Lieferanten von tierischen Produkten

Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Mannheim in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben:
- Bezeichnung des Produkts
- Name des Lieferanten
- Ort des Lieferanten
- Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung?
- Name des Erzeugerbetriebs
- Ort des Erzeugerbetriebs
- Herkunftsland

Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    75,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine tabellari…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
16. Juli 2022 13:26
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Mannheim in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben: - Bezeichnung des Produkts - Name des Lieferanten - Ort des Lieferanten - Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung? - Name des Erzeugerbetriebs - Ort des Erzeugerbetriebs - Herkunftsland Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.0…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
20. August 2022 12:05
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich noch einmal folgendes klarstellen: Sollte Ihnen die angefragte Übersicht nicht vorliegen und eine Erstellung der Übersicht nicht statthaft sein, bitte ich um Übersendung aller Dokumente, aus denen die angefragten Informationen hervorgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.0…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
30. August 2022 17:19
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Studierendenwerk Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und die freundliche Erinnerung. Die etwas ve…
Von
Studierendenwerk Mannheim
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
31. August 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und die freundliche Erinnerung. Die etwas verspätete Reaktion bitten wir aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten zu entschuldigen. Gerne fügen wir in der Anlage die Speisepläne für die Kalenderwochen 27 und 28 bei. Die kennzeichnungspflichtigen Angaben sind den Gerichten direkt zugeordnet. Die in der Legende erläuterte nutzerfreundliche Symbolik hilft unseren Gästen dabei, sich schnell zu orientieren und festzustellen, ob es sich um rein vegane, vegetarische oder fleisch- und fischhaltige Gerichte handelt. Leider können wir nicht alle der von Ihnen angefragten Stichpunkte beantworten. So handelt es sich beim Namen und Ort des Lieferanten sowie des Erzeugerbetriebs nach unserer Einschätzung um personenbezogene Daten, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeben können. Einen weiteren Grund sehen wir in der Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses, das bei einer Veröffentlichung nicht mehr gewährleistet wäre. Bei einer Angabe des Herkunftslands wiederum wäre eine explizite Lieferantennachfrage erforderlich. In diesem Fall würde es sich um ein Erzeugen von Daten handeln, wozu wir nach unserer Kenntnis nicht verpflichtet sind. Ergänzend verweisen wir darauf, dass wir gesetzlich nur dazu verpflichtet sind, den Lieferanten zu kennen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich jedoch Ihrer Rechtsauffassung widersp…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
31. August 2022 18:47
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich jedoch Ihrer Rechtsauffassung widersprechen, was die Herausgabe der Namen und Orte der Lieferanten und Erzeugerbetriebe betrifft, soweit Ihnen diese Informationen vorliegen (nachfolgend: vorliegende Lieferanten- und Erzeugerinformationen). Ich nehme an, dass Sie mir den Zugang zu den vorliegenden Lieferanten- und Erzeugerinformationen auf Grundlage von § 5 Abs. 1 LIFG verwehren. Diese Rechtsnorm dient dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Im Sinne von Art. 4. Nr. 1 DSGVO handelt es sich bei personenbezogenen Daten um "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen". Bei den Lieferanten und Erzeugerbetrieben Ihrer Mensa dürfte es sich wohl kaum um natürliche Personen handeln. Daher ist § 5 Abs. 1 LIFG hier nicht anwendbar. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich personenbezogene Daten natürlicher Personen in Ihren Aufzeichnungen schwärzen dürfen. Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen dem Informationszugang also nicht entgegen. Weiter führen Sie an, dass die Herausgabe der vorliegenden Lieferanten- und Erzeugerinformationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiere (§ 6 LIFG). Informationen werden durch § 6 LIFG analog zu § 6 IFG nur dann als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt, wenn der Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Information hat (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 47). Dieses berechtigte Interesse besteht vor allem dann, wenn die Offenlegung der Information dazu geeignet ist, die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (ebd., Rn. 48). Es ist nicht zu erkennen, wie die Offenlegung der Namen und Orte der Lieferanten und Erzeugerbetriebe und die Tatsache der Geschäftsbeziehung zum Studierendenwerk Mannheim die Wettbewerbsposition der betroffenen Lieferanten und Erzeugerbetriebe nachteilig beeinflussen soll. Insbesondere können anhand der angefragten Informationen keine Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie, und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung der Unternehmen getroffen werden. Anhand dieser Fragen lässt sich aber gerade beurteilen, ob eine Beeinträchtigung der Marktposition möglich ist (VG Berlin Urt. v. 5.11.2012 - VG 2 K 167.11 zum UIG) (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 49). Insbesondere ist ein bloß subjektiv empfundener Nachteil oder Ansehensverlust nicht für das Vorliegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses ausreichend (OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 16.1.2014 - OVG 12 B 50.09; Urt. v. 27.8.2015 - OVG 12 B 35.14; VG Schleswig Urt. v. 25.3.2015 - 8 A 8/14) (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 57). Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Lieferanten und Erzeugerbetriebe im Sinne von § 6 LIFG sind somit nicht betroffen. Zur Beurteilung, ob Geschäftsgeheimnisse des Studierendenwerks betroffen sind, ist zunächst festzustellen, dass der Anspruch auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und der Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG folgt (BVerfG Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 und 2111/03; BVerwG Beschl. v. 27.4.2016 - 20 F 13.15; Jastrow/Schlatmann IFG § 6 Rn. 35 f.) (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 65). Das Studierendenwerk Mannheim ist als juristische Person des öffentlichen Rechts allerdings nicht grundrechtsfähig. Der Gesetzgeber kann zwar möglicherweise den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen öffentlicher Stellen kraft einfachgesetzlicher Regelung den gleichen Schutz zukommen lassen, wenn diese wie ein privater Dritter mit der Absicht der Gewinnerzielung am Markt auftreten (vgl. ebd., Rn. 66-67), allerdings trifft dies für das Studierendenwerk Mannheim nicht zu. So ist beispielsweise in der Satzung des Studierendenwerks Mannheim aufgeführt, dass das Studierendenwerk gemeinnützig tätig ist und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Hier fehlt die Gewinnerzielungsabsicht. Darüber hinaus ist festzustellen, dass laut Ihrem Jahresbericht 2021 die Kostendeckungsquote des Studierendenwerks im Bereich Hochschulgastronomie gerade einmal rund 26 % betrug (ein ähnliches Bild ergibt sich in den Vorjahren). Aufgrund dieses mit öffentlichen Geldern finanzierten Verlustbetriebs können keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Studierendenwerks an den angefragten Informationen bestehen, da es keine Wettbewerbsposition gibt, die ernsthaft gefährdet werden kann (vgl. oben). Darüber hinaus dürfte beim Vergleich der Preise des Studierendenwerks mit anderen Angeboten offenkundig sein, dass das Studierendenwerk eine Wettbewerbsposition innehält, die der eines Monopolisten ähnlich ist. Auch aus diesem Grund hält das Studierendenwerk keine Wettbewerbsposition inne, die ernsthaft gefährdet werden kann. Insgesamt folgt, dass auch keine Geschäftsgeheimnisse des Studierendenwerks Karlsruhe von meinem Ersuchen betroffen sind. Aus den Ausführungen folgt, dass § 6 LIFG als Ausschlusstatbestand ausscheidet. Ich beantrage daher, meinem Antrag auf Informationszugang stattzugeben, soweit er sich auf die Namen und Orte der vorliegenden Lieferanten- und Erzeugerinformationen im Zusammenhang mit den jeweils eingesetzten tierischen Produkten bezieht. Sie erklären, dass Sie gesetzlich nur dazu verpflichtet seien, "den Lieferanten zu kennen". Das mag sein. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 1 Abs. 2 LIFG dazu verpflichtet sind, amtliche Informationen herauszugeben. Gemäß § 3 Abs. 3 sind dabei amtliche Informationen "jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen". In anderen Worten: Maßgeblich ist ausschließlich, ob Ihnen die angefragten Informationen tatsächlich vorliegen, und nicht, ob zur Aufbewahrung der Information eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Bitte teilen SIe mir mit, ob Sie an Ihrer Rechtsauffassung weiterhin festhalten. Ich beantrage, dass Sie aufgrund der vorgebrachten Argumente die Sachlage erneut prüfen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte darum, die Falschschreibung Ihres Namens zu entschuldigen. Außerdem muss …
