welchen Mitteln wurde diese bezahlt? 2. Wann und von wem wurde diese Entscheidung gefällt und auch ggf. höhere Kosten abgesegnet, insbesondere bei kommunalen Mitteln? 3. Die Stadt Frankfurt Oder sagt immer wieder man hätte für dieses und jenes kein Geld, wie viele Straßenlaternen hätte man für die kommunalen Eigenmittel gegen energiesparende und lichtverschmutzungsarme Straßenlaternen austauschen können? Thema: Lichtverschmutzung 1. Wurde das Thema Lichtverschmutzung in der Stadt Frankfurt (Oder) schon einmal ananylisert (Oderturm, Stadtbrücke, Leuchtwerbung, Anstrahlung von Gebäuden, LED-Leuchtreklameboards, ...)? 2. Wurde in die politische Entscheidung seitens der Politik, Verwaltung oder Fördermittelgeber ein Gutachten erstellt zur Lichtverschmutzung und dessen Folgen? 3. Ist man sich bei der Stadtverwaltung darüber bewusst welche Auswirkungen die Beleuchtung der Oderbrücke auf die pschychische Belastung für Menschen haben kann (insbesondere, wenn man sich anschaut welch ein Lichtkegel nach oben hin wegstrahlt, laut Bildern)? 4. Ist man sich bei der Stadtverwaltung bewusst welche Schäden für die Pflanzen und Tierwelt durch Lichtverschmutzung entstehen können? Insektensterben, Veränderung des Tags/Nachtzyklus bei Vögeln, Schäden für den Fischbestand in der Oder. Abschließend: Ist seitens der Stadtverwaltung geplant sich dem Thema Lichtverschmutzung anzunehmen: wenn ja -> wie, wenn nein -> warum ignoriert man dieses Problem Es kann insbesondere nicht sein das man seitens der Stadt Fridays for Future durch die entsprechende Behördenleiterin unterstützt und reden hält und auf der anderen die Umwelt mit Füßen tritt. Vorschläge zur Verbesserung: Ist es geplant die Beleuchtung des Oderturms per Amtsverfügung in Zukunft nachts ausschalten zu lassen, um etwas für den Umweltschutz zu tun? Ist geplant die Beleuchtung der Brücke zu reduzieren auf z.B. eine Stunde am Abend oder noch besser nur am Wochenende? Auf Links zur Lichtverschmutzung und seinen Folgen verzichte ich, diese sind durch genügend Studien ausreichend belegt. Ich bitte um die Veröffentlichung alle Unterlagen zu den Themen Lichtverschmutzung die Stadt Frankfurt (Oder) betreffend, zu den Kosten der Beleuchtung der Oderbrücke und sonstiger im Zusammenhang mit dieser Anfrage stehenden Dokumente. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Antworten zum Themenkomplex Kosten Frage 1: Welche Kosten sind entstanden für die Beleuchtung der Stadtbrücke, wie haben sich diese Kosten, seitdem geplant wurde, ggf. verteuert und aus welchen Mitteln wurde diese bezahlt? Antwort: Die Illumination der Stadtbrücke wird aus dem Kooperationsprogramm INTERREG V A BB-PL 2014-2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Die projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben stellen sich wie folgt dar: 148.427,00 € EFRE-Mittel (85 % Fördersatz) und 26.193,00 € investive Eigenmittel der Stadt. Das sind gesamt 174.620,00 €. Nach der 2. Ausschreibung musste eine Korrektur der veranschlagten Kosten vorgenommen werden. Es bedurfte eine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt i.H.v. 70.000 €. Die Gesamtkosten für Bau- und Planungsleistungen/Infrastruktur wurden mit 242.500 € veranschlagt. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung entstanden einerseits aufgrund von Preissteigerungen auf dem Bau und der Erhöhung der Materialpreise sowie andererseits aufgrund der Forderung des Eigentümers, dem Landesbetrieb für Straßenwesen (LS), nach speziellen Befestigungen jeder einzelnen Lampe (Spezialanfertigung). Des Weiteren stellte sich in Abstimmungsgesprächen mit dem LS heraus, dass eine separate Stromzuführung incl. Verteilerkasten erforderlich war. Gleichzeitig mussten, nach eingehender Prüfung der Lichtintensität, die ursprünglichen handelsüblichen Strahler gegen extra konstruierte Leuchten ersetzt