Lichtwellenleiter Bonn

- Geoinformationen zur Lage von Lichtwellenleitern auf Bonner Stadtgebiet

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juni 2016
  • Frist
    16. Juli 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtwellenleiter Bonn [#17083]
Datum
14. Juni 2016 15:48
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Geoinformationen zur Lage von Lichtwellenleitern auf Bonner Stadtgebiet
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihre Anfrage v. 14.06.2016 z. Lichtwellenleitern Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren bei der S…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage v. 14.06.2016 z. Lichtwellenleitern
Datum
22. Juni 2016 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren bei der Stadt am 14.06.2016 eingegangenen Antrag auf Zusendung von Geoinformationen zur Lage von Lichtwellenleitern auf Bonner Stadtgebiet. Die Anfrage wurde mir wegen meiner Zuständigkeit für die Bearbeitung von IFG-Angelegenheiten weitergeleitet. Leider kann ich Ihnen die gewünschte Information nicht zukommen lassen. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW würde sich ein Anspruch auf Zugang nur auf vorhandene Informationen beziehen. Nach Rückmeldung der von mir in dieser Angelegenheit beteiligten Fachämter liegen bei der Stadt Bonn aber Geoinformationen zur Lage von Lichtwellenleitern auf Bonner Stadtgebiet nicht vor. Die Stadt selbst ist nicht Netzbetreiberin. Mit freundlichen Grüßen