Lieferanten von tierischen Produkten

Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Heidelberg in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben:
- Bezeichnung des Produkts
- Name des Lieferanten
- Ort des Lieferanten
- Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung?
- Name des Erzeugerbetriebs
- Ort des Erzeugerbetriebs
- Herkunftsland

Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine tabellari…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lieferanten von tierischen Produkten [#253407]
Datum
16. Juli 2022 13:02
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine tabellarische Übersicht der in Ihren Mensen am Standort Heidelberg in den Kalenderwochen 27/2022 und 28/2022 eingesetzten tierischen Produkte. Für jedes Produkt bitte ich um folgende Angaben: - Bezeichnung des Produkts - Name des Lieferanten - Ort des Lieferanten - Handelt es sich um ein Bio-Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung? - Name des Erzeugerbetriebs - Ort des Erzeugerbetriebs - Herkunftsland Ich bitte darum, die angefragten Informationen möglichst in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format (z. B. CSV- oder Excel-Tabelle) bereitzustellen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Juli 2022 17:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Studierendenwerk Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanke uns für Ihre Anfrage. Namen und Ort des Lieferanten und Name…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253407]
Datum
1. August 2022 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanke uns für Ihre Anfrage. Namen und Ort des Lieferanten und Name und Ort des Erzeugerbetriebs sind personenbezogene Daten, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeben dürfen. Im Übrigen liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Wir müssten diese aus den alten Speiseplänen mit erheblichem Aufwand rekonstruieren. Was das Herkunftsland betrifft, wären Lieferantenanfragen notwendig. Zu einer solchen Beschaffung und Aufbereitung sind wir aber nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich allerdings Ihrer Rechtsauffassung w…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lieferanten von tierischen Produkten [#253407]
Datum
1. August 2022 17:16
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich allerdings Ihrer Rechtsauffassung widersprechen. Ich verstehe Sie so, dass Sie mir den Zugang zu Name und Ort der Erzeugnerbetriebe auf Grundlage von § 5 Abs. 1 LIFG verwehren. Diese Rechtsnorm dient dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Im Sinne von Art. 4. Nr. 1 DSGVO handelt es sich bei personenbezogenen Daten um "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen". Bei den Lieferanten und Erzeugerbetrieben Ihrer Mensa dürfte es sich wohl kaum und natürliche Personen handeln. Daher ist § 5 Abs. 1 LIFG hier nicht anwendbar. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich personenbezogene Daten natürlicher Personen in Ihren Aufzeichnungen schwärzen dürfen. Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen dem Informationszugang also nicht entgegen. Sie berufen sich außerdem darauf, dass einzelne der bei Ihnen angefragten Informationen nicht vorliegen. Dies kann allerdings keine Grundlage sein, mein Ersuchen vollumfänglich abzulehnen. Ihnen steht es hingegen frei, mein Ersuchen nur in Bezug auf die nicht vorhandenen Informationen teilweise abzulehnen, ich verweise auf § 9 LIFG - hier ist ausdrücklich eine "teilweise Ablehnung des Antrags" in solchen Fällen vorgesehen. Sie führen außerdem an, dass Sie Informationen "aus alten Speiseplänen mit erheblichem Aufwand rekonstruieren" müssen. Dazu möchte ich anmerken, dass ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Lieferanteninformationen bezogen auf die aktuellsten (!) 2 Wochen angefragt habe. Ihre Auslegung von "alt" halte ich daher für sehr fragwürdig. Darüber hinaus möchte ich anbieten, dass Sie die Informationen überhaupt gar nicht "aufwendig rekonstruieren" müssen - gerne dürfen Sie mir einfach die relevanten Dokumente, aus denen die angefragten Informationen abgeleitet werden können, unmittelbar zur Verfügung stellen. Aus den genannten Gründen halte ich an meiner Informationsfreiheitsanfrage fest und bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzen …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ [#253407]
Datum
1. August 2022 17:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzen Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253407/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich das Studierendenwerk Heidelberg auf den Schutz personenbezogener Daten beruft, obwohl es sich meiner Auffassung nach bei den angefragten Lieferantendaten um keine personenbezogenen Daten handelt. Des Weiteren wird sich darauf berufen, dass Informationen aus "alten Speiseplänen" rekonstruiert werden müssen, obwohl die Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung gerade rund 1 Woche alt waren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253407.pdf Anfragenr: 253407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253407/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ [#253407]
Datum
1. August 2022 17:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.0…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ [#253407]
Datum
20. August 2022 12:24
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal ausdrücklich folgendes klarstellen: Sollte Ihnen die angefragte Übersicht nicht vorliegen und eine Erstellung der Übersicht nicht statthaft sein, bitte ich um Übersendung aller Dokumente, aus denen die angefragten Informationen hervorgehen. Sollten Sie an Ihrer Rechtsauffassung festhalten (ich bitte dabei auch unbedingt um Beachtung des obenstehenden Absatzes), bitte ich um Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371
Datum
29. August 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
773,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 [#253407] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für I…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 [#253407]
Datum
29. August 2022 13:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Vermittlungsanfrage. Bitte erlauben sie mir noch folgende Rückfrage: Sie vetreten die Auffassung, dass sich mein Anspruch auf Informationszugang aus § 2 VIG in Verbindung mit dem AGVIG ergibt. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Studierendenwerk Heidelberg als informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG einzuordnen? Ich verstehe, dass das Studierendenwerk eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz ist. Voraussetzung müsste nun (nach dem Wortlaut des VIG) sein, dass das Studierendenwerk Heidelberg der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dient. Ist das der Fall? Das Studierendenwerk Heidelberg ist ja keine "Kontrollbehörde" oder ähnliches, sondern bietet (neben anderen Leistungen) "nur" die Ausgabe von Essen im Rahmen des Hochschulgastronomie an. Es wäre sehr nett, wenn Sie Ihre Ausführungen zu diesem Punkt ein wenig elaborieren könnten. Da es weiterhin um die Abgrenzung zum LIFG geht, sehe ich Ihre Zuständigkeit als gegeben an. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 [#253407] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN AW: Ihr Schreiben vom 24. August 2022 Az 0221.4-15/371 [#253407]
Datum
29. August 2022 13:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 1. August 2022 Az: 0021.4-15/365 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 1. August 2022 Az: 0021.4-15/365
Datum
29. August 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
734,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 1. August 2022 Az: 0021.4-15/365 [#253407] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 1. August 2022 Az: 0021.4-15/365 [#253407]
Datum
1. September 2022 13:52
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lieferanten von tierischen Produkten“ vom 16.07.2022 (#253407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte auf meine letzte Nachricht verweisen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 9. August 2022 Az: 0221.4-15/365 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 9. August 2022 Az: 0221.4-15/365
Datum
11. Oktober 2022 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
737,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 29. August 2022 Az: 0221.4-15/365 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 29. August 2022 Az: 0221.4-15/365
Datum
11. Oktober 2022 16:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf unsere E-Mail von soeben möchten wir mitteilen, dass es sich um Ihr Schreiben vom 29. August und nicht vom 9. August handelt. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Heidelberg
Frag den Staat - Auskunft über tierische Produkte im Studierendenwerk Heidelberg (Az. 0221.4-15/365) Sehr <<…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
Frag den Staat - Auskunft über tierische Produkte im Studierendenwerk Heidelberg (Az. 0221.4-15/365)
Datum
13. Dezember 2022 12:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt senden wir Ihnen die angefragten Informationen, die Sie über Frag den Staat an das Studierendenwerk Heidelberg gerichtet haben. Wir bitten um Verständnis für die aufgekommene Verzögerung. Viele Grüße