werden. Diese Belange (Preissteigerungen und nachträgliche nicht planbare Anforderungen) führten zu den Mehrkosten, welche intensive Bemühungen der Stadt auf 45.416,00 € (u.a. Senkung von Projektvorbereitungskosten) reduziert werden konnten. Die Finanzierung der Straßenbeleuchtung wurde vom Landesbetrieb für Straßenwesen zu 100 % übernommen. Frage 2: Wann und von wem wurde diese Entscheidung gefällt und auch ggf. höhere Kosten abgesegnet, insbesondere bei kommunalen Mitteln? Antwort: Das Projekt „Bau des Kleistturms, Etappe 1 (Bau des deutsch-polnischen Zentrums Bolfrashaus in Frankfurt (Oder) und Vorbereitungen für den Bau des Kleistturmes in Słubice) bilden die Grundlage für die Maßnahme „Illumination der Stadtbrücke/ Kleisturm und Bolfrashaus, Etappe 2. Die Maßnahme „Illumination der Stadtbrücke“ aus den Kooperationsprogramm INTERREG V A BB-PL2014 -2020 (HFO-Beschlusses 18/HFU/1557 vom 03.12.2018) ist damit Bestandteil des Handlungsplans Frankfurt -Słubice 2010 bis 2020. Beteiligte Projektpartner sind die Gemeinde Słubice als Lead-Partner, die Stadt Frankfurt (Oder), die Arbeiten und Leben in historischen Gebäuden GmbH und die Messe- und Veranstaltung GmbH. Alle Projektpartner sind Begünstigte des Kooperationsprogramms. Die Projektpartner sind gemäß Partnerschaftsvereinbarung vom 04.06.2018 verpflichtet, die im Zuwendungsvertrag festgelegten Beiträge zu dem gemeinsamen Projekt zu erbringen. Dabei unterliegt die städtische Maßnahme, welche im Haushaltsplan der Stadt verankert ist, dem parlamentarischen Prozess und wurde somit auch den Fachausschüssen vorgestellt. Die Einstellung der Eigenmittel i.H.v. 26.193 € im Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder) wurde von der Kämmerin am 15.02.2018 bestätigt. Frage 3: Die Stadt Frankfurt (Oder) sagt immer wieder man hätte für dieses und jenes kein Geld, wie viele Straßenlaternen hätte man für die kommunalen Eigenmittel gegen energiesparende und lichtverschmutzungsarme Straßenlaternen austauschen können? Antwort: Die Maßnahme ist Bestandteil des am 23.03.2018 geschlossenen Zuwendungsvertrages zwischen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Gemeinde Słubice mit dem Projekttitel „Kleistturm und Bolfrashaus, Etappe 2“. Mittel für einen bestimmten Förderzweck, sind zweckgebunden und können nicht für andere Maßnahmen eingesetzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den räumlichen Zusammenhalt beider Städte durch die durchgängige horizontale Beleuchtung darzustellen. Mit der technischen und energetischen Erneuerung des Straßenbeleuchtungsnetzes durch LED-Technik werden darüber hinaus Umweltaspekte berücksichtigt. Derzeit gibt es 1164 LED-Lichtpunkte (14,82%) und 6692 NAV-Lichtpunkte - Natriumdampflampen - 85,18%) in der Stadt. Aus dem investiven Budget 2021 ist die Anschaffung für zusätzliche Lichtpunkte mit LED-Leuchten in der Umsetzung. Des Weiteren werden im Zuge der Erneuerung von Straßenzügen weitere Lichtpunkte umgerüstet und LED-Leuchten aufgebaut, um somit den Stromverbrauch weiter zu reduzieren, eine CO2-Einsparung zu erreichen und mit den zielgerichteten Lichtkegeln natürlich auch die Lichtverschmutzung zu verringern. Antworten zum Themenkomplex Lichtverschmutzung Frage 1: Wurde das Thema Lichtverschmutzung in der Stadt Frankfurt (Oder) schon einmal analysiert (Oderturm, Stadtbrücke, Leuchtwerbung, Anstrahlung von Gebäuden, LED-Leuchtreklameboards, ...)