Liebe wen du willst erneut

- alle Informationen über die Zusammenarbeit mit dem Verein https://www.liebewenduwillst.de/, im speziellen des Fachbereichs LSBTI
- alle Informationen über die Beendigung des Präventionsarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V.
- alle Informationen über die Überprüfung der Vorwürfe gegen den Verein Liebe wen du willst e.V.
- jeglichen Schriftverkehr mit dem Verein Liebe wen du willst

in meiner Vorherigen Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/238296 haben sie behauptet, dass keine Zusammenarbeit vorliegen würde. Aus den von Liebe wen du willst veröffentlichten Schreiben geht jedoch eindeutig hervor, dass eine Zusammenarbeit bestand: https://www.youtube.com/watch?v=AUNOzNT__Gc&t=340s bei 5:38

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    18,36 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liebe Antragsteller/in
Datum
25. März 2022 14:35
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Informationen über die Zusammenarbeit mit dem Verein https://www.liebewenduwillst.de/, im speziellen des Fachbereichs LSBTI - alle Informationen über die Beendigung des Präventionsarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V. - alle Informationen über die Überprüfung der Vorwürfe gegen den Verein Liebe wen du willst e.V. - jeglichen Schriftverkehr mit dem Verein Liebe wen du willst in meiner Vorherigen Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/238296 haben sie behauptet, dass keine Zusammenarbeit vorliegen würde. Aus den von Liebe wen du willst veröffentlichten Schreiben geht jedoch eindeutig hervor, dass eine Zusammenarbeit bestand: https://www.youtube.com/watch?v=AUNOzNT__Gc&t=340s bei 5:38
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Berlin
Kostenmitteilung mindestens 18.36€ Gebühr
Von
Landeskriminalamt Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Kostenmitteilung
Datum
31. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
847,8 KB
mindestens 18.36€ Gebühr

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kostenmitteilung [#244610] Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben ist bei mir am 07.04.2022 eingegangen…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenmitteilung [#244610]
Datum
11. April 2022 20:32
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben ist bei mir am 07.04.2022 eingegangen. Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich aufgrund der Kosten, welche meine Erziehungsberechtigten nicht gewillt sind zu übernehmen, von meiner IFG-Anfrage absehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>