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
31. August 2022 19:57
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte darum, die Falschschreibung Ihres Namens zu entschuldigen. Außerdem muss es im Absatz 6, unten, natürlich „Studierendenwerk Mannheim“ heißen und nicht „Studierendenwerk Karlsruhe“. Auch hier hat sich versehentlich ein Fehler eingeschlichen - ich bitte um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.0…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
12. Oktober 2022 14:36
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.0…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
25. Oktober 2022 17:58
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich werde nun den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg einschalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ [#253411]
Datum
25. Oktober 2022 18:00
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253411/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil entgegen der Auffassung des Studierendenwerks Lieferantendaten in den allermeisten Fällen keine personenbezogenen Daten darstellen. Ebenso handelt es sich bei den angefragten Daten um keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Zur Begründung möchte ich auf meine Nachricht an das Studierendenwerk Mannheim vom 31.08. verweisen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253411.pdf - 2022-08-31_1-2022-08-31-speiseplne-kw-27-28-studierendenwerk-mannheim.pdf Anfragenr: 253411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253411/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ [#253411]
Datum
25. Oktober 2022 18:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Mannheim
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst eine Bitte: Sie erreichen uns per Mail am besten unter der Adre…
Von
Studierendenwerk Mannheim
Betreff
Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
28. Oktober 2022 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst eine Bitte: Sie erreichen uns per Mail am besten unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Dies ist die Adresse der Geschäftsführung des Studierendenwerks Mannheim (Frau Brandenburger und der Unterzeichner). Sie haben von Frau Brandenburger am 31. August 2022 eine Nachricht zu Ihrer Anfrage erhalten. Somit kann eine Fristüberschreitung von 67 Tagen in Bezug auf Ihre letzte Mailnachricht nicht nachvollzogen werden. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung teilen wir Ihnen mit, dass wir bei einer weiteren Auskunft eine Gebühr erheben müssen. Wir kalkulieren für das mögliche Recherchieren und Aufbereiten der angefragten weiteren Daten einen Personalaufwand von drei Stunden auf Abteilungsleiterebene. Mit unserer Vergütungsstruktur nach TV-L entsteht uns je Stunde ein Bruttopersonalaufwand von gerundet 50 € , mithin eine Gebühr von insgesamt 150 €. Wir sind von den angefragten Studierendenwerken in Baden-Württemberg die kleinste Einheit und werden daher durch seit Monaten spürbaren starken Personalausfall besonders belastet. Um das Tagesgeschäft gerade auch in der Hochschulgastronomie aufrecht erhalten zu können, müssten wir daher Überstunden für die weitere Beantwortung in der dargestellten Größenordnung anordnen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
30. Oktober 2022 23:51
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, meinen Schriftverkehr offenbar an die falsche E-Mail-Adresse gerichtet zu haben. Ich werde ab jetzt die von Ihnen genannte Adresse benutzen. Es freut mich, dass Sie nun offenbar doch in der Lage sind, die angefragten Informationen herauszugeben. Umso mehr bedauere ich, dass Sie beabsichtigen, für die Auskunftserteilung Gebühren in nicht unbeachtlicher Höhe erheben - zu einer Zeit, in der Nachhaltigkeitsfragen gar nicht wichtig genug sein können. Dazu zählt auch, dass Besucher und die Öffentlichkeit, die Sie zum Großteil finanziert, sich ein Bild über Ihre Lieferanten und Lebensmittelhersteller machen können sollten. Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, wie die Beantwortung meiner Anfrage 3 Stunden in Anspruch nehmen soll. Zum Zeitpunkt der Antragstellung habe ich die Daten der letzten 2 Wochen angefragt, also Informationen des Tagesgeschäfts. Bei entsprechend ordnungsgemäßer Aktenführung ist für mich nicht erkennbar, warum die Recherche nach den angefragten Informationen für einen überschaubaren Zeitraum von 2 Wochen so aufwändig sein soll. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass zur manuellen Aufbereitung der Daten keine Notwendigkeit besteht. Sie dürfen mir gerne Ihre bereits vorhandenen Aufzeichnungen schicken, aus denen ich die angefragten Informationen entnehmen kann. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Tatsache eines akuten Personalmangels und die Notwendigkeit von „Überstunden“ keine Grundlage zur Erhebung von Gebühren nach dem LIFG darstellt. Ich möchte daran erinnern, dass ich meine Anfrage bereits vor dreieinhalb Monaten gestellt habe. Aus den genannten Gründen vertrete ich daher weiterhin die Auffassung, dass mein Anliegen als einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 3 LIFG gebührenfrei beantwortet werden kann. Da Ihr akuter Personalmangel zum Großteil sicherlich nicht allein von Ihnen zu vertreten ist, bin ich gerne bereit, über eine zusätzliche, aber angemessene Fristverlängerung hinwegzusehen, wenn Sie die Anfrage tatsächlich gebührenfrei beantworten können. Teilen Sie mir dazu gerne mit, wann Sie die Anfrage beantworten können. In jedem Fall würde ich jedoch den Abschluss der Angelegenheit bis Dezember erbitten. Ich hoffe, dass wir eine gute und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden können. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
(Vermittlungsanfrage vom 25.10.2022) Sehr geehrte Damen und Herren, in Sachen meiner Informationsfreiheitsanfrag…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
30. Oktober 2022 23:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(Vermittlungsanfrage vom 25.10.2022) Sehr geehrte Damen und Herren, in Sachen meiner Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253411) möchte ich Sie darüber informieren, dass das Studierendenwerk Mannheim nun für die Erteilung der gewünschten Auskunft die Erhebung einer Gebühr von 150 Euro beabsichtigt. Dies halte ich für unverhältnismäßig - zur Begründung möchte ich auf meine Nachricht an die Behörde vom 30.10.2022 verweisen, die Sie unter dem Link abrufen können, den ich Ihnen bereits zur Verfügung gestellt habe. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
30. Oktober 2022 23:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie in o.g. Sache unser beigefügtes Schreiben. Mit freun…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253411] - Informationsfreiheit Az. 0221.4-15/387
Datum
2. Dezember 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
908,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie in o.g. Sache unser beigefügtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser angehängtes Schreiben in o.g. Sache. Mit freun…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Az.: 0221.4-15/387 - Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
17. Januar 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unser angehängtes Schreiben in o.g. Sache. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat mir mitgeteil…
An Studierendenwerk Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Az.: 0221.4-15/387 - Lieferanten von tierischen Produkten [#253411]
Datum
11. Februar 2023 19:15
An
Studierendenwerk Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat mir mitgeteilt, dass Sie mittlerweile für meine Informationsfreheitsanfrage nur noch eine Gebühr von 75 Euro anstatt 150 Euro erheben würden. Diese Annäherung freut mich, allerdings habe ich noch offene Fragen, was den tatsächlichen Arbeitsaufwand und die Möglichkeit der Umformulierung der Anfrage zur Aufwands- und Kostenreduktion angeht. Konkret: 1. Welche Unterlagen liegen dem Studierendenwerk Mannheim vor, aus denen Lieferanten, ggf. Bio-Status, Erzeugerbetrieb und Herkunftsland von eingesetzten tierischen Produkten im Mensaessen hervorgehen? 2. Existiert eine Gesamtlieferliste oder ähnliches? 3. Falls Frage 2 bejaht wird: Welche Arten von Informationen sind in dieser Gesamtlieferliste vorhanden? 4. Was sind die Titel der Unterlagen, die das Studierendenwerk Mannheim heranziehen würde, um meine Anfrage zu beantworten? Von der Beantwortung dieser Fragen erhoffe ich mir, beurteilen zu können, ob dem Ziel meiner Anfrage nicht auch durch Übersendung einzelner, bereits vorhandener Dokumente gerecht werden kann, die keiner manuellen Aufbereitung bedürfen. Mir ist bewusst, dass Informationsfreiheitsanfragen wie die meine durchaus einen gewissen Bearbeitungsaufwand abseits des normalen Tagesgeschäfts verursachen. Umso mehr freut es mich, wenn diese Angelegenheit mit möglichst niedrigem Bearbeitungsaufwand für Sie (und damit Kosten für mich) bearbeitet werden kann. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits jetzt im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>