? Antwort: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages definierte 2015 „die kaum noch vorhandene Dunkelheit aufgrund von Beleuchtungen durch künstliches Licht“ als Lichtverschmutzung. Das Thema Beleuchtung ist u.a. in der geplanten Werbesatzung der Stadt Frankfurt (Oder) integriert. Hier wird beispielsweise in § 6 Absatz 12 aufgeführt, dass Lichtwerbeanlagen so anzuordnen sind, dass Belästigungen in Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie eine Blendung von Passanten, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen sind. Weiterhin wird in Absatz 11 aufgeführt, dass die Errichtung von beweglicher, blinkender und Wechsellichtwerbung, Videoboards, Leuchtkästen, akustischer und mit Spiegeln unterlegte Werbeanlagen sowie grelle und fluoreszierende Farben unzulässig ist. Im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen wird das Thema regelmäßig beispielsweise für Gewerbe-/Industriegebiete geprüft. Licht gehört gemäß § 3 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den Immissionen und wird vom Geltungsbereich dieser Regelung erfasst. Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Anzuwenden ist hier die Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie) veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21 vom 28. Mai 2014. Bestandteil der Licht-Leitlinie sind Maßnahmenvorschläge zur Minderung von Lichtimmissionen, welche als Handlungsrichtlinie für die Kommune oder als Festsetzung im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Zum Schutz des Menschen und der Fauna – insbesondere Vögel und Insekten - werden Maßnahmen der Licht-Leitlinie festgesetzt, um schädigende Einflüsse durch Lichtemissionen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Diese Leitlinie ist außerdem von den zuständigen Immissionsschutz-Behörden beim Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Landesimmissionsschutzgesetzes bei der Zulassung und Überwachung von Anlagen in Bezug auf die Prüfung, Messung sowie Beurteilung von Lichtimmissionen zu beachten. Frage 2: Wurde in die politische Entscheidung seitens der Politik, Verwaltung oder Förder- mittelgeber ein Gutachten erstellt zur Lichtverschmutzung und dessen Folgen? Antwort: Im Bereich Natur- und Artenschutz gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung das Thema „Lichtverschmutzung“ gutachterlich einzufordern. Im Bereich des gesetzlichen Natur- und Artenschutzes, wurde geprüft, ob durch das geplante Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf Flora, Fauna sowie Schutzgebiete zu erwarten sind. Da NATURA 2000-Gebiete betroffen sind, erfolgt eine Vorprüfung hinsichtlich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete (siehe Antwort Frage 4). Frage 3: Ist man sich bei der Stadtverwaltung darüber bewusst, welche Auswirkungen die Beleuchtung der Oderbrücke auf die pschychische Belastung für Menschen haben kann (insbesondere, wenn man sich anschaut, welch ein Lichtkegel nach oben hin wegstrahlt, laut Bildern)? Antwort: Die Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf den Menschen sind der Stadtverwaltung grundsätzlich bewusst. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt wird. Die Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie) gibt Maßstäbe zur Beurteilung der Lästigkeitswirkung an. Eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 22 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz tritt in der Regel auf, wenn die unter Nummer 4.1 beziehungsweise Nummer 5.2 der Licht-Leitlinie angegebenen Immissionsrichtwerte überschritten werden. Dies ist hier nicht festzustellen. Frage 4: Ist man sich bei der Stadtverwaltung bewusst welche Schäden für die Pflanzen und Tierwelt durch Lichtverschmutzung entstehen können? Insektensterben, Veränderung des Tags/Nachtzyklus bei Vögeln, Schäden für den Fischbestand in der Oder. Antwort: Auch hier ist die Stadtverwaltung bemüht, die Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt zu berücksichtigen. Allerdings gibt es (noch) keine spezifisch auf Lichtimmissionen ausgerichtete Regelungen im Naturschutzrecht. Sofern aber künstliches Licht nachteilige Auswirkungen auf geschützte Rechtsgüter hervorruft, sind die jeweiligen Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes anwendbar. Dazu zählen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz) und die Regelungen zum allgemeinen und besonderen Gebietsschutz. Bei der Ausgestaltung der Beleuchtung wurden die Belange/Hinweise der unteren Naturschutzbehörde (uNB) in der Stellungnahme vom 2.10.2019 berücksichtigt. Die uNB hat dazu eine FFH-Vorprüfung[1] durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele der NATURA 2000-Gebiete nicht erkennbar waren und daher eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsstudie seitens der uNB nicht für erforderlich gehalten wurde. