Lieferanten von tierischen Produkten

Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Konstanz in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben:
- Bezeichnung des Produkts
- Name des Lieferanten
- Ort des Lieferanten
- Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung?
- Name des Erzeugerbetriebs
- Ort des Erzeugerbetriebs
- Herkunftsland

Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen.

Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die angeforderten Informationen wurden bereitgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine tabellari…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lieferanten von tierischen Produkten [#253494]
Datum
18. Juli 2022 10:39
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Konstanz in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben: - Bezeichnung des Produkts - Name des Lieferanten - Ort des Lieferanten - Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung? - Name des Erzeugerbetriebs - Ort des Erzeugerbetriebs - Herkunftsland Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 18.0…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253494]
Datum
20. August 2022 12:15
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 18.07.2022 (#253494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich noch einmal folgendes klarstellen: Sollte Ihnen die angefragte Übersicht nicht vorliegen und eine Erstellung der Übersicht nicht statthaft sein, bitte ich um Übersendung aller Dokumente, aus denen die angefragten Informationen hervorgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de Sehr << Ant…
Von
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Betreff
Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de
Datum
23. August 2022 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingt verzögerte Antwort auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de. Mit Ihrer Mail vom 18. Juli 2022 baten Sie um Auskunft darüber, welche tierischen Produkte in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzt wurden. Bezüglich Ihrer Anfrage einer tabellarischen Übersicht übersenden wir Ihnen anbei die Speisepläne der Mensaria Gießberg und der Mensa der HTWG für den angefragten Zeitraum zu. In dem angefragten Zeitraum wurden ausschließlich Bio-zertifizierte Rindfleischprodukte eingesetzt. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle von uns betriebenen Mensen eine Bio-Zertifizierung innehaben, wurde auf die Auszeichnung der Bio- Rindfleischprodukte verzichtet. Die von Ihnen angefragten Informationen hinsichtlich Name und Ort des Lieferanten, sowie Name und Ort des Erzeugerbetriebes können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt und eine Weitergabe dieser Informationen nicht datenschutzkonforn wäre, vgl. § 5 Absatz 1 LIFG. Eine Einwilligung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor. Ungeachtet des Ausschlusses auf Informationszugang aufgrund des Datenschutzes handelt es sich insoweit um Informationen, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter beinhalten. In diesem Fall ist gesetzlich ein Drittbeteiligungsverfahren vorgesehen. Durch die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wird die Bearbeitung Ihres Antrages voraussichtlich mit einem Verwaltungsaufwand verbunden sein, der eine Gebührenpflichtigkeit nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) auslöst. Der einschlägige Gebührenrahmen Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis Teil A, 1.3, sieht einen Gebührenrahmen von (einer ersten überschlägigen Berechnung) bis zu 500 Euro vor. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand im konkreten Fall. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Im Hinblick auf Ihre Nachfrage zum Herkunftsland des tierischen Produktes müsste eine Lieferantennachfrage erfolgen, was einem Erzeugen von Daten gleichkommen würde, wozu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Zwar bedürfen Anträge nach dem LIFG grundsätzlich keiner Begründung seitens des Antragsstellers. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 LIFG jedoch dann eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter berührt. Sollten Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten wollen, bitte ich daher Ihren Antrag zu begründen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]
Seh…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]
Datum
23. August 2022 18:59
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich allerdings Ihrer Rechtsauffassung widersprechen, was die Herausgabe der Namen und Orte der Lieferanten und Erzeugerbetriebe betrifft. Sie verwehren mir den Zugang zu Name und Ort der Lieferanten und Erzeugerbetriebe auf Grundlage von § 5 Abs. 1 LIFG. Diese Rechtsnorm dient dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Im Sinne von Art. 4. Nr. 1 DSGVO handelt es sich bei personenbezogenen Daten um "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen". Bei den Lieferanten und Erzeugerbetrieben Ihrer Mensa dürfte es sich wohl kaum um natürliche Personen handeln. Daher ist § 5 Abs. 1 LIFG hier nicht anwendbar. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich personenbezogene Daten natürlicher Personen in Ihren Aufzeichnungen schwärzen dürfen. Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen dem Informationszugang also nicht entgegen. Weiter führen Sie an, dass der Herausgabe von Namen und Ort der Lieferanten und Erzeugerbetriebe Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiere (§ 6 LIFG). Informationen werden durch § 6 LIFG analog zu § 6 IFG nur dann als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt, wenn der Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Information hat (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 47). Dieses berechtigte Interesse besteht vor allem dann, wenn die Offenlegung der Information dazu geeignet ist, die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (ebd., Rn. 48). Es ist nicht zu erkennen, wie die Offenlegung der Namen und Orte der Lieferanten und Erzeugerbetriebe und die Tatsache der Geschäftsbeziehung zum Studierendenwerk Bodensee die Wettbewerbsposition der betroffenen Lieferanten und Erzeugerbetriebe nachteilig beeinflussen soll. Insbesondere können anhand der angefragten Informationen keine Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie, und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung der Unternehmen getroffen werden. Anhand dieser Fragen lässt sich aber gerade beurteilen, ob eine Beeinträchtigung der Marktposition möglich ist (VG Berlin Urt. v. 5.11.2012 - VG 2 K 167.11 zum UIG) (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 49). Insbesondere ist ein bloß subjektiv empfundener Nachteil oder Ansehensverlust nicht für das Vorliegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses ausreichend (OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 16.1.2014 - OVG 12 B 50.09; Urt. v. 27.8.2015 - OVG 12 B 35.14; VG Schleswig Urt. v. 25.3.2015 - 8 A 8/14) (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 6 Rn. 57). Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Lieferanten und Erzeugerbetriebe im Sinne von § 6 LIFG sind somit nicht betroffen. Da weder § 5 LIFG noch § 6 LIFG anwendbar ist, erübrigt sich die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens (und ebenso die Notwendigkeit einer Begründung). Ich möchte daher an meiner Auffassung festhalten, dass meine Anfrage als einfache Auskunft gebührenfrei bearbeitet werden kann und beantrage, meinem Antrag auf Informationszugang auch in Bezug auf die Namen und Orte der Lieferanten und Erzeugerbetriebe stattzugeben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dennoch an Ihrer Rechtsauffassung festhalten. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ (Studierendenwerk Bodensee) [#253494]
Datum
23. August 2022 19:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253494/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich auf §§ 5, 6 LIFG berufen wird, obwohl beide Ausschlusstatbestände hier nicht anwendbar sind. Zur Begründung verweise ich auf meine Nachricht an das Studierendenwerk Bodensee vom 23.08.2022. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253494.pdf - 2022-08-23_1-image001.jpg - 2022-08-23_1-wochenplan-2022-07-04_1.pdf - 2022-08-23_1-wochenplan-2022-07-04.pdf - 2022-08-23_1-wochenplan-2022-07-11_1.pdf - 2022-08-23_1-wochenplan-2022-07-11.pdf Anfragenr: 253494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253494/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ (Studierendenwerk Bodensee) [#253494]
Datum
23. August 2022 19:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371
Datum
29. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
832,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
838,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az: 0221.4-15/371 [#253494] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informati…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az: 0221.4-15/371 [#253494]
Datum
1. September 2022 13:54
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 18.07.2022 (#253494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte auf meine Nachricht vom 23. August an [geschwärzt] verweisen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
AW: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494] Seh…
Von
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Betreff
AW: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]
Datum
7. September 2022 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir werden uns Ihrer Anfrage annehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen urlaubsbedingt erst in KW 40 antworten werden. Mit freundlichen Grüßen
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
WG: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494] Seh…
Von
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Betreff
WG: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]
Datum
6. Oktober 2022 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Danke für Ihre Geduld. Hier die angeforderte Liste. Freundliche Grüße
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Lieferantenliste Händische Konvertierung der übersandten Datei ins PDF-Format.
Von
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Via
Briefpost
Betreff
Lieferantenliste
Datum
6. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Händische Konvertierung der übersandten Datei ins PDF-Format.
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort auf Auskunftsersuchen nach Landesinformationsfreiheitsgesetz über Portal fragdenstaat.de [#253494]
Datum
6. Oktober 2022 18:41
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253494/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371 Sehr <&l…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371
Datum
12. Oktober 2022 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
790,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371 [#25349…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371 [#253494]
Datum
12. Oktober 2022 14:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie hiermit darüber in Kenntnis setzen, dass mir das Studierendenwerk Bodensee die angefragten Daten inzwischen zur Verfügung gestellt hat. Die Angelegenheit hat sich damit inzwischen erledigt. Trotzdem vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253494/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371 [#25349…
An Seezeit - Studierendenwerk Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag vom 18. Juli 2022 an das Studierendenwerk Bodensee Az: 0221.4-15/371 [#253494]
Datum
12. Oktober 2022 14:48
An
Seezeit - Studierendenwerk Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben möglicherweise kürzlich vom Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg ein Schreiben in Bezug auf meine Anfrage erhalten. Dabei handelt es sich um die Reaktion auf eine Vermittlungsanfrage, die ich beim LfDI BW eingereicht habe, bevor Sie mir freundlicherweise die angefragten Informationen bereitgestellt haben. Ich habe den LfDI bereits darüber informiert, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist und bitte um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253494/