Lichtzeichenanlagen (LZA) in der der Hanse- und Universitätsstadt
Amt für Verkehrsanlagen Rostock
Antrag nach dem IFG M-V
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, weshalb auf Internetseiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [*] stets der Begriff "Lichtsignalanlage" verwendet wird, obwohl direchtliche Bezeichnung, gemäß § 43 Abs. 1 StVO, Lichtzeichenanlage lautet.
Desweiteren bitte ich um Auskunft, weshalb nicht sämtliche Lichtzeichenanlagen unter www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen aufgeführt sind. -Meiner Meinung nach fehFerner möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass bei vielen LZA die Geodaten fehlerhaft sind.
[*]
www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen
www.geoport-hro.de/desktop
https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_verkehrsanlagen/verkehrsplanung_oepnv/251544
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. August 2019
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28. September 2019
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