Lichtzeichenanlagen Marburg

- Genehmigung oberer Straßenverkehrsbehörden zum Betrieb von Lichtzeichenanlagen mit mehrpersonigen Abbildungen,
- Kostenaufstellung für Planung und Umbau der Lichtzeichenanlagen für mehrpersonige Abbildungen,
- Beschlusslage zum Umbau der Lichtzeichenanlagen für mehrpersonige Abbildungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Genehmigung ob…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtzeichenanlagen Marburg [#150642]
Datum
14. Juni 2019 15:48
An
Universitätsstadt Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Genehmigung oberer Straßenverkehrsbehörden zum Betrieb von Lichtzeichenanlagen mit mehrpersonigen Abbildungen, - Kostenaufstellung für Planung und Umbau der Lichtzeichenanlagen für mehrpersonige Abbildungen, - Beschlusslage zum Umbau der Lichtzeichenanlagen für mehrpersonige Abbildungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Marburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag, dessen Empfang ich hiermit bestätige. Die von Ihnen ge…
Von
Universitätsstadt Marburg
Betreff
AW: Lichtzeichenanlagen Marburg [#150642]
Datum
18. Juni 2019 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag, dessen Empfang ich hiermit bestätige. Die von Ihnen gewünschte Aktenauskunft werden Sie möglichst zeitnah erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 18. Juni 2019 teilten Sie mir elektronisch mit, die gewünschte Aktenauskunft zeit…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lichtzeichenanlagen Marburg [#150642]
Datum
8. Oktober 2019 10:37
An
Universitätsstadt Marburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 18. Juni 2019 teilten Sie mir elektronisch mit, die gewünschte Aktenauskunft zeitnah zu erhalten. Ich möchte Sie freundlich ersuchen, mich über den aktuellen Stand der Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universitätsstadt Marburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedaure sehr, dass Sie bisher noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund mehre…
Von
Universitätsstadt Marburg
Betreff
WG: Lichtzeichenanlagen Marburg [#150642]
Datum
11. Oktober 2019 13:28
Status
Warte auf Antwort
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6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedaure sehr, dass Sie bisher noch keine Antwort erhalten haben. Aufgrund mehrerer unbesetzter Stellen in der Straßenverkehrsbehörde Marburg ist es aktuell leider nicht möglich, Anfragen so zeitnah zu beantworten, wie dies geboten wäre. Die aktuelle Situation zwingt dazu, die anstehenden Arbeiten sehr stark zu priorisieren und Vorgängen den Vorrang zu geben, die unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Verkehrs haben. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis! Meine Arbeitsplanung sieht vor, dass ich mich abschließend mit Ihrer Anfrage befasse, wenn ich Anfang November an meinen Arbeitsplatz zurückkehre. Die hierzu bereits von mir angeforderten Stellungnahmen liegen schon weitestgehend vor. Mit freundlichen Grüßen