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Vorfeld in Abstimmung mit dem Fachamt und dem ortsansässigen NABU, hier durch Begutachtung durch einen fachkundigen Naturschützer. Aufgrund der geschlossenen Bauweise konnte ein Vorkommen von Fledermäusen und Gebäudebrüter ausgeschlossen werden. Evtl. Mehlschwalbennester wurden in einer Vorabprüfung vor Beginn der Bauarbeiten nicht gesichtet. Es werden im Stadtgebiet nur Leuchten mit einer zielgerichteten Beleuchtung eingesetzt, um die Lichtverschmutzung so gering wie möglich zu halten. Im Innenstadtbereich ist dies nur bedingt möglich, da hier der gestalterische Anspruch ein wesentliches Entscheidungskriterium darstellt. Des Weiteren werden, soweit es möglich ist, Leuchten mit 2500 Kelvin verbaut, die eine geringe Anziehung gegenüber Insekten haben. Es wird darauf geachtet, das Beleuchtungsniveau in der Stadt nicht weiter zu erhöhen. Dabei wird versucht die Straßenbeleuchtung so zu planen, dass sie den Mindestanforderungen genügt und langfristig die Lichtverschmutzung im gesamten Stadtraum reduziert wird. Abschließend Frage 1: Ist seitens der Stadtverwaltung geplant sich dem Thema Lichtverschmutzung anzunehmen, wenn ja -> wie? Antwort: Mit vollständigem Inkrafttreten des 3. BNatSchGÄnderungsG (Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. August 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 30.08.2021, Seite 3908) wird seitens des Gesetzgebers auf Bundesebene eine spezifische Rechtsgrundlage u.a. hinsichtlich der Beleuchtungsthematik geschaffen, welche dann im Verwaltungshandeln Berücksichtigung finden wird. Im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen wird das Thema auch zukünftig gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB regelmäßig berücksichtigt werden. Frage 2: wenn nein -> warum ignoriert man dieses Problem? Es kann insbesondere nicht sein, dass man seitens der Stadt Fridays for Future durch die entsprechende Behördenleiterin unterstützt und reden hält und auf der anderen die Umwelt mit Füßen tritt. Antwort: siehe Antwort zu Frage 1 Vorschläge zur Verbesserung Fragen: Ist es geplant, die Beleuchtung des Oderturms per Amtsverfügung in Zukunft nachts ausschalten zu lassen, um etwas für den Umweltschutz zu tun? Ist geplant die Beleuchtung der Brücke zu reduzieren auf z.B. eine Stunde am Abend oder noch besser nur am Wochenende? Antwort: Diesseits sind keine Pläne bekannt, die Beleuchtung des Oderturms nachts auszuschalten. Ein solches Anliegen wäre mit dem Eigentümer/Vermieter zu erörtern, wenn es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Für die Illumination der Stadtbrücke wurden vorerst folgende Zeiten festgelegt: In den Monaten Oktober bis März wird die Beleuchtung eine halbe Stunde, nachdem die Straßenbeleuchtung angeschaltet wird, und dann bis 22:30 Uhr angeschaltet. In den Monaten April bis September wird eine halbe Stunde, nachdem die Straßenbeleuchtung angeschaltet wird, und dann bis Mitternacht die Beleuchtung angeschaltet. Zu bestimmten Anlässen und Veranstaltungen können die Beleuchtungszeiten geändert werden. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte und bitte die zeitliche Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage krankheitsbedingt zu entschuldigen. Abschließend wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen