Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt

Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, weshalb auf Internetseiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [*] stets der Begriff "Lichtsignalanlage" verwendet wird, obwohl direchtliche Bezeichnung, gemäß § 43 Abs. 1 StVO, Lichtzeichenanlage lautet.

Desweiteren bitte ich um Auskunft, weshalb nicht sämtliche Lichtzeichenanlagen unter www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen aufgeführt sind. -Meiner Meinung nach fehFerner möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass bei vielen LZA die Geodaten fehlerhaft sind.

[*]
www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen
www.geoport-hro.de/desktop
https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_verkehrsanlagen/verkehrsplanung_oepnv/251544

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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An Amt für Verkehrsanlagen Rostock Details
Von
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Betreff
Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt [#164804]
Datum
24. August 2019 20:08
An
Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Amt für Verkehrsanlagen Rostock Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, weshalb auf Internetseiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [*] stets der Begriff "Lichtsignalanlage" verwendet wird, obwohl direchtliche Bezeichnung, gemäß § 43 Abs. 1 StVO, Lichtzeichenanlage lautet. Desweiteren bitte ich um Auskunft, weshalb nicht sämtliche Lichtzeichenanlagen unter www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen aufgeführt sind. -Meiner Meinung nach fehFerner möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass bei vielen LZA die Geodaten fehlerhaft sind. [*] www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen www.geoport-hro.de/desktop https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_verkehrsanlagen/verkehrsplanung_oepnv/251544 Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! ________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt [#164804]
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Von
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Fax
Betreff
Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt [#164804]
Datum
24. August 2019 20:09
An
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Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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28,4 KB
Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Amt für Verkehrsanlagen eingegangen und ist in Bearbeitung. Mit fre…
Von
Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Betreff
Antw: Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt [#164804]
Datum
28. August 2019 09:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Amt für Verkehrsanlagen eingegangen und ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Lichtzeichenanlage = Lichtsignalanlage Sehr geehrteAntragsteller/in die Verkehrsampel wird in den deutschsprachig…
Von
Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Lichtzeichenanlage = Lichtsignalanlage
Datum
5. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
631,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die Verkehrsampel wird in den deutschsprachigen Ländern unterschiedlich bezeichnet. So wird sie als Verkehrseinrichtung in Deutschland nach§ 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Lichtzeichenanlage (LZA) bezeichnet. ln den technischen Regelwerken in Deutschland (Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) wird der Begriff Lichtsignalanlage (LSA) verwendet. Beide Bezeichnungen beschreiben dieselbe Verkehrseinrichtung. LZA ist die verkehrsrechtliche Bezeichnung, daher oft von Polizei und Gericht verwendet. LSA ist die technische Bezeichnung, die vorwiegend von Verkehrsingenieuren und Fachämtern benutzt wird. ln der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird die technische Bezeichnung- Lichtsignalanlage (LSA) verwendet. Die in der Alltagssprache für eine Lichtsignalanlage verwendeten Begriffe "Ampelanlage" oder kürzer "Ampel" werden vorrangig von Medien und Bürgern verwendet. Dabei ist manchmal die gesamte Anlage gemeint, manchmal auch nur ein Signalmast oder gar nur ein Signalgeber. Eine Lichtsignalanlage setzt sich aber aus vielen technischen Details zusammen. Dazu gehört an erste Stelle das Steuergerät welches sich im Steuerschrank oder Steuerbaus im Bereich der Nebenanlage befindet. Des Weiteren gehören alle Maste mit Signalgebern, Tastern, Wärmebildkameras, lnduktivschleifen, Radardetektoren, Verkehrszeichen am LSA-Mast sowie die gesamte unterirdische Verkabelung mit Schächten und Schutzrohren zu einer LSA. Im Geoport (www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen) werden alle LSA, die sich in der Straßenbaulast (Verantwortung) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden, dargestellt. Dabei sind von jeder LSA der Standort des Steuergerätes sowie die Maststandorte eingetragen. Mit freundlichen Grüßen